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Gemeinschaft fördern.

Zukunft gestalten.

Gemeinsam schaffen wir Chancen für morgen – mit Herz, Engagement und Deiner Hilfe.

Mit Deiner Spende oder Zustiftung unterstützt Du Projekte, die Menschen stark machen und Gemeinschaft lebendig halten.

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Über die Stiftung

Die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland wurde am 26. Januar 2002 gegründet und als selbstständige Stiftung privaten Rechts anerkannt. Mit Spenden und Zustiftungen fördern wir Projekte, die Menschen stärken Gemeinschaft leben lassen und Zukunft ermöglichen – in Deutschland und weltweit. 

Förderung beantragen

Wie Du helfen kannst
  • Spenden

    Mit einer Spende unterstützt Du direkt Projekte, die Gemeinschaft leben lassen.

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  • Zustiften

    Deine Zustiftung stärkt das Kapital der Stiftung und sichert langfristige Förderung.

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  • Anlassspende

    Feiere mit Sinn: Mach Deinen Geburtstag, ein Jubiläum oder einen besonderen Tag zum Zeichen der Solidarität.

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  • Erbschaft und Testament

    Ein Vermächtnis schafft bleibende Werte. Wir beraten Dich vertraulich und persönlich.

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  • Der Einmalbetrag

    Deine Zustiftung nachhaltig einsetzen und langfristig Zukunft gestalten.

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Unsere Förderbereiche

Junge Menschen

Mit Deiner Unterstützung ermöglichen wir Jugendlichen Ausbildungen, Perspektiven und Gemeinschaft.

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Familie

Deine Spende oder Zustiftung stärkt Familien im Alltag und bei Herausforderungen. 

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Eine Welt

Mit Deiner Spende unterstützt Du unsere internationalen Projekte und interkulturelle Begegnungen auf Augenhöhe. 

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Bildung

Mit Deiner Unterstützung eröffnen wir jungen Menschen Chancen für Ausbildung, Weiterbildung und persönliche Entwicklung – damit sie ihr Potenzial entfalten können.

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Arbeitswelt

Mit Deiner Spende oder Zustiftung förderst Du berufliche Qualifikation, Inklusion und soziale Projekte.

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Was Deine Hilfe bewirkt

Dank vieler engagierter Menschen konnten wir in den vergangenen Jahren zahlreiche Projekte unterstützen – in Bildung, Familie, Arbeitswelt und internationaler Zusammenarbeit.

  • Jugendfreizeiten generationenübergreifendes Lernen
  • Familienseminare und Bildungsangebote für Eltern
  • Internationale Begegnungen auf Augenhöhe
  • Klimaschutzmaßnahmen
  • Ausbildungsunterstützung für junge Menschen

Jede Spende stärkt Menschen und fördert Gemeinschaft. 

Transparenz und Struktur

Die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland ist eine selbstständige Stiftung privaten Rechts. Sie wird durch einen Stiftungsvorstand und ein Kuratorium getragen, die für Transparenz, Zweckbindung und nachhaltiges Handeln stehen. 

Das Kuratorium:

Das Kuratorium beruft den Vorstand und legt die Grundlinie der Arbeit fest. Es überwacht die Geschäftsführung und die Vermögensverwaltung. Das Kuratorium ist das Beratungs- und Kontrollorgan, es kann bis zu 30 Personen umfassen. 17 davon werden vom Bundesvorstand entsandt, weitere 12 Vertreter*innen aus den Landesverbänden und Regionen wurden ins Kuratorium berufen. 

Vorsitzende des Kuratoriums:

  • Thomas Dörflinger – Kuratoriumsvorsitzender
  • Antonia Bäumler – Stellvertretende Kuratoriumsvorsitzende

Vom Bundesvorstand entsandte Mitglieder: 

  • Herbert Barthelmes
  • Johannes Paul Bergmann
  • Andreas Blümel
  • Michaela Brönner
  • Katharina Diedrich
  • Walter Fehle
  • Max Hanigk
  • Mathis Heineke
  • Peter Kube
  • Sven-Marco Meng
  • Harold Ries
  • Martin Rose
  • Andreas W. Stellmann
  • Stephan Stickeler
  • Rosalia Walter
  • Dr. Martin Weber
  • Kathrin Zellner

Ins Kuratorium berufene Mitglieder: 

  • Johannes Baum – Landesverband Baden-Württemberg
  • Hans-Georg Anders – Landesverband Bayern
  • Eva Ehard – Landesverband Bayern
  • Heribert Knollmann – Landesverband Nordrhein-Westfalen
  • Wolfgang Gelhard – Landesverband Nordrhein-Westfalen
  • Elke Grün – Region Mitte
  • Harald Reisel – Region Mitte
  • Norbert Frische – Region Nord (beratendes Mitglied)
  • Andreas Bulitta – Region Nord
  • Matthias Kretschmer – Region Ost

 

Der Vorstand:

Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Er verwaltet das Stiftungsvermögen, entscheidet über die Verwendung der Erträge auf Basis der Beschlüsse des Kuratoriums und legt Rechenschaft ab gegenüber dem Kuratorium.
Der Vorstand besteht aus sieben Mitgliedern:

  • Ursula Groden‐Kranich (Vorstandsvorsitzende)
  • Hans-Joachim Wahl (stellvertretender Vorsitzender)
  • Guido Mensger (Geschäftsführung)
  • Silke Schönenborn (Geschäftsführung)
  • Klaudia Rudersdorf
  • Manuel Hörmeyer
  • Alexandra Horster

 

Der Aufsichtsrat: 

Der Aufsichtsrat besteht aus sieben Mitgliedern, die vom Kuratorium der Stiftung gewählt werden.
Ihre Aufgabe ist es, die Tätigkeit des Vorstandes der Stiftung zu überwachen und ihn in seiner Arbeit zu beraten und zu begleiten.

Dies sind seine Mitglieder:

  • Herbert Barthelmes (Kolpingwerk Deutschland, Vorsitzender des Aufsichtsrates)
  • Wolfgang Vorwerk (Region Nord)
  • Bernhard Kehl (Landesverband Baden‐Württemberg)
  • Harald Binder (Landesverband Bayern)
  • Daniel Fissenewert (Landesverband NRW)
  • Jens Oberbüscher (Region Ost)
  • Bernd Geisen (Region Mitte, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates)

Worum geht es dabei?

Die Kolping Gemeinschaftsstiftung fördert die Gründung unselbstständiger Stiftungen innerhalb des Kolpingwerkes und übernimmt deren treuhänderische Verwaltung. Voraussetzung dafür ist, dass der Stiftungszweck in der Unterstützung des Kolpingwerkes und seiner Einrichtungen einschließlich der Kolpingsfamilien liegt.

Was ist eine treuhänderische Stiftung?

Eine treuhänderische Stiftung bietet dem Stifter die Möglichkeit, ohne großen Verwaltungsaufwand und schnell eine Stiftung zu gründen. Dazu braucht der Stifter einen Treuhänder, der für ihn die Rechtsgeschäfte vornimmt, die Stiftung nach außen vertritt und alle Verwaltungsaufgaben gewährleistet. 

Die treuhänderische Stiftung gilt als gegründet, wenn eine Satzung und ein Treuhandvertrag zwischen Stifter und Treuhänder vorliegen. Im Gegensatz dazu braucht eine selbständige Stiftung die Anerkennung der Bezirksregierung oder der jeweiligen bischöflichen Behörde und zumeist ein Mindestkapital in Höhe von 50.000 Euro. 

Eine gemeinnützige treuhänderische Stiftung bedarf einer eigenen Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt. Dies erledigt der Treuhänder für die treuhänderische Stiftung. 

Die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland bietet Kolpingsfamilien, Diözesanverbänden und Einrichtungen optimale Möglichkeiten zur Gründung einer treuhänderischen Stiftung.

Die Gemeinschaftsstiftung hilft bei der Gründung

Die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland unterstützt Kolpingsfamilien, Kolping Diözesanverbänden, andern Kolping Einrichtungen, sowie Privatpersonen bei der Gründung einer treuhänderischen Stiftung und gegebenenfalls bei der Öffentlichkeitsarbeit. Sie gewährleistet eine gemeinsame Geldanlage mit hoher Rendite. Mit viel Erfahrung übernimmt sie Verwaltungstätigkeiten wie Buchhaltung, Jahresabschluss und Zuwendungsbestätigungen. Dabei entscheiden die Verantwortlichen vor Ort über die jährliche Verwendung der Mittel.

Zurzeit ist die Gemeinschaftsstiftung Treuhänderin für 18 treuhänderische Stiftungen:

  • Kolping Stiftung Diözesanverband Aachen
  • Stiftung Kolping im Erzbistum Bamberg
  • Kolping-Stiftung Diözesanverband Berlin
  • Kolping-Stiftung Diözesanverband Essen
  • Kolping Stiftung im Erzbistum Freiburg
  • Kolping Stiftung Diözesanverband Hamburg
  • Stiftung Kolpinghäuser
  • Kolping-Stiftung im Erzbistum Köln
  • Kolping Stiftung im Bistum Magdeburg
  • Kolping-Stiftung Diözesanverband Mainz
  • Kolping-Stiftung Diözesanverband Dresden-Meißen
  • Kolping-Stiftung Land Oldenburg
  • Kolping-Stiftung für das Leben im Bistum Passau
  • Adolph Kolping-Stiftung Rietberg
  • Kolping-Stiftung Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart
  • Kolping-Stiftung in der Diözese-Trier
  • Kolping Stiftung Ulm
  • Adolph Kolping-Stiftung Wiedenbrück

Wann kommt eine treuhänderische Stiftung in Frage?

Privatpersonen, Firmen oder auch gemeinnützige Organisationen, Einrichtungen oder Vereine können eine treuhänderische Stiftung gründen. 

Beispiele:
Du möchtest einen Teil Deines Vermögens einem gemeinnützigen Zweck des Kolpingwerkes oder Deiner Kolpingsfamilie dauerhaft zur Verfügung stellen?
Du möchtest aber auch, dass Dein Name als Gönner*in und Wohltäter*in dauerhaft erhalten bleibt? Dann hast Du die Möglichkeit, einen von Dir bestimmten Vermögensteil in eine treuhänderische Stiftung einzubringen, da diese einen gemeinnützigen Förderzweck verfolgt. Die Stiftung könnte Deinen Namen tragen. Die treuhänderische Verwaltung, die diese Stiftung zwingend benötigt, übernähme die Kolping Gemeinschaftsstiftung.

Deine Kolpingsfamilie erhält zum Beispiel eine Erbschaft und möchte diese dauerhaft für die Finanzierung der Arbeit der Kolpingsfamilie erhalten wissen. Oder Dein Kolpinghaus-Verein veräußert das Kolpinghaus und will mit dem Ertrag die Arbeit der Kolpingsfamilie vor Ort unterstützen.
Hier besteht die Möglichkeit, einen gewünschten Betrag in eine treuhänderische Stiftung einzubringen, die den Zweck hat, die gemeinnützige Arbeit der Kolpingsfamilie dauerhaft zu unterstützen. Wie gehabt könnte diese Stiftung den Namen der Kolpingsfamilie in ihren Stiftungsnamen aufnehmen und würde von der Gemeinschaftsstiftung treuhänderisch verwaltet. 

Seit 2006 zahlen die Mitglieder des Kolpingwerkes ab 23 Jahren sechs Euro und Ehepaare neun Euro jährlich als Zustiftung in den Kapitalstock "Zustiftungsbeträge" der Gemeinschaftsstiftung ein. Mit den Erträgen dieses Kapitalstockes wird die Arbeit der Diözesanverbände, der Kolpingsfamilien und des Kolpingwerkes Deutschland gefördert.

Gemäß der Beschlussfassung der Bundesversammlung 2004 gehen 40 Prozent der Erträge an die Diözesanverbände und 60 Prozent an das Kolpingwerk Deutschland. Bei der Verteilung der Erträge wird berücksichtigt, in welcher Höhe und in welchem Quartal Zustiftungsbeträge gezahlt wurden.

Nach Prüfung und Testat des Jahresabschlusses der Gemeinschaftsstiftung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft werden die Erträge des Kapitalstocks "Zustiftungsbeträge" einmal jährlich im Juli des Jahres ausgezahlt. Der Kapitalstock "Zustiftungsbeträge" beträgt zum Stichtag 31.12.2023 19.864.703,00 € Euro.

Deine Spende verändert Leben

Jede Spende hilft, Gemeinschaft zu leben und Zukunft zu sichern.
Ob groß oder klein – Deine Unterstützung bewirkt Großes.

💛 Danke, dass Du Teil der Kolping-Gemeinschaft bist.

Spendenkonto

Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland
IBAN: DE13 3705 0299 0000 1268 61

Kontakt

Wir sind für Dich da

Du hast Fragen oder möchtest über Spenden, Zustiftungen oder Fördermöglichkeiten sprechen?
Wir sind gern persönlich für Dich da.

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Svenja Thomas

Spendenkommunikation
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Förderungen

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0221 20701-205
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Guido Mensger

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Silke Schönenborn

Geschäftsführerin

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