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Organe und Gremien von Kolping Deutschland

Hier werden alle wichtigen, den Verband betreffenden Angelegenheiten behandelt:

  • Programm / Leitbild von Kolping Deutschland,
  • Satzung von Kolping Deutschland,
  • Satzung der Kolpingsfamilien in Kolping Deutschland
  • Verbandsbeitrag, Zustiftungsbetrag und Einmalbetrag
  • Beitragsordnung

Die Bundesversammlung wählt in freier und geheimer Wahl für die Dauer von vier Jahren die*den Bundesvorsitzende*n, zwei stellvertretende Bundesvorsitzende, den Bundespräses, die*den Geistliche*n Leiter*in sowie weitere zehn Bundesvorstandsmitglieder und die Mitglieder des Finanzausschusses. 

Der Bundeshauptausschuss ist das zwischen den Bundesversammlungen tagende Kontroll- und Beschlussorgan. Er berät Kolping Deutschland und seine Einrichtungen in allen wichtigen Fragen.

Der Bundesvorstand ist das Leitungsorgan von Kolping Deutschland. Er führt die Beschlüsse der Bundesversammlung und des Bundeshauptausschusses durch und ist der Bundesversammlung und dem Bundeshauptausschuss rechenschaftspflichtig. Die stimmberechtigten Mitglieder des Bundesvorstandes sind zugleich Mitglieder bzw. Gesellschafter der Rechtsträger von Kolping Deutschland.

Mitglieder des Bundesvorstandes

Die Aufgaben der Bundespräsidiumsmitglieder regelt gemäß der Satzung von Kolping Deutschland ein Geschäftsverteilungsplan, der vom Bundesvorstand beschlossen wird. Dabei geht es um spezifische Aufgaben der einzelnen Mitglieder des Bundespräsidiums, die über die gemeinsame Wahrnehmung der Leitungsverantwortung in den Organen des Bundesverbandes hinausgehen. Die Mitglieder des Bundespräsidiums sind: Klaudia Rudersdorf, Michaela Brönner, Sven-Marco Meng, Maria Adams, Alexandra Hoster, Sebastian Schulz und Peter Kube; mit beratender Stimme Guido Mensger.

Kontakte siehe Bundesvorstand

Bundesfachausschüsse und Kommissionen dienen der kontinuierlichen, inhaltlichen und organisatorischen Koordination verbandlicher Aufgaben. Dazu gehört auch die Beratung des Bundesvorstandes und des Bundeshauptausschusses. Die Bundesfachausschüsse werden durch den Bundeshauptausschuss eingesetzt. Die Mitglieder werden durch den Bundesvorstand berufen. Vorschlagsberechtigt sind die Diözesan- und Landesverbände / Regionen, die Bundesleitung der Kolpingjugend und der Bundesvorstand. 

Für die Arbeit der Bundesfachausschüsse gilt eine vom Bundeshauptausschuss beschlossene Geschäftsordnung. Zur inhaltlichen Aufbereitung und Begleitung aktueller Themen und Aufgabenschwerpunkte können der Bundesvorstand und der Bundeshauptausschuss befristet tätige Arbeitsgruppen einsetzen. Zusammensetzung und Arbeitsweise regelt der Bundesvorstand.

Grundlagen der Arbeit der Bundesfachausschüsse sind das Leitbild von Kolping Deutschland, die durch den Bundeshauptausschuss beschlossenen Grundlagenpapiere sowie die vorliegenden Positionierungen des Bundesvorstandes u. a. zu sozial- und gesellschaftspolitischen sowie kirchlichen und pastoralen Fragestellungen. Entsprechend der Satzung von Kolping Deutschland obliegen den Bundesfachausschüssen die Aufgaben der Meinungsbildung und Positionierung sowie der Vernetzung und Austausch.

Folgende Komissionen und Fachausschüsse gibt es:

  1. Ständige Kommission „Arbeitswelt und Soziales“ bestehend aus der Fachgruppe "Mitwirkung in der Arbeitswelt", der Fachgruppe "Handwerk", der Fachgruppe "Sozialpolitik / Soziale Selbstverwaltung"
  2. Bundesfachausschuss – "Ehe, Familie, Lebenswege"
  3. Bundesfachausschuss – "Kirche mitgestalten"
  4. Bundesfachausschuss – "Gesellschaft im Wandel"
  5. Bundesfachausschuss – "Verantwortung für die Eine Welt"

Die Bundesleitung der Kolpingjugend in Kolping Deutschland vertritt diese nach innen und außen. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden durch die Bundeskonferenz für drei Jahre gewählt. Der Bundesleitung gehören an: Michaela Brönner, Katharina Diedrich und der hauptamtliche Bundesjugendsekretär Peter Kube. Mehr dazu

Die Aufgaben der Bundesversammlung, des Bundeshauptausschusses und des Bundesvorstandes ergeben sich im Einzelnen aus der Satzung von Kolping Deutschland. Die Satzung vom 8. November 2025 (PDF)zum Download.