Tabuthema: Gewalt an Frauen. Ein so wichtiges gesellschaftliches Problem bedarf mehr Aufmerksamkeit. Wir, das Kolpingwerk Deutschland, stellen uns gegen Gewalt an Frauen und setzen uns aktiv für Veränderung ein. Auf dieser Seite findet Ihr Hinweise zu Mitmach-Aktionen, Hintergrundinformationen, aber auch Adressen für den Notfall.
Signal for Help
Das Signal for Help ist ein internationales Notrufzeichen; es ermöglicht Opfern von Gewalt diskret, mit nur einer Hand um Hilfe zu bitten: Hand zeigen, Daumen einknicken, restliche Finger darüber legen.
Gebührenfrei, rund um die Uhr, anonym, auch per Chat oder E-mail: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222
In Deutschland wird jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt; etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. Jede siebte Frau wird Opfer schwerer sexualisierter Gewalt. Frauen mit Behinderungen sind zwei- bis dreimal häufiger von sexueller Gewalt betroffen als Frauen ohne Behinderung. Aber: Auch jeder dritte Mann ist bereits Opfer sexistischer Übergriffe geworden. (Quelle: bmfsfj.de)
Betroffene sexualisierter Gewalt, befinden sich unmittelbar nach dem Übergriff in einer physischen und psychischen Notsituation und benötigen Unterstützung. Hier fällt es schwer, Entscheidungen zu treffen.
Die Spurensicherung nach sexueller Gewalt ist von entscheidender Bedeutung, denn sie liefert forensischen Beweise. So lässt sich der*die Täter*in eindeutig identifizieren und vor Gericht bringen. Eine umgehende und sachgerechte Spurensicherung erhöht also die Chance auf eine erfolgreiche Strafverfolgung. Grundsätzlich ist es sinnvoll, die Proben so schnell wie möglich sichern zu lassen. Das kann in der gynäkologischen Ambulanz eines jeden Krankenhauses stattfinden. Gynäkologische Praxen sind für diese Befundsicherung leider nur in seltenen Fällen ausgestattet.
Eine Anonyme Spurensicherung (ASS) verschafft den von Gewalt Betroffenen Zeit, sodass sie sich ohne Druck für oder gegen eine Strafanzeige entscheiden können. Durch die Anonymisierung der Beweismittel bleibt die Entscheidung über eine Anzeige bei der/dem Betroffenen. Die Spuren werden in der Regel mehrere Jahre aufbewahrt. Eine ASS ist allerdings nicht in jedem Krankenhaus möglich. Je nach Bundesland gibt es mehr oder weniger Anlaufstellen.
Hier einige Seiten auf denen Ihr Kliniken und Institutionen findet, bei denen ASS möglich ist:
https://www.opferschutzportal.nrw/themen-von-z/anonyme-spurensicherung-ass
https://www.probeweis.de/de/partnerkliniken
https://www.gesine-intervention.de/intervention/was-tun-nach-einer-vergewaltigung-2/
https://www.signal-intervention.de/vertrauliche-spurensicherung-nach-sexueller-gewaltvergewaltigung
Weitere Informationen unter:
https://www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de/
Bundesweit, kostenfrei, anonym: Tel. 0800 30 50 750
Beratungsangebot rund um die Uhr für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder erleben. Auch Angehörige, Freund*innen sowie Fachkräfte werden anonym, kostenfrei, mehrsprachig beraten. Tel.: 0800 0116 016 oder www.hilfetelefon.de
Bietet telefonische Beratung von Frauen, die seelischer und körperlicher Gewalt ausgesetzt sind. (Auch anonym). Täglich von 8 Uhr bis 23 Uhr erreichbar. BIG-HOTLINE: Tel. 030 611 03 00
Mail an info@papatya.org oder beratung@papatya.org. Sonstige Kontaktaufnahme über Jugendnotdienst, Mädchennotdienst oder die zuständigen Jugendämter der Bezirke.
Ausgebildete Mediator*innen helfen täglich von 9 Uhr bis 20 Uhr, bevor die Situation zu Hause eskaliert. Kostenfreie Konflikt-Hotline. Tel.: 0800 247 36 76
Bietet Schwangeren in Konfliktlagen Hilfe und Unterstützung. Kostenfrei und anonym. Tel.: 0800 40 40 020
Für Mädchen und junge Frauen zwischen 12 und 21 Jahren. Anonyme Beratung und Hilfe. Tel.: 030 61 00 63
NRW-weiter Überblick über freie Plätze in Frauenhäusern: www.frauen-info-netz.de
Deutschlandweiter Überblick über freie Frauenhausplätze: www.frauenhaus-suche.de
Mehr Infos unter www.edelgard.koeln
Seit dem Jahr 2015 veröffentlicht das Bundeskriminalamt (BKA) jährlich eine „Kriminalstatistische Auswertung Partnerschaftsgewalt“. Diese Statistik ist eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte. Allerdings bildet sie lediglich das polizeiliche Hellfeld ab und wird damit stark vom Anzeigeverhalten der Bevölkerung beeinflusst. Die Dunkelziffer findet hier also keine Berücksichtigung.
Als Ergänzung und Fortschreibung dieser Statistik erstellt das BKA seit letztem Jahr (2022) in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen Bericht. Hier werden auch die Delikte interfamiliärer Gewalt in einem gesonderten Kapitel mitbetrachtet, sodass mit dem Bericht eine Lageübersicht zur häuslichen Gewalt insgesamt gegeben wird.
Wir haben Euch den Bericht für das Jahr 2022 hier einmal hinterlegt. Ein Blick hinein lohnt sich!