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Dein Testament für KOLPING

Spuren hinterlassen zu eigenen Lebzeiten und darüber hinaus

Machst Du Dir Gedanken darüber, was einmal mit Deinem Vermögen oder persönlichen Dingen, die Dir am Herzen liegen, passieren soll? Ein vorausschauend gestaltetes Testament bietet die einzigartige Chance, auch über den Tod hinaus einen dauerhaften Impuls für die eigenen Ziele zu geben und mit dem Erbe eine nachhaltige Zukunft zu gestalten. Mit Deinem Testament kannst Du nicht nur Deinen Liebsten etwas hinterlassen, sondern auch die soziale Arbeit und zukunftsweisenden Projekte von KOLPING unterstützen. 

 

Wie kannst Du Dein Erbe an Kolping gestalten?

Kranz- und Blumenspende

Du kannst Deine Angehörigen informieren, dass Du statt Kränzen und Blumen zu Deiner Beerdigung um eine Spende für die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk bittest.

Vermächtnis

Du kannst die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland mit einem Vermächtnis bedenken. Das Vermächtnis kann einen bestimmten Betrag, aber auch einen bestimmten Gegenstand bis hin zu einer Immobilie, umfassen.

Erbe

Du kannst die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland als Deinen Erben einsetzen. Möchtest Du darüber hinaus bestimmte Personen bedenken, so kannst Du zusätzliche Vermächtnisse in Dein Testament aufnehmen.

Nachlassabwicklung durch die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland

Du hast Wünsche, die nach deinem Tod berücksichtigt werden sollen? Dann kannst Du in Deinem Testament bestimmte Auflagen festsetzen. Dies kann zum Beispiel Deine Grabpflege für die Dauer der Ruhezeit sein oder das Bestellen von Messen zu gewünschten Intentionen. Die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland übernimmt das gerne für Dich. Auch weitere Auflagen sind individuell vereinbar.

Sofern wir die Gelegenheit hatten, zu Lebzeiten mit Dir persönlich über diese wichtigen Dinge zu sprechen, oder Du sie uns im Detail übermittelt hast, handeln wir ganz entsprechend Deiner Wünsche. Wenn wir keine Gelegenheit hatten, uns zu Lebzeiten auszutauschen, bemühen wir uns, bestmöglich in Deinem Sinne zu handeln.

Worum wir uns kümmern
Häufige Fragen an uns

Es ist nie zu spät seinen Nachlass zu regeln. Es ist jedoch ratsam, diese Entscheidung frühzeitig und ohne Druck zu treffen. Danach kannst Du dich wieder beruhigt den schönen Dingen des Lebens widmen.

Du kannst Dich mit allen Fragen an uns wenden. Wir behandeln Deine Fragen und Wünsche vertraulich. Gerne gehen wir auch in einem persönlichen Gespräch alle Deine persönlichen Fragen und Anliegen durch, die Du rund um deine Nachlassabwicklung hast. Wir nehmen Deine Wünsche ernst und bemühen uns, sie entsprechend Deiner Vorstellungen umzusetzen – Dein letzter Wille ist für uns binden.

 

Zur Klärung rechtlicher Fragen, leiten wir Dich an einen erfahrenen Juristen weiter.

Wenn Du keine Testamentsvollstreckung angeordnet und die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland als Alleinerben eingesetzt hast, dann kümmern wir uns selbstverständlich um alle Angelegenheiten. In diesem Fall bitten wir Dich, uns frühzeitig zu kontaktieren, damit wir sichterstellen können, dass Deine Wünsche umgesetzt werden.

 

Wenn Du für Deine Beerdigung spezielle Vorstellungen hast, vermerke sie in einem separaten Schriftstück.

Nein, die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland wurde vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und ist daher von der Erbschaftssteuer befreit. Das hat für Dich den Vorteil, dass dein Erbe in voller Höhe, ohne Abzüge, an uns geht und wir es in Deinem Sinne vollumfänglich nutzen können.

Ja, Du entscheidest, was Du vererben oder vermachen möchtest. Wertgegenstände wie Münz- oder Briefmarkensammlungen, Schmuck oder Antiquitäten werden fachkundig bewertet, verkauft oder versteigert. 

Ja, selbstverständlich kannst Du uns auch außerhalb einer letztwilligen Verfügung unterstützen. Dies ist zum Beispiel durch Spenden und Zustiftungen möglich, aber auch durch die Schenkung von Immobilien, Grundstücken und anderen Vermögenswerten. Wir beraten Dich hierzu gern.

Du hast weitere Fragen? Dann schreibe uns eine Nachricht oder bestelle unseren neuen Erbschaftsratgeber.

Kontakt

Ansprechpartnerin
Svenja Thomas

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Telefon
0221 20701-205
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