Organe und Gremien

Bundesversammlung

Die Bundesversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des Kolpingwerkes Deutschland. In der Bundesversammlung werden alle wichtigen, den Verband betreffenden Angelegenheiten behandelt. Dazu zählen unter anderem die

  • Beschlussfassung über das Programm / Leitbild des Kolpingwerkes Deutschland, 
  • Beschlussfassung über die Satzung des Kolpingwerkes Deutschland,
  • Beschlussfassung über die Satzung der Kolpingsfamilien im Kolpingwerk Deutschland
  • Beschlussfassung über sowie den Verbandsbeitrag, den Zustiftungsbetrag und den Einmalbetrag
  • Beschlussfassung über die Beitragsordnung.

Die Bundesversammlung wählt in freier und geheimer Wahl für die Dauer von vier Jahren die / den Bundesvorsitzende/n, zwei stellvertretende Bundesvorsitzende, den Bundespräses, die Geistliche Leiterin / den Geistlichen Leiter sowie weitere zehn Bundesvorstandsmitglieder und die Mitglieder des Finanzausschusses. 

Bundeshauptausschuss
Der Bundeshauptausschuss ist das zwischen den Bundesversammlungen tagende Kontroll- und Beschlussorgan. Er berät das Kolpingwerk Deutschland und seine Einrichtungen in allen wichtigen Fragen.

Bundesvorstand und Bundespräsidium
Der Bundesvorstand ist das Leitungsorgan des Kolpingwerkes Deutschland. Er führt die Beschlüsse der Bundesversammlung und des Bundeshauptausschusses durch und ist der Bundesversammlung und dem Bundeshauptausschuss rechenschaftspflichtig. Die stimmberechtigten Mitglieder des Bundesvorstandes sind zugleich Mitglieder bzw. Gesellschafter der Rechtsträger des Kolpingwerkes Deutschland. Mitglieder des Bundesvorstandes

Die Aufgaben der Bundespräsidiumsmitglieder regelt gemäß der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland ein Geschäftsverteilungsplan, der vom Bundesvorstand beschlossen wird. Dabei geht es um spezifische Aufgaben der einzelnen Mitglieder des Bundespräsidiums, die über die gemeinsame Wahrnehmung der Leitungsverantwortung in den Organen des Bundesverbandes hinausgehen. Die Mitglieder des Bundespräsidiums sind: Ursula Groden-Kranich, Klaudia Rudersdorf, Rosalia Walter, Manuel Hörmeyer, Mathis Heineke, Alexandra Hoster, Hans-Joachim Wahl und Elisabeth Adolf; und mit beratender Stimme Guido Mensger. Kontakt siehe Bundesvorstand

Die Aufgaben der Bundesversammlung, des Bundeshauptausschusses und des Bundesvorstandes ergeben sich im Einzelnen aus der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland.

Bundesfachausschüsse / Kommissionen
Bundesfachausschüsse und Kommissionen dienen der kontinuierlichen, inhaltlichen und organisatorischen Koordination verbandlicher Aufgaben. Dazu gehört auch die Beratung des Bundesvorstandes und des Bundeshauptausschusses. Die Bundesfachausschüsse werden durch den Bundeshauptausschuss eingesetzt. Die Mitglieder werden durch den Bundesvorstand berufen. Vorschlagsberechtigt sind die Diözesan- und Landesverbände / Regionen, die Bundesleitung der Kolpingjugend und der Bundesvorstand. 

Für die Arbeit der Bundesfachausschüsse gilt eine vom Bundeshauptausschuss beschlossene Geschäftsordnung. Zur inhaltlichen Aufbereitung und Begleitung aktueller Themen und Aufgabenschwerpunkte können der Bundesvorstand und der Bundeshauptausschuss befristet tätige Arbeitsgruppen einsetzen. Zusammensetzung und Arbeitsweise regelt der Bundesvorstand. Übersicht und Besetzung der Bundesfachausschüsse / Kommissionen

Bundesleitung der Kolpingjugend

Die Bundesleitung der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland vertritt diese nach innen und außen. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden durch die Bundeskonferenz für drei Jahre gewählt. Der Bundesleitung gehören an: Mathis Heineke, Michaela Brönner, Katharina Diedrich und Max Hanigk sowie die hauptamtliche Bundesjugendsekretärin Elisabeth Adolf. Mehr dazu