Friederike Nehrkorn
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Gesellschaft mitgestalten – Wie geht das und was braucht es dafür?
Für gesellschaftliche Teilhabe gibt es keine einheitliche Definition. Wir verstehen unter gesellschaftlicher Teilhabe Folgendes:
Zu den vier verschiedenen Bausteinen auf dem Poster, liefern wir Euch hier noch weitere wichtige Aspekte und Material zum Weiterlesen.
Folgende Aspekte sind meist zentrale Schlüssel von Teilhabe:
- Sprache: Wir kommunizieren und drücken uns über Sprache aus. Sprechen wir nicht die gleiche Sprache, können wir uns meist nur sehr schwer oder gar nicht verstehen. Für viele Geflüchtete ist jedoch auch der Zugang zu Sprachkursen schon erschwert solange ihr Aufenthaltstitel noch nicht geklärt ist. Oft haben sie dann nur durch ehrenamtliche Sprachkurse beziehungsweise durch den Kontakt zu Haupt- und Ehrenamtlichen die Möglichkeit Deutsch zu lernen.
- Aufenthaltssicherung: Für Geflüchtete ist der Aufenthaltsstatus in vielen Bereichen ausschlaggebend, ob sie Zugang und Teilhabemöglichkeiten haben. Einige Beispiele hierfür sind: Sprach- und Integrationskurse, Bildung und Arbeit, Gesundheitsleistungen und eine eigene Wohnung.
- Wissen: Wissen macht handlungsfähig. Dementsprechend ist es von großer Bedeutung und sehr hilfreich seine Rechte und Pflichten zu kennen und Ansprechpersonen zu haben.
- Offenheit
- Absicherung von Grundbedürfnissen (z.B. Wohnen, Gesundheit, Bildung)
- Persönliche Kontakte
- Gemeinsame Freizeitaktivitäten
- Gesellschaftliches Engagement und Ehrenamt (z.B. Vereine, Verbände, Initiativen)
- Beim Sport
- Im Karnevalsverein
- Bei Willkommensinitiativen
- In einer Kolpingsfamilie
- Und vieles mehr…
- Wahlen und Abstimmungen
- Kommunalwahl
Die Wahl in einer Gemeinde, einer Stadt, einem Kreis oder einem Bezirk wird Kommunalwahl genannt. Informationen zur Kommunalwahl könnt ihr hier nachlesen. - Landtagswahl
Bei der Landtagswahl wird das Parlament des jeweiligen Bundeslandes gewählt. Je nach Bundesland gibt es verschiedene Regelungen, wer wählen darf und wie oft gewählt wird. In den meisten Bundesländern wird alle fünf Jahre gewählt. Wer die deutsche Staatsbürgerschaft hat und in dem jeweiligen Bundesland gemeldet ist, darf meist ab einem Alter von 18 Jahren wählen. Ausnahmen und weitere Informationen findet man hier sowie auf der Website des jeweiligen Bundeslandes. - Bundestagswahl
Der Bundestag wird alle vier Jahre gewählt. Weitere Informationen über den Bundestag und was er macht, gibt es hier.
Wer darf den Bundestag wählen?
– Wer mindestens 18 Jahre alt ist,
– die deutsche Staatsbürgerschaft hat und
– minstenstens 3 Monate vor der Wahl einen Wohnsitz in Deutschland hat. Für Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, gibt es besondere Regeln. - Wie entsteht ein Gesetz? Infos dazu hier
- Kommunalwahl
- Parteibezogene Aktivitäten
- Demonstrationen/Ziviler Protest
- Gemeinde- und Interessensverbände (z.B. Migrationsbeirat, Stadtrat, Nicht-Regierungsorganisation): THW, Caritas, Rotes Kreuz und viele mehr
- Ausbildung, Weiterbildung
- Zugangsvoraussetzungen (z.B. Barrierefreiheit, Anerkennung von Qualifikationen, Grundlagen der Gleichbehandlung)
- Vertretung von Arbeitnehmer_innen (z.B. Gewerkschaften, Betriebsräte)
- Wertvorstellungen und Normen
- Glaubensgemeinschaften
- Kunst und Popkultur (z.B. Musik, Literatur, Social Media)
- Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Gemeindefeste)
- Feste und Feiertage (z.B. Jom Kippur, Opferfest, Ostern, Karneval)