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Bundeshauptausschuss 2023

Vom 3. bis 5. November 2023 fand in Osnabrück die diesjährige Sitzung des Bundeshauptausschusses statt. Der Bundeshauptausschuss ist das – zwischen den alle vier Jahre stattfindenden Bundesversammlungen – tagende Beschluss-, Kontroll-, Kooperations- und Koordinationsorgan des Verbandes.

Auf Einladung des Diözesanverbandes Osnabrück kamen anlässlich seines 150-jährigen Bestehens mehr als 150 Delegierte und Gäste aus ganz Deutschland in der OsnabrückHalle zusammen, um über Anträge zur politischen Situation in Deutschland und zur 72-Stunden-Aktion im kommenden Jahr zu beraten sowie sich in einem Studienteil über Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung auszutauschen.

KOLPING trägt sich ins Goldene Buch ein

Bevor es für die Delegierten richtig los ging, trafen sich die Mitglieder des Bundesvorstandes im Friedenssaal des Historischen Rathauses. Mit einem Zitat Adolph Kolpings trugen sie sich im Beisein von Oberbürgermeisterin Katharina Pötter in das Goldene Buch der Stadt Osnabrück ein: „Der Friede ist so eine kostbare, fast unschätzbare Sache, dass er mit Gold nicht aufgewogen wird und mit keinem Reichtum der Welt bezahlt werden kann.“

In ihrer Ansprache schlug die Bundesvorsitzende Ursula Groden-Kranich einen Bogen zum Westfälischen Frieden, der vor 375 Jahren an diesem Ort besiegelt wurde. Es sei ein passender Rahmen, um den Bundeshauptausschuss abzuhalten und den 150. Geburtstag des DV Osnabrück zu begehen. Denn dieser besondere Ort stehe in herausragender Weise für Frieden und demokratische Werte, mit denen sich KOLPING intensiv befasse. Die derzeitigen Konflikte in der Ukraine und in Israel mahnten, dass der kostbare Friede zerbrechlich sei. Die Bundesvorsitzende rief dazu auf, die Lehren aus der Geschichte zu ziehen und dazu beizutragen, dass unsere Gesellschaft von Respekt, Toleranz und starken demokratischem Miteinander geprägt sei.

Oberbürgermeisterin Pötter hieß die Kolping-Delegation willkommen und betonte, es heiße, bei Kolping sei man immer und überall zuhause. Einer Gemeinschaft anzugehören, über die das gesagt werde, sei etwas ganz Besonderes. Dazu beglückwünsche sie das Kolpingwerk. Nicht umsonst werde von „Kolpingsfamilien“ gesprochen. Sie sei überzeugt davon, dass KOLPING den entwurzelten und einsamen Menschen ein großartiges Angebot mache. Ihr Wunsch: „Mögen noch viel mehr Menschen von diesem Angebot erfahren und erkennen, dass es möglicherweise genau das ist, wonach sie immer gesucht haben!“ Dieser Gedanke sollte im späteren Verlauf der Tagung noch einmal aufgenommen werden.

Tag 1: Website in neuem Glanz

"Gefühlt ist das hier der 'erste richtige' Bundeshauptausschuss nach der Corona-Pandemie", begrüßte Ursula Groden-Kranich, Bundesvorsitzende des Kolpingwerkes Deutschland, am Freitagabend die Teilnehmenden. Nach einem Geistlichen Wort von Bundespräses Hans-Joachim Wahl, Grußworten und den Formalia wurde der Rechenschaftsbericht des Bundesvorstandes verabschiedet. In diesem Rahmen wies Bundessekretärin Alexandra Horster auf das Wirken der Jugendgemeinschaftsdienste hin, die ihr 70-jähriges Bestehen feiern.

Pünktlich zum diesjährigen Bundeshauptausschuss ging die neue Internetseite www.kolping.de an den Start. Optisch frisch und neu konzipiert weist die Website einen Weg durch die Vielfalt von KOLPING. Sieben Jahre nach der letzten Überarbeitung war es nun sowohl aus technischer als auch aus konzeptioneller Sicht Zeit für einen Neustart. Gemeinsam mit der Agentur rheinmedia hat das Team Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Online-Redakteurinnen Alexandra Hillenbrand und Sarah-Simone Roth, die Website sowohl optisch wie funktionell auf den neuesten Stand gebracht. So wurden alle Gestaltungselemente barrierearm und vor allem responsiv, d.h. für die Nutzung auf mobilen Endgeräten, entwickelt. Rückmeldungen und Anregungen zur neuen Website nimmt die Online-Redaktion gerne entgegen: redaktion@kolping.de

Tag 2: Die Beschlüsse

Am zweiten Sitzungstag stand die Beratung der Anträge im Vordergrund. Die Delegierten stimmten mit nur einer Enthaltung für die durch den Bundesvorstand vorbereitete Erklärung „Demokratie stärken“. Darin weist der Bundeshauptausschuss darauf hin, dass die derzeitigen Krisen von extremistischen und populistischen Kräften genutzt werden, um die freiheitliche und demokratische Grundordnung der Bundesrepublik verächtlich zu machen. KOLPING warnt davor, die Demokratie leichtfertig aufs Spiel zu setzen und ermutigt zur aktiven Teilhabe am politischen Leben. „Tun wir dies nicht, laufen wir Gefahr, die Freiheiten und Rechte, die wir seit Jahrzehnten genießen können, leichtfertig an jene Kräfte zu verlieren, die diese nicht achten“, so die Erklärung. Extremismus – in welcher Form auch immer – habe bei KOLPING keinen Platz. „Wir bieten den Gegner*innen der freiheitlichen und demokratischen Grundordnung keinen Raum, um für Realitätsverweigerung, verfassungsfeindliche Ziele sowie extremistisches, islamistisches, nationalistisches, antisemitisches oder rassistisches Gedankengut zu werben.“ Die Erklärung ermutigt zur aktiven Teilhabe am demokratischen Prozess durch die Beteiligung an Wahlen und Abstimmungen. Zivilgesellschaftliches Engagement in Organisationen und Initiativen sowie in neuen Formaten, bei Demonstrationen und friedlichem Protest helfe, die Gesellschaft aktiv mitzugestalten und die eigenen Anliegen einzubringen. Dementsprechend ruft KOLPING dazu auf, „die anstehenden Europa- und Landtagswahlen zu nutzen, um der eigenen demokratischen Haltung Ausdruck zu verleihen und dabei diejenigen Kräfte zu unterstützen, die sich nachdrücklich für Frieden, Demokratie, Freiheit, soziale Gerechtigkeit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte einsetzen.“

Mit der „Unvereinbarkeit einer Kolping- mit einer AfD-Mitgliedschaft“ setzte sich ein weiterer Antrag auseinander, den der Diözesanverband Aachen eingebracht hatte. Darin heißt es: Die Positionen dieser Partei „widersprechen den verbandlichen Grundsätzen und dem Leitbild von KOLPING. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft im Kolpingwerk Deutschland und der AfD ist daher unvereinbar. Diese Unvereinbarkeit gilt gleichermaßen für eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit in den KOLPING-Einrichtungen und -Unternehmen. KOLPING distanziert sich entschieden von allen Vereinnahmungen einzelner Personen und Aussagen durch die AfD." Aus diesem Grund hat der Bundeshauptausschuss in einem einstimmigen Beschluss den Bundesvorstand aufgefordert, eine Satzungsänderung dahingehend zu prüfen, dass Kolpingmitglieder ausgeschlossen werden können, die öffentlich eine entsprechende Haltung zum Ausdruck bringen. Der Beschluss knüpft an frühere Positionierungen von KOLPING gegenüber der AfD an.

Die Bundesleitung der Kolpingjugend und der Bundesvorstand brachten gemeinsam den Antrag „72-Stunden-Aktion: Kolping packt an und alle machen mit!“ ein. Die 72-Stunden-Aktion ist eine bundesweite Sozialaktion des BDKJ und bietet die Chance, projektbezogen und öffentlichkeitswirksam die Welt ein kleines bisschen besser zu machen. Die Kolpingjugend beteiligt sich traditionell auf allen verbandlichen Ebenen an dieser Aktion. Dadurch soll die Sichtbarkeit der Kolpingjugend und des Kolpingwerkes in der Gesellschaft erhöht, die Begeisterung für projektbezogene Arbeit gestärkt, gemeinsames generationsübergreifendes Handeln gefördert, verschiedene Ebenen und Einrichtungen vernetzt und Mitglieder gewonnen werden. Ziel ist es, dass sich möglichst viele Kolpingjugendgruppen an der Aktion beteiligen. Kolpingsfamilien, die keine oder nur ein kleine Kolpingjugend haben, sollen andere Gruppen tatkräftig unterstützen, um diese für die Arbeit von KOLPING zu begeistern und so neue Mitglieder gewinnen. Das Bundessekretariat unterstützt die Aktion. Die Mitglieder des Bundesvorstands stellen sich für „Rent-a-Bundesvorstand“ während der 72 Stunden zur Verfügung, um konkrete Projekte zu unterstützen. Die Diözesanvorstände sollen sich ebenfalls in dieser Art beteiligen und die Aktion mittragen, auf ihre Kolpingsfamilien zugehen, eine Teilnahme möglichst vieler Gruppierungen fördern und die Chance zur Mitgliedergewinnung nutzen. Zudem appellieren wir, verschiedene Kooperationspartner*innen aus 30 Jugendwohnen, Kolpinghäusern, Familienferienstätten und anderen Einrichtungen zu gewinnen.

Mit einem weiteren Beschluss sorgte der Bundeshauptausschuss für die Änderung der Geschäftsordnung des Finanzausschusses. Analog zu den bereits in der Bundesversammlung 2022 vorgenommenen Änderungen in den Geschäftsordnungen der Organe und Fachgremien können nun Unterlagen auf zeitgemäße digitale Art zur Verfügung gestellt werden.

Studienteile

Den ersten Studienteil zur Mitgliedergewinnung moderierte Partizipations-Beraterin Dr. Anna Grebe. Sie erläuterte, warum sich Menschen überhaupt engagieren und welche Faktoren wichtig sind, damit man neue Mitglieder für eine dauerhafte Mitarbeit gewinnen kann. Angebote müssten immer unter Beteiligung derjenigen entwickelt werden, die betroffen sind oder angesprochen werden sollen. Sie verbreitete Zuversicht, dass KOLPING mit seinen Idealen eine große Nähe zu den Bedürfnissen der Menschen habe. Das reiche aber nicht aus; es müsse den Menschen auch vermittelt werden, u.a. indem das Leitbild mit Leben erfüllt werde. Dazu gab sie ein Beispiel: Viele Menschen fühlen sich einsam; bei den 16- bis 23-Jährigen sind es 55 Prozent. Wo, wenn nicht bei KOLPING, finden sie Gemeinschaft. Das wird aus dem Leitbild deutlich (Leitsätze 29-33) und kann im Leben der Kolpingsfamilien umgesetzt werden. Der Rat von Grebe: „Werden Sie zu Botschafter*innen, für das, was KOLPING ausmacht!“

Danach gab Prof. Dr. Edith Hansmeier einen aktuellen Einblick in die Arbeit der Kolping Hochschule Gesundheit und Soziales. Sie erläuterte das Konzept der Kolping Hochschule: Die Studierenden lernen in digitaler Präsenz, das heißt es finden live-online-Vorlesungen statt, sodass ein Studium von jedem Ort aus möglich ist. In regelmäßigen Abständen finden ergänzend Seminare auf dem Campus der Hochschule in Köln statt. Die Hochschullehre begleitet und unterstützt die Studierenden im selbstständigen Arbeiten. Die Kolping Hochschule ist Teil des von Adolph Kolping geprägten deutschlandweiten Kolping-Netzwerkes, orientiert sich am christlichen Leitbild des Kolpingwerkes und verweist auf die Bedeutung von Bildung, die auch Adolph Kolping wichtig war.

Der Tag klang mit einem Gottesdienst im Osnabrücker Dom aus, den Weihbischof und Diözesanadministrator Johannes Wübbe leitete, sowie mit dem gemeinsamen „Osnabrücker Abend“, den der gastgebende Diözesanverband Osnabrück gestaltet hatte.

Tag 3: Ausblick auf die weitere Verbandsentwicklung

Der Tag startete mit einer Einführung von Otto Jacobs und Manuel Hörmeyer in die Planungen zur Gemeinschaftsveranstaltung 2025. Derzeit werde über einen aussagekräftigen Titel für die Veranstaltung nachgedacht, die vom 1. bis 4. Mai 2025 in Köln stattfinden wird. Dabei versteht sich der 1. Mai als Anreisetag für Kolpingsfamilien, die von weit her an den Rhein kommen werden. Hauptveranstaltungstag wird Samstag, der 3. Mai sein. Ziel sei es, rund. 5.000 Teilnehmer*innen nach Köln zu locken. Um die Kosten nicht in die Höhe zu treiben, werde es weder eine zentrale Anmeldung noch ein Management der Teilnehmenden geben. Die Diözesanverbände sollen Hotel-Kontingente buchen, vom Bundessekretariat wird es dazu eine Hotelliste mit Empfehlungen geben.

Claudia Rudersdorf erläuterte, was derzeit passiert, um das Leitbild in den Verband hineinzutragen: Das Leitbild gebe es mittlerweile in leichter Sprache sowie in Englisch. Es gibt bereits eine erste Plakatserie, die in Zusammenarbeit mit Kolpingmitgliedern entwickelt wurde. Alle Menschen auf den Fotos sind Menschen aus der großen Kolpingwelt. Eine zweite Plakatserie wird noch bis Jahresende fertiggestellt. Diese und weitere Materialen seien über den Kolping-Shop und/oder in der Kolpingwerkstatt verfügbar. Es wurde eine Gruppe von Leitbildbotschafter*innen gegründet, sie können eingeladen werden, um über das Leitbild ins Gespräch zu kommen. Hierfür wird ein Methodenkoffer entwickelt, den die Botschafter*innen seit einem Jahr für sich erproben. Zudem sollen PowerPoint-Präsentationen erarbeitet werden, auch in einer kommentierten Fassung, damit auch Mitglieder der Kolpingsfamilien selbständig damit arbeiten können. Was derzeit noch aussteht: Es sollen Flyer für die Mitgliederwerbung entwickelt werden, die unterschiedliche Zielgruppen ansprechen. Und die Aufnahmeanträge müssen vereinfacht werden. Die stellvertretende Bundesvorsitzende lud das Plenum ein, gemeinsam das Leitbild lebendig zu machen und Verbindungen zur Lebensrealität der Mitglieder aufzuzeigen.

Dazu dienten die Leitbild-Statements, die die Delegierten während des Hauptausschusses Carina Müller von der Kolpingjugend und dem Journalisten und Filmemacher Philipp Hesse gegeben hatten. In der Nacht entstand daraus ein erster Videozusammenschnitt, der den Delegierten unter großem Beifall vorgeführt wurde.

Das Video mit den Leitbildstatements findest Du hier auf dem Youtube-Kanal des Kolpingwerkes.

Otto Jacobs stellte die Mitglieder der Steuerungsgruppe für die Begleitung und Beratung von Kolpingsfamilien (BuB) sowie die DV-Verantwortlichen vor. Er bat darum, auf den BuB-Stellwänden zu vermerken, was die größten Probleme und Herausforderungen der Kolpingsfamilien seien, welche äußeren und inneren Ursachen diese Probleme hätten und welche Wünsche und Erwartungen die Delegierten an BuB richteten. Im kommenden Jahr wird es vom 22. bis 24. März sowie vom 24. bis 26. Mai eine Ausbildung zur Praxisbegleitung mit neuem Konzept geben.

Mit einem Dank an die Bundesvorsitzende, den Bundesvorstand und das Bundessekretariat für die geleistete Arbeit und das große Engagement, einem Dank der Bundesvorsitzende an den Diözesanverband Osnabrück und die Delegierten sowie dem Reisesegen ging die Sitzung des Bundeshauptausschusses 2023 zu Ende. Von dem Treffen werden sicher gute Impulse für die Entwicklung des Verbandes ausgehen – ganz unter dem Motto: Zusammen sind wir Kolping!

Bildergalerie BHA 2023

Hier findest Du das Video: https://youtu.be/lB4TZIDuUjA?si=hG3hiPGVyjTfQu4T