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Auch 2024 können Kolpingsfamilien Fördergelder beantragen!

Über 25.000 Euro konnte die Kolping Gemeinschaftsstiftung bereits für Veranstaltungen von Kolpingsfamilien bereitstellen: 2024 läuft die Förderung weiter.

Gefördert werden Reisen und Veranstaltungen mit Übernachtungen, die einen Bildungsaspekt beinhalten und sich an mehrere Generationen wenden.

Ziel ist, durch die Vermittlung von praxisrelevantem Wissen und gemeinsamen neuen Erfahrungen den Zusammenhalt zwischen den Generationen zu stärken.

Wenn Deine Kolpingsfamilie Reisen oder Veranstaltungen mit Übernachtungen zum Themengebiet Generationsübergreifendes Lernen anbietet, dann kannst Du jetzt einfach einen Antrag auf finanzielle Förderung durch die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland stellen.

Mögliche Veranstaltungsthemen sind unter anderem: Elternkompetenzen stärken, Großelternkompetenzen stärken, Präventive Familienbildung, Streit und Trennung meistern, Umwelt und Naturbildung, Resilienztraining, religiöse Bildung, politische Bildung und Medienkompetenztraining.

Der Zuschuss beträgt 10 Euro pro Gästeübernachtung in einem der acht Kolping Familienferienstätten. Für alle anderen Orte beträgt der Zuschuss 5 Euro pro Gästeübernachtung.

Anträge können bis Ende 2024 eingereicht werden. Die Förderung wird auch rückwirkend für Veranstaltungen ab dem 1. Mai 2023 gewährt.

Voraussetzung für jede Förderung ist ein Freistellungsbescheid; d.h. die Gemeinnützigkeit Deiner Kolpingsfamilie muss vom Finanzamt anerkannt sein. Sollte Deine Kolpingsfamilie keinen Freistellungsbescheid haben, können wir bei der Beschaffung helfen: Melde Dich bei uns!

Das Antragsformular findest Du in der Kolpingwerkstatt

Infos über die Kolping Familienferienstätten gibt es hier.

Bei allen Fragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung.

Spendenkommunikation
Nora Hochhausen-Welti
E- Mail: spenden@kolping.de
Tel.: 0221 20701-116