Datenschutz

Häufig gestellte Fragen...

...mit Antworten!
  • Was muss auf unserer Internetseite angepasst werden?

    Jede Internetseite benötigt ein Impressum mit den Angaben der Verantwortlichen (siehe Download Muster-Impressum).

     

    Zusätzlich braucht der Internetauftritt eine Datenschutzerklärung unter einem eigenen Menüpunkt. (siehe Download Muster-Datenschutzerklärung)

     

    Alle Daten von Personen (Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Herkunft) dürfen nur mit einer Einverständniserklärung veröffentlicht werden.

  • Wie verwalten wir am besten digital unsere Mitgliederdaten?

    Die beste Lösung für die digitale Mitgliederverwaltung ist die Nutzung des Mitgliederverwaltungsprogramms eVewa. Das Programm kann jede Kolpingsfamilie kostenlos nutzen. Die Zugangsdaten kann der Vorstand unter der E-Mailadresse eVewa@kolping.de anfordern.

     

    Wir raten eindringlich von der Nutzung und Speicherung der Daten auf jeglichen Cloudsystemen ab.

  • Muss jede Kolpingsfamilie ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen?

    Ja! Gemäß der DSGVO muss jeder Verantwortlicher, der manuell oder automatisch personenbezogenen Daten erfasst, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen (siehe Download Muster-Verzeichnis).

  • Müssen wir unsere Mitglieder über die Datenerhebung neu informieren?

    Nein! Die DSGVO enthält keine rückwirkende Informationspflicht. Die Informationspflicht über die Erhebung von personenbezogenen Daten gilt ab dem 25.5.2018.

  • Können wir als Kolpingsfamilie das Muster der Datenschutzerklärung 1:1 übernehmen?

    Das Muster dient als grobes Anfangsgerüst und muss um die jeweiligen Tools (z.B. Google-Maps) und Zertifikate (z.B. SSL- Zertifikat) ergänzt werden.

     

    Als Verantwortliche Stelle muss die Kolpingsfamilie eingetragen werden und nicht das Kolpingwerk Deutschland (siehe Muster-Datenschutzerklärung).

  • Dürfen wir weiterhin unsere Mitglieder per Rundbrief (print oder digital) informieren?

    Ja! Printausgaben stellen keine Problematik dar. Digital per E-Mail sollte der Versand per Verteilen oder alle Empfänger im BCC eingesetzt erfolgen.

  • Dürfen wir öffentlich (print oder digital) unseren Mitgliedern zum Geburtstag oder zum Hochzeitstag gratulieren?

    Nein! Personenbezogene Daten dürfen ohne explizite Einverständniserklärung nicht veröffentlicht werden.

     

    Gratulationen durch einen persönlichen Brief, sind von der Regelung ausgeschlossen.

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