Antwort:
Die Europäische Union hat per Richtlinie zur Verhinderung von Geldwäsche die Mitgliedsstaaten beauftragt, dass die wirtschaftlich Berechtigten der juristischen Personen des Privatrechts mittels eines zentralen Registers des jeweiligen Mitgliedstaats elektronisch transparent erfasst werden. In Deutschland wurde dies zum 1. Oktober 2017 mit dem Geldwäschegesetz (GwG) umgesetzt. Dort ist das Transparenzregister verankert. Ziel ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.