Antwort:
Das Kolpingwerk versteht sich als ein Verband von engagierten Christen und als Teil der katholischen Kirche. In den Kolpingsfamilien sowie auf überörtlicher Ebene tragen alle Mitglieder in den Vorständen gemeinsam Verantwortung für den pastoralen Dienst. Der jeweilige Präses und/oder die geistliche Leiterin/der geistliche Leiter haben dabei die Federführung. Das Amt des Präses gehört seit Adolph Kolping zur Struktur des Kolpingwerkes. Es ist grundsätzlich an das Weiheamt in der Kirche gebunden. Damit können nur Priester und Diakone in unserem Verband Präses sein. Dennoch sind sie nicht allein verantwortlich, sondern vielmehr binden sie die, die in der Kolpingsfamilie dazu befähigt sind, in die Verantwortung für den pastoralen Dienst mit ein. Eine erfreuliche Entwicklung nimmt die Übernahme der Verantwortung für den pastoralen Dienst durch Laien, Frauen wie Männer in unserem Verband. Bewusst hat die Bundesversammlung 2012 in Fulda beschlossen, die Laien im pastoralen Dienst auf allen verbandlichen Ebenen als geistliche Leiterin/geistlicher Leiter zu bezeichnen, um der Bedeutung dieser wichtigen Aufgaben ein besonderes Gewicht zu verleihen.