Antwort:

In der Satzung der Kolpingsfamilie heißt es unter Paragraph 9 Absatz 2 b bzw.c: "Dem Vorstand gehören der Präses und/oder der/die Geistliche Leiter/in der Kolpingsfamilie an." Dass, wie der Präses, auch ein Laie in die Verantwortung für den pastoralen Dienst gewählt werden kann, ist im Zweiten Vatikanischen Konzil begründet. In der Pastoralkonstitution über die Kirche "Lumen Gentium" heißt es: "Wenn auch einige nach Gottes Willen als Lehrer, Ausspender der Geheimnisse und Hirten für die anderen bestellt sind, so waltet doch unter allen eine wahre Gleichheit in der allen Gläubigen gemeinsamen Würde und Tätigkeit zum Aufbau des Leibes Christi." In immer mehr Kolpingsfamilien übernehmen Laien – Frauen wie Männer – den pastoralen Dienst nicht nur auf Grund des Priestermangels oder wegen der Überlastung der Priester und Diakone, sondern auch und gerade wegen der oben beschriebenen Berufung aller Getauften und Gefirmten zur Mitverantwortung in der Kirche. Falsch wäre es, hieraus eine Konkurrenz gegenüber dem Präses zu konstruieren. Im Vordergrund muss immer die Sicherstellung der geistigen Ausrichtung der Kolpingsfamilie auf Basis der Botschaft Jesu Christi und der Katholischen Soziallehre und christlichen Gesellschaftslehre stehen. In Zeiten der Strukturveränderung in unseren Bistümern steht jede einzelne Kolpingsfamilie hier vor der großen Aufgabe, den pastoralen Dienst in ihren Reihen sicherzustellen.
Nähere Informationen dazu im Werkblatt 7