Antwort:
Die Deutsche Kolpingsfamilie e.V. hat einen Rahmenvertrag mit der GEMA geschlossen, der einen Rabatt von 20 Prozent auf die Tarife vorsieht. Ggf. gibt es einen ZUSÄTZLICHEN Rabatt für „religiöse Zweckbestimmung“. Es sind aber keineswegs alle Veranstaltungen von Kolpingsfamilien pauschal abgedeckt! Es kann daher bisweilen günstiger sein, wenn eine Kirchengemeinde als Veranstalter auftritt, weil der VDD (Verband der Diözesen Deutschlands) einen Vertrag über Pauschalvergütung mit der GEMA abgeschlossen hat. Das sollte im Einzelfall überlegt werden. Aber auch dann ist eine Veranstaltung evtl. MELDEpflichtig, wenn auch nicht ABRECHNUNGSpflichtig! Das müsste dann über die Kirchengemeinde geklärt werden. Wenn in einem Kalenderjahr mehrere GEMA-pflichtige Veranstaltungen geplant sind, kann auch ein Pauschalvertrag geschlossen werden, der auch noch zu einer Rabattierung führt. Zugegebenermaßen sind die Regeln und Richtlinien für die öffentliche Nutzung von Musikwerken nicht einfach zu durchschauen.