Antwort:
Die Frage lautet oft: "Ich habe gehört, dass ich meinen Beitrag als Mitglied nicht nur monatlich oder jährlich zahlen kann, sondern auf einmal. Das ist steuerlich für viele interessant. Bekommt meine Kolpingsfamilie dann auch weiterhin Geld?" Mittlerweile gibt es bereits mehr als 390 Kolpingmitglieder, die mit einer Zustiftung an die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland für die Dauer ihrer Mitgliedschaft beitragsfrei gestellt sind. Das kann mit einer Zustiftung in Höhe von 1.500 Euro (Ehepaare 2.250 Euro) erreicht werden. Aus den Erträgen erhält die Kolpingsfamilie als Ersatz für den Mitgliedsbeitrag jährlich einen Zuschuss aus der Stiftung in Höhe von 15 Euro (bzw. 22,50 Euro bei Ehepaaren). Zwischenzeitlich gibt es auch nicht wenige Mitglieder, die diese Möglichkeit für ihre Kinder, Enkel oder guten Freunde nutzen. Auch diese Variante kann steuerlich geltend gemacht werden. Bei weiteren Fragen dazu hilft auch der Mitgliederservice weiter.