Antwort:

Im Leitbild unseres Verbandes finden sich in Ziffer 14 folgende Aussagen: „Die verbandlichen Ebenen und Einrichtungen sind unter der Kurzbezeichnung KOLPING bekannt. KOLPING ist Ausdruck der gemeinsamen Idee und des gemeinsamen Handelns und Auftretens in der Öffentlichkeit.“ Das Logo – das schwarz/orange K-Zeichen – und die Wort-Bild-Marke, in der das K-Zeichen um den Schriftzug KOLPING ergänzt ist, beides sind sichtbare Zeichen für unser verbandliches Handeln in Gesellschaft und Kirche. Es geht also um ein gemeinsames und einheitliches Auftreten in der Öffentlichkeit. Im Fachausdruck sprechen wir von Corporate Design. Das Corporate Design setzt sich aus unterschiedlichen Elementen zusammen. Hierzu zählen u. a. ein aussagekräftiges und passendes Logo mit hohem Wiedererkennungswert, sowie andere Gestaltungselemente. Idealerweise werden alle Gestaltungsrichtlinien in einem Handbuch festgehalten, das als Richtlinie zur Umsetzung des Corporate Designs dient. Für das Kolpingwerk Deutschland gilt es, eine solche CD-Richtlinie zu erstellen. Dafür hat der Bundeshauptausschuss 2015 eine entsprechende Arbeitsgruppe eingesetzt, die derzeit eine CD-Richtlinie für das Kolpingwerk Deutschland und seine Gliederungen sowie für die verbandlichen Einrichtungen und Unternehmen erarbeitet.