Antwort:
Ja! Gemäß der DSGVO muss jeder Verantwortlicher, der manuell oder automatisch personenbezogenen Daten erfasst, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen. Muster-Verzeichnis
Ja! Gemäß der DSGVO muss jeder Verantwortlicher, der manuell oder automatisch personenbezogenen Daten erfasst, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen. Muster-Verzeichnis