Antwort:
Die Verwendung der Sonderform (Kolping-K und das Wort "Kolping" nebeneinander) ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, das heißt wenn die Wort-Bild-Marke aus Platzmangel nicht in der vorgesehenen Weise abgebildet werden kann.
Die Verwendung der Sonderform (Kolping-K und das Wort "Kolping" nebeneinander) ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, das heißt wenn die Wort-Bild-Marke aus Platzmangel nicht in der vorgesehenen Weise abgebildet werden kann.