Flexible Altersvorsorge für moderne Erwerbsbiografien
Vorankommen durch eigene Leistung bedeutet, das Leben selbst in die Hand zu nehmen. Dazu gehört nicht nur, den Menschen ihre Wahlmöglichkeiten zu lassen, damit sie selbstbestimmt ihre eigene Erwerbsbiographie schreiben können. Dazu gehört auch, ihnen mehr Möglichkeiten zu geben, ihre Altersvorsorge und ihren Ruhestand flexibel an ihren Lebensweg anzupassen. Werden wir flexibel!
Flexiblerer Übergang in den Ruhestand
Wir Freie Demokraten wollen allen Älteren einen flexiblen Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Dazu wollen wir ein politisch festgelegtes Renteneintrittsalter und die Hinzuverdienstgrenzen abschaffen. Ob 63, 67 oder sogar 70 – starre Altersgrenzen für den Renteneintritt werden den verschiedenen Lebensentwürfen längst nicht mehr gerecht. Gerade der flexible Renteneintritt schafft den notwendigen Freiraum für die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit. Viele Ältere sind heute länger fit und aktiv. Sie wollen ihre Erfahrungen weitergeben oder sogar nochmal etwas Neues ausprobieren. Andere wiederum können oder wollen im Alter nicht mehr arbeiten. Daher soll künftig die einfache Regel gelten: Ab 60 entscheidet jeder selbst, wann er in Rente geht. Wer früher in Rente geht, bekommt eine geringere, wer später geht, eine entsprechend höhere Rente. Voraussetzung für den früheren Renteneintritt ist nur, dass das Einkommen aus gesetzlicher Rente und sonstiger Altersvorsorge über dem Grundsicherungsniveau liegt – also das Existenzminimum abgesichert ist. In der Folge muss sichergestellt werden, dass die länger arbeitenden Älteren bei der Rentenbesteuerung nicht durch die Erhöhung des zu versteuernden Rentenanteils „bestraft“ werden. Die Grundlagen für die gesetzliche Rente müssen im Osten und Westen unseres Landes gleich sein.
Die Höhe der Rente berechnet sich anhand der durchschnittlichen Lebenserwartung der jeweiligen Generation und kann sich über die Jahre verändern. Dieser jahrgangsindividuelle Faktor sorgt für eine solide Finanzierung und einen fairen Ausgleich zwischen den Generationen. Damit trägt jede Generation ihre eigenen Kosten und bürdet sie nicht den nachfolgenden Generationen auf. Politische Eingriffe in die langfristige Rentenformel lehnen wir ab. Dazu gehört auch eine sogenannte Rentengarantie.
Wer sich nicht gleich voll zur Ruhe setzen, sondern noch Teilzeit arbeiten möchte, soll es auch einfacher haben als heute. Momentan müssen noch viele Menschen Rentenkürzungen hinnehmen, wenn sie Teilrente und Teilzeitarbeit kombinieren oder nach dem vollen Renteneintritt doch noch einmal wieder arbeiten wollen. Das macht das Arbeiten im Alter für viele unattraktiv. Deshalb wollen wir alle Hinzuverdienstgrenzen neben dem Rentenbezug abschaffen. So kann jeder den Übergang in den Ruhestand so flexibel gestalten, wie er möchte. Und auch die ständigen Diskussionen über die Anhebung des fixen Renteneintrittsalters erübrigen sich. Unabhängig davon setzen wir uns für eine Stärkung der Erwerbsminderungsrenten ein. Die aktuellen Änderungen der Bundesregierung sind keine wirksame Lösung. Denn wer nach Jahren der Beitragszahlung durch einen Schicksalsschlag erwerbsunfähig wird, darf nicht zum Sozialfall werden.
Altersvorsorge nach dem Baukastenprinzip
Wir Freie Demokraten wollen die Altersvorsorge nach dem Baukastenprinzip organisieren. Denn das Praktische an Bausteinen ist, dass man sie immer wieder neu und vielseitig kombinieren kann. So kann sich jeder flexibel die Altersvorsorge zusammenstellen, die zu seinem Lebensweg passt. Es muss ganz selbstverständlich werden, dass eine individuelle Kombination verschiedener Elemente das spätere Alterseinkommen ausmacht. Es ist unumgänglich, das Rentenniveau in der gesetzlichen Rente daran anzupassen, dass die Menschen in Deutschland immer älter und zugleich weniger werden. Als einzige Alternative zu drastisch steigenden Beitragssätzen ist die ergänzende Vorsorge unverzichtbar.
Betriebliche und private Altersvorsorge müssen daher attraktiver werden. Zum Beispiel durch mehr Verbraucherfreundlichkeit und Vergleichbarkeit der Produkte. Zudem sollte ergänzende Altersvorsorge auf eine breitere Basis gestellt werden. Dazu sollte in allen Bereichen geförderter Altersvorsorge die Möglichkeit ausgeweitet werden, auch in Infrastruktur, Aktien und andere Unternehmensbeteiligungen zu investieren. So könnte die Mitte der Gesellschaft auch stärker an den Chancen von Globalisierung und Digitalisierung teilhaben.
Unser Berufsleben wird zudem immer bunter. Gerade in der digitalen Arbeitswelt warten viele neue Tätigkeitsfelder und Geschäftsideen. Daher wird sich auch die berufliche Situation vieler Menschen häufiger verändern. Sie können öfter zwischen Anstellung und Selbstständigkeit, Voll- und Teilzeit sowie In- und Ausland wechseln. All das muss ohne Nachteile für die eigene Alterssicherung möglich sein. Wer etwa aus der Anstellung in die Selbstständigkeit wechseln will, darf nicht benachteiligt werden, sondern muss zum Beispiel seine Riester-Förderung im „Rentenbaukasten“ behalten können. Diese soll daher künftig ganz einfach allen zur Verfügung stehen. Wir Freie Demokraten wollen die berufsständischen Versorgungswerke und die Möglichkeit zur Gründung weiterer Versorgungswerke dauerhaft erhalten. Zunehmend sind ehemalige Selbstständige auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen, für die die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aufkommen müssen. Um dieser Gefahr vorzubeugen, sollen Selbstständige künftig für eine Basisabsicherung im Alter vorsorgen. Dies soll zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. Alle Selbstständigen, die nicht Pflichtmitglied in einem berufsspezifischen Alterssicherungssystem sind, sollen dabei die Freiheit haben, ihre Vorsorgeform selbst zu wählen. Zusätzlich zu dieser Wahlfreiheit wollen wir weitreichende Übergangsvorschriften und Karenzzeiten bei jeder Gründung schaffen.
Mehr Übersicht durch freiwilliges Vorsorgekonto
Wir Freie Demokraten wollen allen Bürgerinnen und Bürgern ein persönliches Vorsorgekonto anbieten.Es soll übersichtlich zusammenfassen, wie viel Rente man später aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge insgesamt erhält. Wer möchte, kann sich dieses Konto ganz einfach online auf einem sicheren Bürgerportal einrichten. Natürlich muss jeder dabei die Kontrolle über seine Daten behalten und sich auf höchste Schutzstandards verlassen können. Wir meinen, dass ein solches Vorsorgekonto zu einer besseren und umfassenderen Altersvorsorge führt. Denn wer ausreichend vorsorgen möchte, benötigt einen Überblick über alle Ansprüche, die er schon gesammelt hat. Das standardisierte Vorsorgekonto macht das einfach: Mit ein paar Klicks kann so jeder schnell ermitteln, wie hoch sein Alterseinkommen aus allen Elementen seines „Rentenbaukastens“ ist. Dadurch schafft das Konto jederzeit Transparenz und deckt mögliche Vorsorgelücken auf.
Betriebliche Altersvorsorge stärken
Wir Freie Demokraten wollen die betriebliche Altersvorsorge stärken. Die Reform der derzeitigen Bundesregierung ist zu kurz gesprungen. Sie beschränkt sich auf Unternehmen, die in einen Tarifvertrag einbezogen sind. Damit wird es vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gerade in kleinen und neu gegründeten Unternehmen weiter erschwert, eine betriebliche Altersvorsorge aufzubauen. Die Vorteile der Reform, etwa die liberalisierten Anlagevorschriften und die Zuschüsse für Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen, sollen auf alle Beschäftigte aller Unternehmen ausgeweitet werden. Die Auszahlung von Vorsorgeverträgen darf in der Kranken- und Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig sein, weil dies eine unfaire Doppelbelastung darstellt. Die Bundesregierung hebt die Doppelverbeitragung nur für die Riester-geförderte Altersvorsorge auf. Wir wollen eine solche Lösung für alle Konzepte der betrieblichen und privaten Altersvorsorge.
Dem Arbeitnehmer soll es ermöglicht werden, dass bei einem Wechsel des Arbeitgebers der neue Arbeitgeber in den bestehenden Vorsorgevertrag gegebenenfalls in neuer Höhe einzuzahlen hat. Angesichts des inzwischen häufigeren Wechsels von Beschäftigungsverhältnissen, sollten Wartezeiten auf zwei Jahre beschränkt werden. Betriebe, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern noch garantierte Direktzusagen geben, sollten für die bestehenden Pensionsverpflichtungen entlastet werden. Dazu wollen wir den Berechnungszeitraum für den handelsrechtlichen Abzinsungssatz von zehn auf zwölf Jahre verlängern und die Bewertung der Pensionsrückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz vereinheitlichen. Denn die geltenden Regelungen führen angesichts der niedrigen Zinsen zu hohen Belastungen und einer ungerechten Besteuerung der Unternehmen, die es ihnen erschwert weiter Direktzusagen zur betrieblichen Altersvorsorge zu geben. Verschärfend kommt hinzu, dass Pensionsrückstellungen steuerlich nur bis zu der Höhe berücksichtigt werden, wie sie mit einem Marktzins von sechs Prozent zu bilden gewesen wären. Somit können Unternehmen einen Teil ihrer handelsrechtlichen Pensionsrückstellungen steuerlich nicht geltend machen. Der Staat bedient sich also auf Kosten der Unternehmen, indem er Scheingewinne besteuert. Um dies künftig zu verhindern, wollen wir die steuer- und handelsrechtliche Bewertung von Pensionsrückstellungen angleichen.
Breitere Investitionsmöglichkeiten für Kapitalsammelstellen
Wir Freie Demokraten wollen es Lebensversicherern, Pensionskassen und Versorgungswerken ermöglichen, vermehrt und einfacher in Start-ups, Aktien oder Infrastrukturprojekte zu investieren. Denn eine freiwillige private Altersvorsorge ist künftig unverzichtbar, um den Lebensstandard im Alter zu erhalten. Die anhaltende Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank verringert jedoch deutlich die Renditen, da Versicherer, Pensionskassen und Versorgungswerke immer noch in ihren Anlagemöglichkeiten beschränkt sind und daher einen Großteil des von ihnen verwalteten Kapitals in festverzinslichen Wertpapieren anlegen. Für Sparer und Sparerinnen wird die private Altersvorsorge dadurch unattraktiv. Dabei könnten gerade bei langen Anlagezeiträumen, wie bei der Altersvorsorge, Aktien und alternative Anlageformen Chancen auf eine höhere Rendite bieten. Der langfristige Planungshorizont erlaubt es, temporäre Marktschwankungen auszuhalten. Lebensversicherer, Pensionskassen und Versorgungswerke sollen deshalb verstärkt in Aktien, Infrastrukturprojekte und Unternehmensbeteiligungen investieren können, hierbei ist das Aufsichtsrechts anzupassen. Dies bietet zugleich die Chance, Kapital für neue Geschäftsideen oder für Deutschlands unterfinanzierte Infrastruktur zu mobilisieren.