11.3 Grundsätzliches zur Rente

Den Menschen in unserem Land wieder Sicherheit im Arbeitsleben und im Alter zu geben, ist der Alternative für Deutschland ein besonderes Anliegen. Nur mit einer ausreichenden Versorgung im Alter kann Altersarmut verhindert werden. Das Bestreben der AfD ist es daher, das System der gesetzlichen Rentenversicherung so zu gestalten, dass es leistungsfähig und den Herausforderungen der Zukunft nachhaltig gewachsen ist. Die besondere demografische Herausforderung der nächsten Jahrzehnte wird – mindestens vorübergehend – eine stärkere Mitfinanzierung aus Steuermitteln erforderlich machen.

Unbeschadet solcher Hilfestellung außerhalb der Beitragsfinanzierung der staatlichen Renten müssen die beiden Säulen Betriebsrente und rein private Altersvorsorge gesetzgeberisch gestärkt werden. Hierzu bedarf es der Steuerfreistellung der Ansparbeiträge verbunden mit einer nachgelagerten Ertragsbesteuerung. Für eine wirkungsvolle Ausgestaltung solcher Systeme ist die Zinspolitik der EZB tödlich. Auch deshalb muss Deutschland aus der Eurozone austreten, sofern nicht unverzüglich Änderungen in die Tat umgesetzt werden.

11.4 Rente und Lebensarbeitszeit

Bei einer Lebensarbeitszeit von bis zu 45 Jahren soll künftig der Rentenanspruch abschlagsfrei gegeben sein. Bei der Berechnung der Rente werden alle Beitragszeiten in dem Maß berücksichtigt, in dem sie tatsächlich erbracht wurden.

Bekanntlich wird bereits in naher Zukunft die Zahl der Rentner im Verhältnis zur Zahl der Beitragszahler überproportional steigen. Die jüngeren Generationen der Beitragszahler werden diese finanzielle Verpflichtung nicht alleine schultern können. Es wird daher notwendig sein, die staatlichen Transferzahlungen aus allgemeinen Steuermitteln an die Rentenversicherung erheblich zu erhöhen, um die Beiträge der arbeitenden Menschen in erträglichen Grenzen zu halten.

Auch aus diesem Grund ist die derzeitige Migrationspolitik sofort zu beenden. Die zur Zeit dort mobilisierten jährlichen Milliardenbeträge, mit steigender Tendenz für die Zukunft, müssen in die Stabilisierung der Alterssicherung der deutschen Bevölkerung umgelenkt werden.

Bezieher von Altersrenten sollen ohne Einschränkung ihrer Rentenbezüge einer entgeltlichen Beschäftigung nachgehen können. Diese Einkommen sollen von Arbeitnehmer-und Arbeitgeberbeiträgen zur Rentenversicherung freigestellt werden können.

11.5 Rente und versicherungsfremde Leistungen

Die AfD tritt dafür ein, dass Leistungen aus Mitteln der staatlichen Rentenversicherung, die sich nicht über Maßstäbe sozialer Verteilungsgerechtigkeit innerhalb der gesamten Solidargemeinschaft rechtfertigen lassen („echte“ versicherungsfremde Leistungen) entweder ausgegliedert oder überstaatliche Transferleistungen finanziert werden. Allein im Jahr 2015 sind aus dem Etat der Rentenversicherung versicherungsfremde Leistungen in zweistelliger Milliardenhöhe erfolgt.

11.6 Doppelbesteuerung der staatlichen Rente vermeiden

Die AfD setzt sich dafür ein, zu überprüfen, ob die im Zuge der Einführung einer nachgelagerten Rentenbesteuerung vom Bundesverfassungsgericht als unrechtmäßig erkannte Doppelbesteuerung der Renten tatsächlich durch die derzeitige gesetzgeberische Regelung vermieden wird.

11.7 Grundsicherung im Alter: Wer gearbeitet hat, muss später mehr haben

Erwerbstätige, die jahrzehntelang sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, aber beispielsweise durch niedrige Entlohnung oder unterbrochene Erwerbsbiografien keinen Rentenanspruch aufbauen konnten, der das Niveau der Grundsicherung übersteigt, werden derzeit genauso behandelt, wie Personen, die niemals sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Das ist ungerecht. Die AfD will daher dafür sorgen, dass durch Arbeitsleistung und andere anrechenbare Zeiten, zum Beispiel Erziehungszeiten, erworbene Rentenansprüche mit einem angemessenen Aufschlag zur Grundsicherung Berücksichtigung finden.