Sichere und stabile Renten

Wir verdanken den älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Deutschland sehr viel. Sie haben mit ihrer Arbeit dafür gesorgt, dass Deutschland ein prosperierendes, wohlhabendes Land mit hoher Lebensqualität geworden ist. Damit haben sie uns den Weg in eine gute Zukunft geebnet. Das verdient Respekt und Anerkennung. Wer sein ganzes Leben gearbeitet hat, soll im Alter davon leben können.

CDU und CSU stehen deshalb dafür ein, dass die Einkommen der Rentnerinnen und Rentner auch in Zukunft berechenbar und angemessen sind.

  • CDU und CSU bekräftigen die Rentenreform der Großen Koalition von 2007. Sie hat die Weichen für die Entwicklung des Renteneintrittsalter bis 67, des Rentenniveaus und der Rentenbeiträge bis zum Jahr 2030 umfassend und erfolgreich gestellt. Damit wurde auch die Generationengerechtigkeit verlässlich gesichert.
  • Unsere erfolgreiche Politik der letzten zwölf Jahre hat dazu geführt, dass neue Arbeitsplätze und Wachstum entstanden sind. Das hat die lange Zeit prekäre Lage der Rentenversicherung deutlich verbessert und die gesetzliche Rente stabilisiert.
  • Das Rentenniveau hat sich deshalb besser entwickelt, als in den Prognosen vorhergesagt: Derzeit liegt das Rentenniveau bei 48,2 Prozent und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte gestiegen. Dies kommt Millionen von Rentnern zugute.
  • Durch die gute Wirtschaftslage sind die Renten in den letzten Jahren oberhalb der Inflationsrate gestiegen. Die Rentnerinnen und Rentner haben wieder Teil am wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes.
  • Gleichzeitig bleiben die Rentenbeiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch über 2020 hinaus stabil.
  • Wir haben die Zurechnungszeiten für Erwerbsminderungsrenten in diesem Zeitraum zweimal erhöht. Damit bekämpfen wir Altersarmut bei denen, die aufgrund von Krankheit vorzeitig in Rente gehen mussten. In der neuen Wahlperiode werden wir für diese Personengruppe weitere Verbesserungen durchsetzen.
  • In der Mütterrente haben wir einen weiteren Rentenpunkt für Kinder eingeführt, die vor 1992 geboren wurden. Dies bedeutet eine Rentensteigerung um rund 30 Euro je Kind für knapp 10 Millionen Mütter bundesweit.
  • Mit der schrittweisen Rentenangleichung Ost-West ab diesem Jahr haben wir einen weiteren Schritt zur Vollendung der Deutschen Einheit getan.
  • Nachteile deutscher Spätaussiedler in der Rentenversicherung, die sich durch Änderungen des Rentenrechts ergeben haben, werden wir beseitigen.
  • Durch das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz haben wir die Attraktivität von Betriebsrenten deutlich verbessert, auch indem wir die Anrechnungsvorschriften bei der Grundsicherung geändert haben.

Seit einem Vierteljahrhundert hat es für die Rentnerinnen und Rentner keine vergleichbar positive Entwicklung gegeben. Diese Entwicklung wollen wir durch ein klares Konzept fortführen und verstetigen:

  • Die Weiterentwicklung der Rente nach 2030 soll in einem partei- und fraktionsübergreifenden gesellschaftlichen Konsens unter Einbeziehung der Tarifpartner geregelt werden. Zu diesem Zweck setzen wir eine Rentenkommission ein, die bis Ende 2019 Vorschläge erarbeiten soll.
  • Die gesetzliche Rente soll zentraler Pfeiler der Altersvorsorge bleiben. Daneben sind Betriebsrenten und die private Vorsorge (z. B. Riester-Renten) ebenfalls von großer Bedeutung für eine nachhaltige und gute Altersversorgung. Unser Ziel bleibt es weiterhin Altersarmut zu vermeiden.
  • Sollte sich vor dem Jahr 2030 aufgrund der Empfehlungen der Kommission Handlungsbedarf bei der betrieblichen oder privaten Vorsorge ergeben, werden wir die notwendigen Maßnahmen ergreifen.


Ein neuer Generationenvertrag: den Wert der Arbeit und die Würde im Alter sichern

Die Rentenpolitik und künftige Alterseinkommen beschäftigen alte und junge Menschen gleichermaßen. Gerade die Alterssicherung muss sich, wie die anderen sozialen Sicherungssysteme, immer wieder an wandelnde Verhältnisse anpassen und dabei für alle Generationen verlässlich bleiben. Wir stehen bei der Rente vor zwei zentralen Herausforderungen:

  • Wir müssen das Rentenniveau stabilisieren und die Leistungen der gesetzlichen Rente sichern.
  • Wir brauchen einen neuen Generationenvertrag und einen gesellschaftlichen Konsens über die Anstrengungen, die für eine Stabilisierung des Rentensystems notwendig sind.

Wir wollen die Würde im Alter durch verlässliche Leistungen sichern, ohne die Entwicklungschancen der Jüngeren durch zu hohe Beiträge zu beschränken. Gleichzeitig ist für uns klar, dass den eingezahlten Beiträgen auch angemessene Leistungen gegenüber stehen müssen. Hohe Beiträge bei später niedrigen Renten wird es mit uns nicht geben!

In der Alterssicherung gilt für uns weiterhin der Grundsatz, dass jahrzehntelange Arbeit auch ein angemessenes Leben im Alter ermöglicht. Es geht um einen der wichtigsten Werte in unserer sozialen Marktwirtschaft: den Wert der Arbeit. Dass Arbeitsleistung im Alter erkennbar bleibt und sozialer Abstieg und harte Einschnitte vermieden werden, ist die Grundlage für das Vertrauen in die Alterssicherungspolitik.

Zentrale Ziele unserer Alterssicherungspolitik sind deshalb:

  • Sicherung des jahrzehntelang erarbeiteten und verdienten Lebensstandards im Rentenalter.
  • Keine Anhebung der jetzigen Regelaltersgrenze. Wir werden dafür sorgen, dass die Regelaltersgrenze gesund und leistungsfähig erreicht werden kann.
  • Altersarmut verhindern. Aus jeder Erwerbstätigkeit muss auch eine Absicherung für das Alter erwachsen. Außerdem braucht es gezielte Verbesserungen für diejenigen, die am Ende eines langen Arbeitslebens keine auskömmliche Rente haben.
  • Eine gerechte Finanzierung der Rente. Die Beitragszahlenden dürfen nicht überfordert werden. Höhere Einkommen müssen über Steuerzuschüsse an der solidarischen Finanzierung ausreichend beteiligt werden.

Das heißt konkret:

Doppelte Haltelinie: Gesetzlich festgelegtes Rentenniveau von mindestens 48 Prozent und Beitragssatz von 22 Prozent

Wir setzen eine gesetzlich festgelegte doppelte Haltelinie bei Beitragssatz und Rentenniveau. In einem ersten Schritt wird das weitere Absinken des Niveaus der gesetzlichen Rente umgehend gestoppt und bis 2030 mindestens auf dem heutigen Niveau von 48 Prozent stabilisiert. Dazu bringen wir direkt nach der Bundestagswahl ein Gesetz auf den Weg und ermöglichen den Menschen damit im Alter ein Leben in Würde. Wir sichern die verlässliche gesetzliche Rente als Fundament für die Sicherung des Lebensstandards im Alter.

Um Überlastungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu vermeiden, wird der paritätisch gezahlte Beitrag nicht über 22 Prozent steigen.

Dialog für einen neuen Generationenvertrag starten:

Eine dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus ist jedoch keine Kleinigkeit, sondern nur durch eine nationale Kraftanstrengung und in einem gesamtgesellschaftlichen Konsens erreichbar. Wir werden deswegen umgehend einen Dialog für einen neuen Generationenvertrag starten und ein Reformprogramm auf den Weg bringen, das weit über die Rentenpolitik hinaus alle Potenziale für eine Stärkung der gesetzlichen Rente mobilisiert:

  • Die Erwerbsbeteiligung muss durch Qualifizierung, kinderfreundliche Infrastruktur und familienfreundliche Lebensarbeitszeitmodelle erhöht werden. So kann längerfristig auch ein wünschenswerter Anstieg der Geburtenzahlen gefördert werden.
  • Durch eine systematische Einwanderungspolitik muss einem Arbeitskräftemangel vorgebeugt werden.
  • Das Rentensystem muss ab Mitte der 20er Jahre für eine Übergangszeit durch zusätzliche Steuermittel und eine Verbreiterung der Versichertenbasis stabilisiert werden.
  • Die Basis für die Finanzierung von Infrastruktur-, Bildungs- und Rentensystem muss eine beschleunigte Digitalisierung und daraus erwachsende Produktivitätssteigerungen bilden.
  • Stärkung der Tarifbindung für gute Löhne.

Damit wir diese Ziele erreichen, müssen in den kommenden vier Jahren umfassende Reformen und Investitionen in Angriff genommen werden. Um die Erwerbsbeteiligung insbesondere von Frauen weiter zu steigern, werden wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch weiter verbessern, unter anderem durch einen flächendeckenden Ausbau der Ganztags- und Randzeitenbetreuung (auch im Grundschulbereich), familienfreundliche Arbeitszeitmodelle im Rahmen einer Wahlarbeitszeit und den Anspruch auf eine befristete Teilzeit. Dadurch leisten wir auch einen Beitrag zu einem kinderfreundlichen gesellschaftlichen Umfeld und der Erhöhung der Geburtenrate.

Mit erhöhten Investitionen in Weiterbildung und Qualifizierung müssen wir kontinuierlich auf neue Qualifikationsanforderungen und veränderte Fachkräftebedarfe reagieren und damit Arbeitslosigkeit ebenso wie Fachkräftemangel vorbeugen. Dafür werden wir ein Recht auf Weiterbildung festschreiben, die Arbeitslosenversicherung zur Arbeitsversicherung weiterentwickeln und neue Anreize für Weiterbildung schaffen, beispielweise durch ein Arbeitslosengeld Q während der Qualifizierung sowie durch ein persönliches Erwerbstätigenkonto, das Auszeiten zur Weiterbildung ermöglicht und jeder und jedem ein persönliches Startguthaben bietet.

Um der demografischen Entwicklung entgegenzuwirken, einem Fachkräftemangel vorzubeugen und das Verhältnis von Beitragszahlenden und Rentenempfängern positiv zu beeinflussen, wird es auch auf eine erfolgreiche Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt und eine systematisch gesteuerte Zuwanderung durch ein Zuwanderungsgesetz ankommen.

Den Rahmen für diese und andere Maßnahmen muss dabei eine wachstumsfreundliche Wirtschafts- und Finanzpolitik setzen, die die notwendigen Investitionen ermöglicht. Dazu gehört vor allem die Nutzung der Chancen, die sich durch die Digitalisierung ergeben.

Mit einer weiteren Stärkung der Tarifbindung, einem Pakt für anständige Löhne (insbesondere im Dienstleistungsbereich) und einer Bildungs- und Qualifizierungsoffensive werden wir die Weichen für eine gute Lohnentwicklung in der Zukunft stellen.

Eine solche Gesamtanstrengung wird nur mit einer Bundesregierung unter sozialdemokratischer Führung gelingen, in der ein sozialdemokratischer Kanzler die Richtlinien der Politik vorgibt, denn der SPD ist der Zusammenhalt der Gesellschaft durch ein solidarisches System der Alterssicherungein Herzensanliegen. Damit sorgen wir auch für eine Akzeptanz der gesetzlichen Rentenversicherung bei jüngeren Menschen. Denn nur wenn sich auch die jeweils junge Generation glaubhaft darauf verlassen kann, dass auch sie eine auskömmliche Rente bekommt, wird ein neuer Generationenvertrag dauerhaft tragen.

Die Finanzierung wird gerecht, solidarisch und paritätisch erfolgen. Die Stabilisierung des Rentenniveaus erfordert erhebliche Mittel und wird neben moderat höheren Beiträgen durch einen höheren Steuerzuschuss zur Rentenversicherung und einen neuen Demografiezuschuss finanziert.

Langjährige Arbeit muss sich auszahlen: die Solidarrente

Wer 35 Jahre oder länger Beiträge gezahlt hat und/oder Zeiten für Kindererziehung und Pflege angerechnet bekommt, soll einen Anspruch auf eine gesetzliche Solidarrente haben, sofern keine ausreichende Anzahl an Entgeltpunkten und kein umfangreiches sonstiges Einkommenim Haushalt vorhanden ist.

Mit der Solidarrente wollen wir ein Alterseinkommen für langjährig Beschäftigte gewährleisten, das zehn Prozent über dem durchschnittlichen Grundsicherungsanspruch am Wohnort liegt. Regional unterschiedliche Wohnkosten werden so berücksichtigt.

Absicherung nicht versicherter Selbstständiger:

Zukünftig werden Selbstständige, die nicht in einem Versorgungswerk abgesichert sind, in die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen. Ziel ist es dabei, dass bisher nicht versicherte Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung eine auskömmliche Alterssicherung erreichen. Sie profitieren von allen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und beteiligen sich an der solidarischen Rentenversicherung durch eigene Beiträge. Für Neugründungen und Kleinunternehmen wird es Regeln geben, die eine finanzielle Überforderung vermeiden.

Die Einbeziehung der bisher nicht versicherten Selbstständigen ist der erste Schritt auf dem Weg zu unserem Ziel, die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung auszubauen.

Erwerbsminderungsrente verbessern:

Erwerbsminderung stellt heute ein zentrales Risiko für Altersarmut dar. Für viele Beschäftigte ist es aus gesundheitlichen und körperlichen Gründen nicht möglich, das gesetzliche Rentenalter im Erwerbsleben zu erreichen. Erwerbsminderung beruht nicht auf einer freiwilligen Entscheidung der Betroffenen. Wir brauchen deswegen Verbesserungen, die alle Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner erreichenund auch diejenigen besser berücksichtigen, die aus gesundheitlichen Gründen auf dem Arbeitsmarkt ohne Chancen sind.

Flexible Rentenübergänge statt Anhebung der Regelaltersgrenze:

Die 2007 beschlossene Erhöhung der Regelaltersgrenze wird zum Jahr 2029 abgeschlossen sein. Eine weitere Anhebung wird es mit uns nicht geben. Wir wollen stattdessen auch weiterhin flexible Renteneintrittsmöglichkeiten fördern, die unterschiedliche berufliche Belastungen und Erwerbsverläufe berücksichtigen. Ziel muss es sein, dass die Regelaltersgrenze gesund und leistungsfähig erreicht werden kann. Mit dem Rentenpaket und der Flexi-Rente haben wir in dieser Legislaturperiode dafür gesorgt, dass nach 45 Versicherungsjahren dauerhaft ein Renteneintritt ab dem 65. Lebensjahr sowie flexiblere Übergänge zwischen Erwerbsleben und Ruhestand ermöglicht werden. Dafür haben wir auch Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation gestärkt. Diesen Weg wollen wir auch weiterhin verfolgen.

Betriebliche Altersversorgung attraktiver machen:

Starke Alterssicherungssysteme zeichnen sich durch eine leistungsfähige Kombination von gesetzlicher Rente und betrieblicher Altersversorgung aus. Neben der gesetzlichen Rente als tragender Säule wollen wir, dass möglichst viele Erwerbstätige sich durch betriebliche Altersvorsorge zusätzlich absichern können.

Wir haben einen neuen Rahmen für die betriebliche Altersversorgung geschaffen, der die Ausweitung vor allem auf kleine und mittlere Unternehmen erleichtert: basierend auf tarifvertraglichen Lösungen, verbindlich und unter Beteiligung der Arbeitgeber. Sollte diese Lösung nicht ausreichen, werden wir eine gesetzliche Verpflichtung zur betrieblichen Altersversorgung schaffen.

Private Altersvorsorge vereinfachen:

Die „Riester-Rente“, die staatlich geförderte private Altersvorsorge, hat die Erwartungen bei ihrer Einführung im Hinblick auf Spartätigkeit, Rendite und Verteilung nach wie vor nicht erfüllt. Mit der Anhebung der Grundzulage und transparenten und verständlichen Produktinformationen erleichtern wir es, die hohe staatliche Förderung in Anspruch zunehmen, von der vor allem Geringverdienende und Kindererziehende profitieren. Wir wollen die staatlich geförderte private Altersvorsorge um ein Standardprodukt ergänzen, für das auch eine öffentlich-rechtliche Trägerschaft in Betracht kommt. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit, zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen und so die Anwartschaften zu erhöhen, wieder geschaffen werden.

Wir wollen einen Fonds für jene Menschen einrichten, die bei der Überleitung der Alterssicherung der DDR in das bundesdeutsche Recht erhebliche Nachteile erlitten haben, die im Rentenrecht nicht lösbar sind.

Ein gerechtes und modernes Rentenkonzept mit einem stabilen Rentenniveau von mindestens 48 Prozent, einem erneuerten Generationenvertrag, einer gesetzlichen Solidarrente für langjährig Beschäftigte und einer verbesserten Altersabsicherung auch für bisher nicht versicherte Selbstständige wird es nur mit einer sozialdemokratisch geführten Bundesregierung geben.



In erster Linie stärken wir die erste Säule, die gesetzliche Rentenversicherung. Denn sie ist und bleibt die wichtigste Säule, der Altersvorsorge. Durch die Rentenreformen der vergangenen Jahre ist das Rentenniveau gesunken. Eine Stabilisierung ist dringend notwendig. Das heutige – gegenüber dem Jahr 1998 bereits erheblich abgesenkte – Rentenniveau sollte nicht weiter fallen. Dabei müssen Rentenniveau und Beitragssatz in einem angemessenen Verhältnis stehen, damit auch die junge Generation weiter in die gesetzliche Rente vertrauen kann. Wer viele Jahre eingezahlt hat, soll von seiner Rente auch leben können. Mit der Garantierente wollen wir für alle Menschen, die den größten Teil ihres Lebens rentenversichert waren, gearbeitet, Kinder erzogen oder andere Menschen gepflegt haben, ein Mindestniveau in der Rentenversicherung einführen. Die Garantierente ist steuerfinanziert und die Höhe wird oberhalb der Grundsicherung liegen. Es findet keine Bedürftigkeitsprüfung statt und betriebliche und private Altersvorsorge wird nicht angerechnet. Um die gesetzliche Rente finanziell und solidarisch breiter auf-zustellen, wollen wir versicherungsfremde Leistungen aus Steuern bezahlen und die Beschäftigungsbedingungen gerade für Frauen so verbessern, dass sie öfter und gleichberechtigt erwerbstätig sind.

Wir wollen den ersten Schritt zur Bürger*innenversicherung gehen und hierfür die nicht anderweitig abgesicherten Selbständigen, Minijobber*innen und Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Auch Langzeitarbeitslose sollen wieder versichert werden. Für die Selbständigen und insbesondere die Existenzgründer*innen wird es Übergangsregelungen geben. Zudem wollen wir Selbständigen mit Beitragsrückständen bei der Krankenversicherung helfen und Schulden erlassen. In einem späteren Schritt wollen wir auch Freiberufler*innen und Beamt*innen in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Hierfür werden wir mit den Ländern zusammenarbeiten. Bereits erworbene Anwartschaften auf Versorgung und bestehende Beamtenverhältnisse bleiben dabei aus Gründen des Vertrauensschutzes unberührt.

Grundsätzlich halten wir an der Rente mit 67 fest. Wir wollen es Menschen aber leichter machen, selbst darüber zu entscheiden, wann sie in Rente gehen wollen. Dazu fördern wir eine echte Altersteilzeit durch eine attraktive Teilrente ab 60 Jahren, die insbesondere Arbeitnehmer*innen in belastenden Berufen zugutekommt. Für Menschen, die länger arbeiten wollen, soll sich das lohnen. Damit sie eine höhere Rente erhalten, führen wir einfache Hinzuverdienstregeln ein und erleichtern es, Teilrente und Erwerbseinkommen zu kombinieren. So erleichtern wir es Menschen, selbst zu bestimmen, wann sie in Rente gehen. Arbeitnehmer*innen, die nicht mehr arbeiten können, sollen nicht länger auch noch dafür bestraft werden, deshalb schaffen wir die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente ab.

Neben der gesetzlichen Rente wollen wir auch die private und betriebliche Altersvorsorge stärken. Kapitalgedeckte Altersvorsorge kann zu einem Bruchteil der Kosten und mit einer deutlich höheren Rendite als in Deutschland durchgeführt werden. Wir wollen deshalb einen Bürger*innenfonds in öffentlicher Verwaltung einführen und diesen sowohl für die betriebliche wie auch die private Vorsorge öffnen. Bei hinreichender Größe kann die laufende Verwaltungsgebühr sehr gering sein. Die Sparleistung der Menschen kann so fast vollständig in die Altersvorsorge gehen. Der Bürger*innenfonds soll nachhaltig investieren und dabei soziale und ökologische Belange berücksichtigen.

Alle Arbeitgeber*innen sollen künftig ihren Beschäftigten eine Betriebsrente anbieten und sie mit einem eigenen Arbeitgeber*innen beitrag unterstützen. Kleinen Betrieben erleichtern wir dies mit einer Änderung der Haftungsregeln. Wenn sie diese nicht im eigenen Betrieb oder überbetrieblich organisieren, soll sie unbürokratisch über den Bürger*innenfonds durchgeführt werden können. Die Arbeitnehmer*innen sind nicht verpflichtet, das Angebot ihrer Arbeitgeber*innen anzunehmen. Die öffentliche Förderung der privaten Altersvorsorge soll in Zukunft vor allem Geringverdienenden zugutekommen. Die Entgeltumwandlung lehnen wir ab, weil sie die gesetzliche Rente schwächt.

Viele Frauen sind von Armut im Alter bedroht. Sie leisten mehr Erziehungs- und Pflegearbeit, arbeiten oft in Teilzeit oder in schlecht bezahlten Branchen und erwerben weniger Rentenansprüche. Für Frauen muss es einfacher werden, sich durch Erwerbsarbeit selbst besser abzusichern. Mit guten Angeboten für die Kinderbetreuung, einer Umwandlung der Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, einem Rückkehrrecht auf Vollzeit, einer echten Pflegezeit, einer fairen Abbildung von Pflegezeiten bei der Rente und mit gleichem Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit können wir die Rentenlücke für Frauen mittelfristig schließen. Auch die Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter auf die Rente werden wir neu ordnen.

Wir wollen die Benachteiligung der jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion gegenüber Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern im Rentenrecht beenden.



Flexible Altersvorsorge für moderne Erwerbsbiografien

Vorankommen durch eigene Leistung bedeutet, das Leben selbst in die Hand zu nehmen. Dazu gehört nicht nur, den Menschen ihre Wahlmöglichkeiten zu lassen, damit sie selbstbestimmt ihre eigene Erwerbsbiographie schreiben können. Dazu gehört auch, ihnen mehr Möglichkeiten zu geben, ihre Altersvorsorge und ihren Ruhestand flexibel an ihren Lebensweg anzupassen. Werden wir flexibel!

Flexiblerer Übergang in den Ruhestand

Wir Freie Demokraten wollen allen Älteren einen flexiblen Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Dazu wollen wir ein politisch festgelegtes Renteneintrittsalter und die Hinzuverdienstgrenzen abschaffen. Ob 63, 67 oder sogar 70 – starre Altersgrenzen für den Renteneintritt werden den verschiedenen Lebensentwürfen längst nicht mehr gerecht. Gerade der flexible Renteneintritt schafft den notwendigen Freiraum für die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit. Viele Ältere sind heute länger fit und aktiv. Sie wollen ihre Erfahrungen weitergeben oder sogar nochmal etwas Neues ausprobieren. Andere wiederum können oder wollen im Alter nicht mehr arbeiten. Daher soll künftig die einfache Regel gelten: Ab 60 entscheidet jeder selbst, wann er in Rente geht. Wer früher in Rente geht, bekommt eine geringere, wer später geht, eine entsprechend höhere Rente. Voraussetzung für den früheren Renteneintritt ist nur, dass das Einkommen aus gesetzlicher Rente und sonstiger Altersvorsorge über dem Grundsicherungsniveau liegt – also das Existenzminimum abgesichert ist. In der Folge muss sichergestellt werden, dass die länger arbeitenden Älteren bei der Rentenbesteuerung nicht durch die Erhöhung des zu versteuernden Rentenanteils „bestraft“ werden. Die Grundlagen für die gesetzliche Rente müssen im Osten und Westen unseres Landes gleich sein.

Die Höhe der Rente berechnet sich anhand der durchschnittlichen Lebenserwartung der jeweiligen Generation und kann sich über die Jahre verändern. Dieser jahrgangsindividuelle Faktor sorgt für eine solide Finanzierung und einen fairen Ausgleich zwischen den Generationen. Damit trägt jede Generation ihre eigenen Kosten und bürdet sie nicht den nachfolgenden Generationen auf. Politische Eingriffe in die langfristige Rentenformel lehnen wir ab. Dazu gehört auch eine sogenannte Rentengarantie.

Wer sich nicht gleich voll zur Ruhe setzen, sondern noch Teilzeit arbeiten möchte, soll es auch einfacher haben als heute. Momentan müssen noch viele Menschen Rentenkürzungen hinnehmen, wenn sie Teilrente und Teilzeitarbeit kombinieren oder nach dem vollen Renteneintritt doch noch einmal wieder arbeiten wollen. Das macht das Arbeiten im Alter für viele unattraktiv. Deshalb wollen wir alle Hinzuverdienstgrenzen neben dem Rentenbezug abschaffen. So kann jeder den Übergang in den Ruhestand so flexibel gestalten, wie er möchte. Und auch die ständigen Diskussionen über die Anhebung des fixen Renteneintrittsalters erübrigen sich. Unabhängig davon setzen wir uns für eine Stärkung der Erwerbsminderungsrenten ein. Die aktuellen Änderungen der Bundesregierung sind keine wirksame Lösung. Denn wer nach Jahren der Beitragszahlung durch einen Schicksalsschlag erwerbsunfähig wird, darf nicht zum Sozialfall werden.

Altersvorsorge nach dem Baukastenprinzip

Wir Freie Demokraten wollen die Altersvorsorge nach dem Baukastenprinzip organisieren. Denn das Praktische an Bausteinen ist, dass man sie immer wieder neu und vielseitig kombinieren kann. So kann sich jeder flexibel die Altersvorsorge zusammenstellen, die zu seinem Lebensweg passt. Es muss ganz selbstverständlich werden, dass eine individuelle Kombination verschiedener Elemente das spätere Alterseinkommen ausmacht. Es ist unumgänglich, das Rentenniveau in der gesetzlichen Rente daran anzupassen, dass die Menschen in Deutschland immer älter und zugleich weniger werden. Als einzige Alternative zu drastisch steigenden Beitragssätzen ist die ergänzende Vorsorge unverzichtbar.

Betriebliche und private Altersvorsorge müssen daher attraktiver werden. Zum Beispiel durch mehr Verbraucherfreundlichkeit und Vergleichbarkeit der Produkte. Zudem sollte ergänzende Altersvorsorge auf eine breitere Basis gestellt werden. Dazu sollte in allen Bereichen geförderter Altersvorsorge die Möglichkeit ausgeweitet werden, auch in Infrastruktur, Aktien und andere Unternehmensbeteiligungen zu investieren. So könnte die Mitte der Gesellschaft auch stärker an den Chancen von Globalisierung und Digitalisierung teilhaben.

Unser Berufsleben wird zudem immer bunter. Gerade in der digitalen Arbeitswelt warten viele neue Tätigkeitsfelder und Geschäftsideen. Daher wird sich auch die berufliche Situation vieler Menschen häufiger verändern. Sie können öfter zwischen Anstellung und Selbstständigkeit, Voll- und Teilzeit sowie In- und Ausland wechseln. All das muss ohne Nachteile für die eigene Alterssicherung möglich sein. Wer etwa aus der Anstellung in die Selbstständigkeit wechseln will, darf nicht benachteiligt werden, sondern muss zum Beispiel seine Riester-Förderung im „Rentenbaukasten“ behalten können. Diese soll daher künftig ganz einfach allen zur Verfügung stehen. Wir Freie Demokraten wollen die berufsständischen Versorgungswerke und die Möglichkeit zur Gründung weiterer Versorgungswerke dauerhaft erhalten. Zunehmend sind ehemalige Selbstständige auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen, für die die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aufkommen müssen. Um dieser Gefahr vorzubeugen, sollen Selbstständige künftig für eine Basisabsicherung im Alter vorsorgen. Dies soll zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. Alle Selbstständigen, die nicht Pflichtmitglied in einem berufsspezifischen Alterssicherungssystem sind, sollen dabei die Freiheit haben, ihre Vorsorgeform selbst zu wählen. Zusätzlich zu dieser Wahlfreiheit wollen wir weitreichende Übergangsvorschriften und Karenzzeiten bei jeder Gründung schaffen.

Mehr Übersicht durch freiwilliges Vorsorgekonto

Wir Freie Demokraten wollen allen Bürgerinnen und Bürgern ein persönliches Vorsorgekonto anbieten.Es soll übersichtlich zusammenfassen, wie viel Rente man später aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge insgesamt erhält. Wer möchte, kann sich dieses Konto ganz einfach online auf einem sicheren Bürgerportal einrichten. Natürlich muss jeder dabei die Kontrolle über seine Daten behalten und sich auf höchste Schutzstandards verlassen können. Wir meinen, dass ein solches Vorsorgekonto zu einer besseren und umfassenderen Altersvorsorge führt. Denn wer ausreichend vorsorgen möchte, benötigt einen Überblick über alle Ansprüche, die er schon gesammelt hat. Das standardisierte Vorsorgekonto macht das einfach: Mit ein paar Klicks kann so jeder schnell ermitteln, wie hoch sein Alterseinkommen aus allen Elementen seines „Rentenbaukastens“ ist. Dadurch schafft das Konto jederzeit Transparenz und deckt mögliche Vorsorgelücken auf.

Betriebliche Altersvorsorge stärken

Wir Freie Demokraten wollen die betriebliche Altersvorsorge stärken. Die Reform der derzeitigen Bundesregierung ist zu kurz gesprungen. Sie beschränkt sich auf Unternehmen, die in einen Tarifvertrag einbezogen sind. Damit wird es vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gerade in kleinen und neu gegründeten Unternehmen weiter erschwert, eine betriebliche Altersvorsorge aufzubauen. Die Vorteile der Reform, etwa die liberalisierten Anlagevorschriften und die Zuschüsse für Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen, sollen auf alle Beschäftigte aller Unternehmen ausgeweitet werden. Die Auszahlung von Vorsorgeverträgen darf in der Kranken- und Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig sein, weil dies eine unfaire Doppelbelastung darstellt. Die Bundesregierung hebt die Doppelverbeitragung nur für die Riester-geförderte Altersvorsorge auf. Wir wollen eine solche Lösung für alle Konzepte der betrieblichen und privaten Altersvorsorge.

Dem Arbeitnehmer soll es ermöglicht werden, dass bei einem Wechsel des Arbeitgebers der neue Arbeitgeber in den bestehenden Vorsorgevertrag gegebenenfalls in neuer Höhe einzuzahlen hat. Angesichts des inzwischen häufigeren Wechsels von Beschäftigungsverhältnissen, sollten Wartezeiten auf zwei Jahre beschränkt werden. Betriebe, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern noch garantierte Direktzusagen geben, sollten für die bestehenden Pensionsverpflichtungen entlastet werden. Dazu wollen wir den Berechnungszeitraum für den handelsrechtlichen Abzinsungssatz von zehn auf zwölf Jahre verlängern und die Bewertung der Pensionsrückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz vereinheitlichen. Denn die geltenden Regelungen führen angesichts der niedrigen Zinsen zu hohen Belastungen und einer ungerechten Besteuerung der Unternehmen, die es ihnen erschwert weiter Direktzusagen zur betrieblichen Altersvorsorge zu geben. Verschärfend kommt hinzu, dass Pensionsrückstellungen steuerlich nur bis zu der Höhe berücksichtigt werden, wie sie mit einem Marktzins von sechs Prozent zu bilden gewesen wären. Somit können Unternehmen einen Teil ihrer handelsrechtlichen Pensionsrückstellungen steuerlich nicht geltend machen. Der Staat bedient sich also auf Kosten der Unternehmen, indem er Scheingewinne besteuert. Um dies künftig zu verhindern, wollen wir die steuer- und handelsrechtliche Bewertung von Pensionsrückstellungen angleichen.

Breitere Investitionsmöglichkeiten für Kapitalsammelstellen

Wir Freie Demokraten wollen es Lebensversicherern, Pensionskassen und Versorgungswerken ermöglichen, vermehrt und einfacher in Start-ups, Aktien oder Infrastrukturprojekte zu investieren. Denn eine freiwillige private Altersvorsorge ist künftig unverzichtbar, um den Lebensstandard im Alter zu erhalten. Die anhaltende Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank verringert jedoch deutlich die Renditen, da Versicherer, Pensionskassen und Versorgungswerke immer noch in ihren Anlagemöglichkeiten beschränkt sind und daher einen Großteil des von ihnen verwalteten Kapitals in festverzinslichen Wertpapieren anlegen. Für Sparer und Sparerinnen wird die private Altersvorsorge dadurch unattraktiv. Dabei könnten gerade bei langen Anlagezeiträumen, wie bei der Altersvorsorge, Aktien und alternative Anlageformen Chancen auf eine höhere Rendite bieten. Der langfristige Planungshorizont erlaubt es, temporäre Marktschwankungen auszuhalten. Lebensversicherer, Pensionskassen und Versorgungswerke sollen deshalb verstärkt in Aktien, Infrastrukturprojekte und Unternehmensbeteiligungen investieren können, hierbei ist das Aufsichtsrechts anzupassen. Dies bietet zugleich die Chance, Kapital für neue Geschäftsideen oder für Deutschlands unterfinanzierte Infrastruktur zu mobilisieren.



II. Gute Renten für alle!

Die gesetzliche Rente muss den Lebensstandard im Alter wieder sichern und wirksam vor Armut schützen. Das sind die Grundpfeiler unserer Rentenpolitik. In einem der reichsten Länder der Welt muss das selbstverständlich sein.

Wir wollen eine Umkehr in der Rentenpolitik: Mit den Renten»reformen« von SPD und Grünen wurde dafür gesorgt, dass die Unternehmen deutlich weniger in die Rentenkasse einzahlen als die Beschäftigten. Die Folge: Das Niveau der gesetzlichen Rente befindet sich im Sinkflug. Von einst rund 53 Prozent im Jahr 2000 wird es auf 41,7 Prozent im Jahr 2045 fallen. Altersarmut bedroht viele Rentnerinnen und Rentner. Durch die Rente erst ab 67 können wir erst später ohne Abschläge in Rente gehen. Die meisten werden früher in Rente gehen: Damit wird ihre Rente noch mal drastisch gekürzt!

Die staatlich geförderte Riesterrente ist gescheitert. Sie kann die in die gesetzliche Rente gerissenen Lücken nicht schließen. Es werden Milliarden an Subventionen verpulvert, die in den Kassen der Versicherungskonzerne statt in den Portemonnaies der Rentnerinnen und Rentner landen. Dies gilt ebenfalls für die Rürup-Rente (Basisrente). Millionen Menschen mit normalen und niedrigen Einkommen können nicht privat vorsorgen. Jahr für Jahr sind immer mehr Rentnerinnen und Rentner von Altersarmut und sozialem Abstieg betroffen. Derzeit leben 2,7 Millionen Menschen nach ihrem 65. Geburtstag in Armut oder sind von Armut bedroht. Das muss dringend geändert werden!

Wir wollen diese Entwicklung umkehren! Es reicht nicht, nur die weitere Absenkung zu stoppen. Das Rentenniveau von 53 Prozent muss sofort wieder hergestellt werden. Das bedeutet: 122 Euro netto mehr im Monat für einen »Standardrentner«.

Niemand darf im Alter arm sein – unabhängig von der Dauer der Erwerbsarbeit, durch Berufsunfähigkeit, Zeiten der Erwerbslosigkeit oder Kindererziehung. Niemand darf gezwungen sein, zum Überleben Pfandflaschen zu sammeln. Wir wollen eine Solidarische Mindestrente von 1.050 Euro netto im Monat – darunter droht Armut. Die Solidarische Mindestrente ist einkommens- und vermögensgeprüft, sie wird bei Bedarf gezahlt. Unser Nachbarland Österreich zeigt: Ein gesetzliches Rentensystem kann vor Armut schützen und zugleich finanzierbar sein. Statt einen Teil der Alterssicherung vom Kapitalmarkt abhängig zu machen, wurde in Österreich das gesetzliche Rentensystem zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut, in die auch Politikerinnen und Politiker einzahlen. Die Altersrenten sind deutlich höher als bei uns. Auch in Österreich sind die hohen Rentender Wirtschaft und den Arbeitgebern ein Dorn im Auge. Doch das bisherige Modell zeigt: Eine umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung ist finanzierbar, sie sichert den Lebensstandard und sie schützt vor Altersarmut. Und das spätestens ab 65 Jahren!

Die Bundesregierung rechnet aktuell damit, dass der Beitragssatz bis 2030 auf 22 Prozent ansteigen wird und erwartet von den Beschäftigten, dass sie zusätzlich vier Prozent ihres Lohnes in Riester und 3,2 Prozent in die betriebliche Altersversorgung oder die betriebliche Altersvorsorge stecken. DIE LINKE sagt: Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur betrieblichen Altersversorgung bzw. zur betrieblichen Altersvorsorge müssen paritätisch von den Unternehmen bzw. den Auftraggebenden und den Beschäftigten finanziert werden. Das gilt für alle Erwerbstätigen. Die Beitragshöhe darf sich nich tnach der Zahlungswilligkeit der Unternehmen richten! Perspektivisch kann der Arbeitgeberanteil, vergleichbar dem österreichischen Modell, über dem Arbeitnehmeranteil liegen.

Erwerbslosigkeit, Niedriglöhne und prekäre sowie befristete Beschäftigung sind Gift für gute Rentenansprüche im Alter. Das erschwert es vor allem Frauen, sich eine eigenständige Alterssicherung aufzubauen. Auch für sie muss gelten: von guter Arbeit zu guter Rente!

  • Wir wollen das Rentenniveau anheben: Das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente muss wiederauf 53 Prozent erhöht werden, damit die Renten für alle spürbar steigen. Ein Rentenniveau von 53 Prozent kostet Beschäftigte und Arbeitgeber bei einem durchschnittlichen Verdienst von 3.092 Euro nur je 32 Euro mehr im Monat. Die vier Prozent Beitrag von 108 Euro (nach Zulagen) für eine Riesterrente könnten dafür entfallen. Durchschnittsverdienende hätten also 78 Euro mehr in der Tasche.
  • Solidarausgleich für Niedriglohn: Zeiten niedriger Löhne wollen wir ausgleichen. Die »Rente nach Mindestentgeltpunkten« wollen wir auch für Zeiten nach 1992 einführen. Vollzeiterwerbstätige mit zwölf Euro Stundenlohn und mehr erhielten dann in der Regel eine Rente von mehr als 1.050 Euro. Eine Einzelhandelskauffrau mit einem Verdienst von 1.940 Euro brutto hätte dadurch monatlich gut 270 Euro mehr Rente. Von dieser Rente würden vor allem Frauen und Ostdeutsche profitieren!
  • Ausbildungszeiten müssen rentenrechtlich besser anerkannt werden und zu höheren Renten führen.
  • Zeiten der Erwerbslosigkeit, der Kindererziehung und Pflege müssen besser abgesichert werden,damit sie nicht zu Armutsrenten führen.
  • Für jedes Kind wollen wir drei Entgeltpunkte – das sind zurzeit über 90 Euro sogenannter »Mütterrente« – auf dem Rentenkonto gutschreiben. Egal, ob ein Kind 1960 oder 2010, in Ost oder West geboren wurde. Diese Verbesserung muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuern finanziert werden.
  • Für regelmäßig geleistete freiwillige und unbezahlte Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern im organisierten anerkannten Rettungsdienst, Brandschutz, Katastrophenschutz und THW werden durch den Staat angemessene Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.

Wir wollen eine Erwerbstätigenversicherung: Für alle Erwerbseinkommen müssen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden. Auch Politikerinnen und Politiker, Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Beamtinnen und Beamte und Managerinnen und Manager sollen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Bereits erworbene Ansprüche werden erhalten bzw. überführt. Für Langzeiterwerbslose müssen endlich wieder Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze wollen wir vereinheitlichen, dann in mehreren Schritten drastisch anheben und schließlich aufheben. Wer ein Gehalt von 10.000 Euro und mehr im Monat hat, muss auch für 10.000 Euro und mehr Beiträge zahlen. Die Höhe der Rentenansprüche über dem Doppelten des Durchschnittes soll abgeflacht werden.
  • Die Riester-Rente wollen wir in die gesetzliche Rente überführen: Individuell erworbene Rentenansprüche können freiwillig auf das persönliche Rentenkonto bei der Rentenversicherung übertragen werden. Extraprofite für die Versicherungswirtschaft wollen wir dabei verhindern. Die staatlichen Subventionen von über drei Milliarden Euro jährlich werden wir abschließen und die Zuschüsse an die Gesetzliche Rentenversicherung entsprechend erhöhen. Außerdem soll es Versicherten und ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern erleichtert werden, bis zu einer bestimmten Grenze freiwillig zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
  • Die Beschäftigten dürfen nicht den Risiken auf dem Kapitalmarkt ausgesetzt werden: Wir lehnen es ab, die Arbeitgeber im Rahmen kapitalgedeckter betrieblicher Altersvorsorge und sogenannter »Zielrenten« aus der Haftung zu entlassen. Das gilt auch für den Verzicht auf Rentengarantien zugunsten einer reinen Beitragszusage.
  • DIE LINKE ist für eine betriebliche Altersversorgung, die überwiegend von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern finanziert wird. Der Ausbau der überwiegend von den Beschäftigten finanzierten betrieblichen Altersvorsorge – vor allem durch Entgeltumwandlung – darf nicht als Alibi für ein weitersinkendes Rentenniveau missbraucht werden. Wir werden die Doppelverbeitragung mit Krankenversicherungsbeiträgen bei betrieblicher Altersvorsorge sofort beenden. Betriebsrenten dürfen nicht frei von Sozialabgaben sein. So werden die Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung geschwächt und die Rentenansprüche aller Versicherten – egal ob sie über den Betrieb vorsorgen oder nicht – sinken. Ungleichheit wird so verschärft.
  • Die Rente erst ab 67 muss zurückgenommen werden. Forderungen nach einem Renteneintritt erst ab 69, 70, 71 oder 73 sind unrealistisch und unverantwortlich. Arbeiten bis zum Umfallen ist unwürdig und weder gesellschaftlich noch sozialpolitisch akzeptabel. Jede und jeder muss wieder spätestens ab 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen dürfen. Das ist finanzierbar. Wenn Menschen mindestens 40 Jahre Beiträge gezahlt haben, sollen sie bereits ab 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Perspektivisch sollen alle ab 60 Jahre in Rente gehen können.
  • Wer krank wird, darf nicht noch niedrige Renten zu fürchten haben: Der Zugang zu den Erwerbsminderungsrenten muss erleichtert werden. Die Abschläge wollen wir streichen, auch für diejenigen, die bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Die Zurechnungszeit (die Zeit, die »hinzugerechnet« wird, weil der oder die Versicherte wegen der Erwerbsminderung nicht einzahlen konnte) wollen wir in einem Schritt von 62 auf 65 Jahre anheben.
  • Wir wollen die Benachteiligung der ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner endlich beenden. Wir fordern eine sofortige Angleichung an das Westniveau, ohne zukünftige Rentnerinnen und Rentner zu benachteiligen (vgl. Kapitel X »Gerechtigkeit für die Menschen in Ostdeutschland«).

Solidarische Mindestrente: Wer bereits heute auf lange Phasen mit schlechten Löhnen, Erwerbslosigkeit oder Krankheit zurückblicken muss, hat trotzdem Anspruch auf ein würdevolles Leben im Alter. Kein Mensch soll im Alter von einem Einkommen unterhalb der Armutsgrenze leben müssen. Die Solidarische Mindestrente soll deshalb an alle Menschen im Rentenalter als Zuschlag – oder im Einzelfall auch als Vollbetrag – von der Rentenversicherung gezahlt werden, die weniger als 1.050 Euro Nettoeinkommen im Alter haben. Die Solidarische Mindestrente ist einkommens- und vermögensgeprüft. Sie wird aus Steuern finanziert. Die Unterhaltsansprüche nach dem BGB werden berücksichtigt. Wir werden mit deutlich höheren Vermögensfreibeträgen sicherstellen, dass soziale Härten vermieden und normales, selbstgenutztes Wohneigentum unangetastet bleibt. Unser Ziel lautet:Niemand soll im Alter von weniger als 1.050 Euro leben müssen. Die Höhe der solidarischen Mindestrente wird regelmäßig an die Entwicklung der Lebenshaltung angepasst, darf aber nicht abgesenkt werden.



11.3 Grundsätzliches zur Rente

Den Menschen in unserem Land wieder Sicherheit im Arbeitsleben und im Alter zu geben, ist der Alternative für Deutschland ein besonderes Anliegen. Nur mit einer ausreichenden Versorgung im Alter kann Altersarmut verhindert werden. Das Bestreben der AfD ist es daher, das System der gesetzlichen Rentenversicherung so zu gestalten, dass es leistungsfähig und den Herausforderungen der Zukunft nachhaltig gewachsen ist. Die besondere demografische Herausforderung der nächsten Jahrzehnte wird – mindestens vorübergehend – eine stärkere Mitfinanzierung aus Steuermitteln erforderlich machen.

Unbeschadet solcher Hilfestellung außerhalb der Beitragsfinanzierung der staatlichen Renten müssen die beiden Säulen Betriebsrente und rein private Altersvorsorge gesetzgeberisch gestärkt werden. Hierzu bedarf es der Steuerfreistellung der Ansparbeiträge verbunden mit einer nachgelagerten Ertragsbesteuerung. Für eine wirkungsvolle Ausgestaltung solcher Systeme ist die Zinspolitik der EZB tödlich. Auch deshalb muss Deutschland aus der Eurozone austreten, sofern nicht unverzüglich Änderungen in die Tat umgesetzt werden.

11.4 Rente und Lebensarbeitszeit

Bei einer Lebensarbeitszeit von bis zu 45 Jahren soll künftig der Rentenanspruch abschlagsfrei gegeben sein. Bei der Berechnung der Rente werden alle Beitragszeiten in dem Maß berücksichtigt, in dem sie tatsächlich erbracht wurden.

Bekanntlich wird bereits in naher Zukunft die Zahl der Rentner im Verhältnis zur Zahl der Beitragszahler überproportional steigen. Die jüngeren Generationen der Beitragszahler werden diese finanzielle Verpflichtung nicht alleine schultern können. Es wird daher notwendig sein, die staatlichen Transferzahlungen aus allgemeinen Steuermitteln an die Rentenversicherung erheblich zu erhöhen, um die Beiträge der arbeitenden Menschen in erträglichen Grenzen zu halten.

Auch aus diesem Grund ist die derzeitige Migrationspolitik sofort zu beenden. Die zur Zeit dort mobilisierten jährlichen Milliardenbeträge, mit steigender Tendenz für die Zukunft, müssen in die Stabilisierung der Alterssicherung der deutschen Bevölkerung umgelenkt werden.

Bezieher von Altersrenten sollen ohne Einschränkung ihrer Rentenbezüge einer entgeltlichen Beschäftigung nachgehen können. Diese Einkommen sollen von Arbeitnehmer-und Arbeitgeberbeiträgen zur Rentenversicherung freigestellt werden können.

11.5 Rente und versicherungsfremde Leistungen

Die AfD tritt dafür ein, dass Leistungen aus Mitteln der staatlichen Rentenversicherung, die sich nicht über Maßstäbe sozialer Verteilungsgerechtigkeit innerhalb der gesamten Solidargemeinschaft rechtfertigen lassen („echte“ versicherungsfremde Leistungen) entweder ausgegliedert oder überstaatliche Transferleistungen finanziert werden. Allein im Jahr 2015 sind aus dem Etat der Rentenversicherung versicherungsfremde Leistungen in zweistelliger Milliardenhöhe erfolgt.

11.6 Doppelbesteuerung der staatlichen Rente vermeiden

Die AfD setzt sich dafür ein, zu überprüfen, ob die im Zuge der Einführung einer nachgelagerten Rentenbesteuerung vom Bundesverfassungsgericht als unrechtmäßig erkannte Doppelbesteuerung der Renten tatsächlich durch die derzeitige gesetzgeberische Regelung vermieden wird.

11.7 Grundsicherung im Alter: Wer gearbeitet hat, muss später mehr haben

Erwerbstätige, die jahrzehntelang sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, aber beispielsweise durch niedrige Entlohnung oder unterbrochene Erwerbsbiografien keinen Rentenanspruch aufbauen konnten, der das Niveau der Grundsicherung übersteigt, werden derzeit genauso behandelt, wie Personen, die niemals sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Das ist ungerecht. Die AfD will daher dafür sorgen, dass durch Arbeitsleistung und andere anrechenbare Zeiten, zum Beispiel Erziehungszeiten, erworbene Rentenansprüche mit einem angemessenen Aufschlag zur Grundsicherung Berücksichtigung finden.