Vielfältige Lebensrealitäten anerkennen

Menschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben könne – mit gleichen Rechten und Pflichten. Die Gleichheitsrechte in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz müssen um die sexuelle Identität erweitert werden. Initiativen gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie werden wir verstärken. Wir werden die Lage von trans- und intergeschlechtlichen Menschen verbessern und gewährleisten, dass sie selbst über ihr Leben bestimmen können. Das betrifft medizinische, gesundheitliche, soziale und rechtliche Aspekte. Wir werden daher das Transsexuellengesetz und weitere Gesetze reformieren.

Wir unterstützen Familien in ihrer Vielfalt. Das Verständnis von Familie in Deutschland wird breiter: Familie ist dort, wo Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. Wir werden daher die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnenund wollen die Ehe für alle. Das schließt das Adoptionsrecht ausdrücklich mit ein. Wir wollen ein modernes Familienrecht, das die Vielfalt von Familien widerspiegelt. Familien mit verheirateten, unverheirateten oder gleichgeschlechtlichen Paaren; getrennt, gemeinsam oder allein Erziehende; Stieffamilien, Regenbogenfamilien, Patchworkfamilien oder Pflegefamilien. Wir sorgen für Klarheit in all diesen Konstellationen, indem Rechte und Pflichten eindeutig definiert werden. Das Wohl der Kinder muss dabei immer im Mittelpunkt stehen.

Wir setzen uns für mehr Partnerschaftlichkeit in der Betreuung von Kindern ein. Wir wollen es deshalb Eltern erleichtern, sich auch nach einer Trennung oder Scheidung gemeinsam um ihre Kinder zu kümmern. Die Vielfalt der heutigen Familienkonstellationen und der wissenschaftliche Fortschritt in der Reproduktionsmedizin führen dazu, dass die biologischen Eltern immer häufiger nicht die sozialen Eltern sind. Deshalb setzen wir unsfür ein modernes Abstammungsrecht ein, das diesen neuen Konstellationen Rechnung trägt.

Auch das Vormundschaftsrecht muss reformiert werden. Das Wohl des Kindes muss im Vordergrund stehen. Wo in der Vergangenheit die Vermögenssorge überbetont wurde, soll – im Interesse der betroffenen Kinder – die Verantwortung des Vormunds für die Erziehung, Fürsorge und Entwicklung des Kindes stärker hervorgehoben werden. Wir werden die Rechte von Pflegekindern stärken. Denn für Kinder, die in einer Pflegefamilie leben, sind Kontinuität und Sicherheit besonders wichtig.

Menschen können durch Krankheit, Unfall oder Behinderung handlungs- und entscheidungsunfähig werden. Eine moderne Gesellschaft braucht für diesen Fall verlässliche Regelungen. Dazu wollen wir die Vorsorgevollmacht stärker ins Bewusstsein bringen. Denn mit ihr können Bürgerinnen und Bürger selbst bestimmen, wer im Notfall stellvertretend für sie ihre Angelegenheiten regeln darf. Die Anordnung einer Betreuung muss immer das letzte Mittel bleiben. Deshalb werden wir den Grundsatz der Erforderlichkeit im Betreuungsrecht stärken. Betreute müssen sich darauf verlassen können, dass für sie ein guter Betreuer bestellt wird, der ihr Selbstbestimmungsrecht respektiert.