Modernes Recht für Ehe und Familie
Die wichtigsten Entscheidungen sind oft die persönlichsten. Wen wir lieben, wie wir lieben, wie wir leben, wie wir Kinder erziehen und aufziehen – darin müssen wir alle frei sein. Der Staat und die Gesellschaft können Glück nicht verordnen. Glück kann nur jeder und jede für sich selber finden. Lassen wir jedem diese Freiheit!
Öffnung der Ehe
Wir Freie Demokraten fordern die Öffnung der Ehe für alle. In der halben EU, den USA, Kanada, Südafrika und selbst in Teilen Mittel- und Südamerikas wurde die gleichgeschlechtliche Ehe bereits anerkannt. In Deutschland stellt man sich jedoch immer noch gegen ein Stück Fortschritt, der für viele gar nichts, aber für manche alles ändert. Wir Freie Demokraten wollen das Prinzip „Gleiche Pflichten, gleiche Rechte“ für alle Paare umsetzen – einschließlich vollem Adoptionsrecht und freiem Zugang zur Reproduktionsmedizin. Der Rechtsrahmen für Regenbogenfamilien muss verbessert werden. Elternschaftsvereinbarungen sollen bereits vor der Empfängnis wirksam geschlossen werden können. Mehreltern-Familien sind Realität und müssen auch bei der rechtlichen Elternschaft abgebildet werden. Wird das Kind mit Hilfe einer Samenbank gezeugt, so soll die eingetragene Lebenspartnerin der Mutter von Geburt an auch rechtlich zweite Mutter sein können.
Kindergeld 2.0
Wir Freie Demokraten wollen Kinderarmut bekämpfen und deshalb Kinder in den Mittelpunkt der familienpolitischen Förderung rücken. Dazu wollen wir die bisher den Eltern zustehenden, kindesbezogenen Leistungen zu einem „Kindergeld 2.0“ zusammenfassen und damit einen eigenständigen Anspruch des Kindes schaffen. Denn Chancengerechtigkeit und Bildungszugang sind die Grundlage für das persönliche Vorankommen und ein selbstbestimmtes Leben. Heute haben Kinder in Deutschland aber noch ungleiche Startchancen im Leben. Ein Grund dafür ist, dass die familienbezogenen Leistungen wegen der zahlreichen Bedingungen, Berechtigungen, Anrechenbarkeiten zu kompliziert geregelt sind und Kinderarmut nicht ausreichend entgegenwirken. So werden zum Beispiel familienbezogene Leistungen wie Kindergeld, Betreuungsgeld oder Unterhaltsvorschuss auf Leistungen nachdem SGB II angerechnet. Das wollen wir ändern: Der Strauß der kindesbezogenen Leistungen wird zu einem Leistungspaket gebündelt und von einer zentralen Stelle ausbezahlt. Dieses „Kindergeld 2.0“ besteht aus folgenden Komponenten: Dem einkommensunabhängigen Grundbetrag, dem einkommensabhängigen Kinder-Bürgergeld (Flexibetrag), das die wirtschaftliche Situation der Eltern berücksichtigt, und den Gutscheinen für Leistungen für Bildung und Teilhabe. Darüber soll zum Beispiel die Mitgliedschaft im Sportverein oder das Erlernen eines Musikinstrumentes in einer Musikschule unbürokratisch möglich sein. Diese Neuregelung des Kindergeldes soll sicherstellen, dass die Leistungen auch bei den Kindern ankommen. Falls Erziehungsberechtigte hier Geld zweckentfremden, ermöglicht der eigenständige Anspruch des Kindes, das Geld anderweitig verwalten zu lassen, zum Beispiel von Verwandten oder dem Jugendamt. Zudem fallen durch die Bündelung der Leistungen unnötige bürokratische Hemmnisse weg.
Wechselmodell
Wir Freie Demokraten wollen das sogenannte „Wechselmodell“ als Modell zur Regelung der Betreuung minderjähriger Kinder nach Trennung und Scheidung der Eltern zum Regelfall machen. Dies bedeutet eine gemeinsame Betreuung der Kinder mit zeitlicher Verteilung zwischen ein Drittel / zwei Drittel bis hin zur hälftigen Teilung. Falls die Eltern sich bei einer Trennung nicht über den gewöhnlichen Aufenthalt ihrer Kinder einigen können, so entscheidet ein Familiengericht. Wir sind der Ansicht, dass das Wechselmodell dem Kindeswohl besser Rechnung trägt und wollen daher, dass die Gerichte dieses künftig als Regelmodell anwenden. Deshalb fordern wir im Einklang mit der Wissenschaft, internationalen Rechtsnormen und den Empfehlungen des Ausschusses für Antidiskriminierung und Gleichstellung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates eine neue Rechtsgrundlage: Zukünftig ist im Streitfall durch die Familiengerichte grundsätzlich anzunehmen, dass die gemeinsame elterliche Betreuung von Trennungskindern in der Regel dem Kindeswohl am besten entspricht (Vorrang des Prinzips der Doppelresidenz, analog zur elterlichen Sorge). Im Einzelfall kann diese Annahme Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung sein. Andere Gestaltungen zum Wohle des Kindes können notwendig sein. Entsprechend wollen wir auch das Unterhaltsrecht, das Recht der rechtlichen Vertretung des Kindes, das Sozialrecht, das Steuerrecht und das Rentenrecht überprüfen und dort anpassen, wo individuelle Lösungen von elterlicher Betreuung und Kindesaufenthalt dieser fordern. Großeltern vermitteln Scheidungskindern mit regelmäßigen Begegnungen den notwendigen Halt. Wir wollen auch ihre Rechte im Umgang mit den Enkeln stärken.
Einführung der Verantwortungsgemeinschaft
Wir Freie Demokraten setzen uns für die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft als Rechtsinstitut neben der Ehe ein. In einer Zeit, in der traditionelle Familienstrukturen gerade im Alter nicht immer tragen, wächst der Bedarf an neuen Formen gegenseitiger Absicherung – jenseits von Verwandtschaft oder Liebesbeziehungen. Deshalb wollen wir im Bürgerlichen Gesetzbuch neben der Ehe das Rechtsinstitut der Verantwortungsgemeinschaft mit flexiblen Bausteinen der Verantwortungsübernahme zwischen zwei oder mehreren Personen einführen. Um Rechtsklarheit gegenüber anderen Verpflichtungen zu wahren, dürfen diese Personen weder verheiratet, verpartnert oder in gerader Linie miteinander verwandt sein. Begünstigungen durch den Staat im Steuer- und Sozialrecht, aber auch im Erbrecht, sind nur gerechtfertigt, wenn die Partner volle Unterhalts- und Einstandspflichten wie Ehepaare übernehmen.