XII. Für einen linken Feminismus – sozial gerecht, sexuell selbstbestimmt und aktiv gegen Gewalt

Die feministischen Bewegungen und viele mutige Menschen haben in den vergangenen Jahrzehnten so manchen Fortschritt erkämpft – auch gegen heftige Widerstände: stereotype Rollenbilder wurden aufgeweicht, und es sind mehr Frauen erwerbstätig als noch eine Generation zuvor.

Doch die Revolution der Geschlechterverhältnisse ist unvollendet. Noch immer sind die Tätigkeiten zwischen den Geschlechtern ungerecht verteilt. Noch immer verdienen Frauen im Schnitt 21 Prozent weniger als Männer, in vielen Bereichen trotz gleicher Qualifikation und gleicher oder gleichwertiger Arbeit. In den Familien übernehmen im Durchschnitt immer noch die Frauen den größeren Teil der Haus- und Pflegearbeit. Und Berufe, in denen überproportional viele Frauen arbeiten, sind in der Regel die schlechter bezahlten. Die Führungsetagen sind überwiegend von Männern besetzt. Der Kampf gegen den alltäglichen Sexismus stößt noch immer auf erbitterten Widerstand von Verteidigern des Patriarchats.

Der Niedriglohnsektor wächst, in dem besonders viele Frauen sich z.B. als Verkäuferinnen, Friseurinnen, Masseurinnen oder Gebäudereinigerinnen abrackern und mit dem Geld kaum über die Runden kommen. Frauen arbeiten häufiger in unfreiwilliger Teilzeit, insbesondere Alleinerziehende. Das führt dazu, dass vor allem Frauen von Altersarmut betroffen sind. Frauen erleben Sexismus zu Hause, am Arbeitsplatz und in der Öffentlichkeit – bis hin zu sexueller Belästigung oder Gewalt. Migrantinnen werden durch Rassismus doppelt diskriminiert und in der Folge besonders stigmatisiert und ausgebeutet.

Von rechts wird die heteronormative Kleinfamilie – Vater, Mutter, Kind – als vermeintlich sicherer Hafen in unsicheren Zeiten verkauft. Die rechtspopulistische Bewegung macht Stimmung gegen Menschen und deren Forderungen nach Gleichstellung, die nicht in ihr reaktionäres Weltbild passen. Und sie instrumentalisiert feministische Kritik für ihre rassistischen Parolen. Wichtige emanzipatorische Erfolge und Forderungen werden ins Gegenteil verkehrt und sollen wieder dem Weltbild des 19. Jahrhunderts angepasst werden. Diesem Kulturkampf von rechts stellt DIE LINKE einen solidarischen und freiheitlich-emanzipatorischen Entwurf einer Gesellschaft entgegen, in der alle selbstbestimmt leben können. Wir kämpfen für eine Gesellschaft, in der Menschen sich frei von Existenzangst und Diskriminierung entfalten können. Wir streiten für die Gleichwertigkeit aller Lebensentwürfe, sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen und ethnischen Identitäten.

Wir wollen die Gleichstellung von Frauen und Männern. Doch Gleichstellung ist nur ein Etappenziel. Es geht nicht darum, dass Frauen das gleiche Recht bekommen sollen, sich im Hamsterrad bis zur Erschöpfung abzustrampeln, ihre Arbeit unter Zeitstress zu erledigen und schlecht bezahlt zu werden – so wie viele Männer auch. Es geht nicht nur um die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, damit Frauen Kinder und Karriere noch schneller jonglieren können. Wir brauchen neue Arbeitszeitmodelle – und zwar für alle! Wir streiten deshalb für eine revolutionäre Veränderung der Gesellschaft, in der alle Tätigkeiten und Bedürfnisse zu ihrem Recht kommen, und nicht die Erwerbsarbeit allein den Takt vorgibt. Eine solche Gesellschaft muss verschiedene Lebensentwürfe absichern und Selbstbestimmung in Solidarität fördern, statt Ich-AGs in Konkurrenz.

Geschlechtergerechtigkeit heißt Emanzipation für die ganze Gesellschaft. Es geht um soziale Gerechtigkeit und Solidarität statt individuellem Durchschlagen gegen Männerdominanz und Konkurrenz. Das ist linker Feminismus.

Zeit für eine radikale Umverteilung von Erwerbsarbeit und Sorge-Arbeit

Dass wir die notwendigen Güter mit weniger Arbeit herstellen, könnte ein Glück sein: Wenn die Arbeit gerecht verteilt wird. Stattdessen müssen die einen Überstunden machen, während andere gar keine Arbeit finden. Um selbstbestimmt zu leben, müssen wir über die Zeit anders verfügen können. Vier Bestandteile gehören zusammen: Zeit für Erwerbsarbeit, für Familie und Freundinnen und Freunde, für gesellschaftliches Engagement, Bildung und Kultur sowie ausreichend Erholung und Zeit für sich selbst. Wir wollen

  • eine Arbeitszeitverkürzung, die um 30 Wochenstunden oder einen Sechs-Stunden-Tag kreist, bei vollem Lohn- und notwendigem Personalausgleich. In diesem neuen Normalarbeitsverhältnis werden die individuellen Bedürfnisse in der Arbeitszeit stärker berücksichtigt.
  • ein individuelles Recht auf Teilzeit sowie das Rückkehrrecht auf die vorherige Arbeitszeit, die Einführung von Auszeiten-Regelungen und die stärkere Kontrolle von Überstunden und Arbeitszeitgesetzen durch Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen.
  • die Stärkung sozialer Dienstleistungen und der öffentlichen Daseinsvorsorge, hin zu einer bedarfsgerechten Versorgung, durch bessere Finanzierung und mehr Personal.
  • Alle Menschen sollen gleichermaßen freie Zeit genießen können und Zugang zu unterschiedlichen Freizeit- und Kulturangeboten haben. Doch nicht nur die Zeit, auch Arbeit und Löhne sind ungerecht verteilt zwischen Frauen und Männern. Deshalb fordern wir:
  • Gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit! Dafür brauchen wir ein verbindliches Entgeltgleichheitsgesetz samt Verbandsklagerecht, damit Frauen nicht mehr allein vor Gericht ziehen müssen.
  • Die gerechte Verteilung von Erwerbsarbeit, unbezahlter Hausarbeit, Kindererziehung und Betreuung sowie von Pflege innerhalb der Gesellschaft und zwischen den Geschlechtern. Das heißt auch, eine Umverteilung der gut bezahlten Erwerbsarbeit hin zu Frauen. Wir wissen: Mehr Männer wollen und würden sich mehr an der Familienarbeit beteiligen, wenn die ökonomischen Verhältnisse es zuließen. Dass sie das genauso gut können wie Frauen, beweisen täglich viele Männer, die erziehen und pflegen.
  • Ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft, das nicht nur die 101 Dax-notierten Unternehmen und nicht nur die Aufsichtsräte betrifft.
  • Weg mit der unverbindlichen Flexi-Quote! Wir brauchen eine verbindliche Frauenquote von 50 Prozent für alle Aufsichtsräte sowie für die Vorstände aller Unternehmen.

Noch immer leisten Frauen den Löwinnen-Anteil der sogenannten Sorge-Arbeit. Dabei steht die Sorge um sich und andere im Zentrum einer solidarischen Gesellschaft. Wer sich professionell um andere sorgt, seien es Kinder, Alte oder Kranke, verdient ein hohes Maß gesellschaftlicher Anerkennung – nicht nur, aber auch finanziell. Viele werden zwischen Sorgeverpflichtung und eigener Erwerbsarbeit zerrieben, häufig bleibt Hartz IV als einziger Ausweg. Meist trifft es Frauen. Zudem sind immer mehr Frauen erwerbstätig, nicht selten sind sie Familienernährerinnen. Familien leben räumlich oft nicht mehr nah beieinander. Öffentliche Angebote fehlen, professionelle Rund-um-die-Uhr-Pflege können sich nur wenige leisten.

Wir brauchen ein revolutionäres Umdenken, wie Sorge- und Pflegearbeit (= Care) verteilt und anerkannt wird. Deshalb fordern wir im Sinne einer »Care Revolution«:

  • Eine solidarische Pflegevollversicherung (vgl. Kapitel IV »Solidarische Gesundheitsversorgung«).
  • Einen Rechtsanspruch für Beschäftigte auf regulär und durch den Arbeitgeber bezahlte Freistellung von bis zu sechs Wochen für die akut notwendige Pflegeversorgung. Menschen übernehmen heute in sehr unterschiedlichen Lebensmodellen Verantwortung füreinander. Der Rechtsanspruch auf Pflegezeit muss daher auch für Angehörige ohne verwandtschaftliche Beziehung gelten.
  • Die volle Anrechnung von Kindererziehung und eine bessere Anrechnung von Pflegezeiten bei der Rentenberechnung. So wirken wir Altersarmut entgegen, von der vor allem Frauen betroffen sind.
  • Eine Neubewertung aller gesellschaftlich erforderlichen Tätigkeiten und eine neue Verteilung aller bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen Männern und Frauen. Nur so kann Sorge-Arbeit langfristig aufgewertet werden.

Die Erkämpfung des Frauenwahlrechts war ein Meilenstein auf dem Weg der Gleichberechtigung. Dass die tatsächliche Geschlechtergleichstellung immer noch in weiter Ferne ist, liegt auch an der mangelnden Vertretung von Frauen bei den Wahlämtern.

  • Wir fordern ein Parité-Gesetz, das – wie in verschiedenen Ländern bereits üblich – die Parteien verpflichtet, ihre Wahllisten und Wahlkreise geschlechterparitätisch aufzustellen.

Ohne Angst verschieden sein können

Vielfalt ist für uns kein Lippenbekenntnis, sondern eine Selbstverständlichkeit, ein Zeichen von Lebensqualität und Humanismus. Dafür müssen wir gegen Diskriminierung vorgehen. Wir stehen an der Seite derjenigen, die von prekärer Arbeit und Niedriglohn, ungleichen Bildungschancen, Rassismus, Sexismus, Behindertenfeindlichkeit und Altersdiskriminierung, Homo- und Transfeindlichkeit betroffen sind. Von Diskriminierung betroffene Menschen müssen aber nicht nur geschützt werden. Zugleich ist notwendig, ihre (Selbst-)Organisationen finanziell und politisch zu stärken.

Wir wollen, dass die vielfältigen Lebensweisen rechtlich gleichgestellt werden und setzen uns für ihre gesellschaftliche Akzeptanz ein. Dazu gehört, die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften zu überwinden. Bisher sind Ehe und Lebenspartnerschaft in den Pflichten gleichgestellt (z.B. gegenseitige Unterhaltspflichten). Doch gleiche Rechte, wie z.B. ein gemeinsames Adoptionsrecht, haben sie nicht.

Die Anerkennung aller Familienformen und Lebensentwürfe ist für uns leitendes Prinzip. Überkommene Privilegien der Ehe sollen überwunden werden. Deswegen sollen der besondere Schutz und die Förderung durch Staat und Gesellschaft in Zukunft nicht Ehepaaren, sondern denjenigen zu Gute kommen, die mit Kindern oder Pflegebedürftigen leben und Kompensation für daraus erwachsende Nachteile benötigen.

  • Die staatliche Subventionierung eines überholten Alleinernährer- oder Zuverdienerinnen-Modells wollen wir beenden. Stattdessen sollen die tatsächlichen Betreuungs- und Pflegeleistungen sowie das Zusammenleben mit Kindern gefördert und im Rentenrecht ausgeglichen werden. Das Ehegattensplitting wird durch familienfreundliche Steuermodelle ersetzt. Dabei muss das nicht ausgeschöpfte steuerliche Existenzminimum zwischen den Eheleuten bzw. Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern frei übertragbar sein.
  • Wir wollen als ersten Schritt die Öffnung der Ehe und das Adoptionsrecht für alle. Die Ehe soll perspektivisch durch ein System der Wahlverwandtschaften ergänzt werden (vgl. Kapitel XIII »Queer«).
  • Reproduktionsmedizin muss auch nicht-verheirateten, lesbischen und Single-Frauen durch Kostenübernahme der Krankenkasse zur Verfügung stehen.
  • Kinder brauchen Erwachsene, die sich liebevoll und verbindlich um sie kümmern. Eltern und Sorgeberechtigte sind nicht unbedingt dieselben Personen. Wir setzen uns dafür ein, dass auch (bis zu) vier Personen Eltern für ein Kind sein können, also in Co-Elternschaft das gemeinsame Sorgerecht innehaben. Neben den Pflichten betrifft das auch Rechte wie Kinderfreibeträge und Rentenansprüche. Diese vertraglich zu regelnde Verbindlichkeit betrifft umgekehrt auch Rechte des Kindes gegenüber allen Elternteilen, wie Unterhaltsanspruch und Erbe.
  • Jede Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen, queeren und asexuellen Menschen (LSBTTIQA) muss aufhören. Das gilt auch für Kirchen und Religionsgemeinschaften als Arbeitgeber. Ebenso müssen Geschiedene, von ihren Partner*innen getrennt oder unverheiratet in Beziehungen Lebende vor Diskriminierung und Kündigung durch Kirchen und Religionsgemeinschaften aufgrund Ihres Beziehungsstatus’ geschützt werden.
  • Die Unrechtsurteile der nach § 175 StGB in der BRD und DDR verfolgten Homosexuellen und Menschen mit Trans*hintergund müssen aufgehoben werden! Die Betroffenen müssen vollständig rehabilitiert und entschädigt werden.

Frauen müssen Zugang zu gesellschaftlichen Positionen haben, ohne dass ihnen Lebensformen aufgedrängt werden. Sowohl das Verbot von Kopftüchern wie der Zwang dazu wären eine Einschränkung der Entfaltungsmöglichkeiten von Frauen. Es gilt, Frauen in ihrer persönlichen Entscheidung, wie sie sich kleiden, nicht zu bevormunden und keinen Druck auf sie auszuüben – weder in die eine noch die andere Richtung.

  • Wir wollen mehr und ausfinanzierte Hilfs- und Beratungsangebote für unter Druck gesetzte Frauen schaffen, kostenlos und in ihrer Sprache. Das Personal dafür benötigt gute Arbeitsbedingungen.

Rechte von Frauen stärken

Wir setzen uns ein für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und Selbstbestimmung über den eigenen Körper und treten jeglichem Sexismus energisch entgegen.

  • In diesem Sinne sind wir für die Streichung der Paragraphen 218 und 219 aus dem Strafgesetzbuch, die Schwangerschaftsabbruch weiterhin als Straftatbestand aufführen und nur unter der Bedingung einer Zwangsberatung in den ersten drei Monaten straffrei lässt. Wir wollen stattdessen eine gesetzliche Regelung, die das Recht auf und den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen wohnortnah und barrierefrei garantiert. Wir wollen eine dichte Beratungsstellenlandschaft, damit Frauen im Falle gewollter und ungewollter Schwangerschaften professionelle Unterstützung erfahren. Plankrankenhäuser müssen verpflichtet werden, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.
  • Verhütung ist Teil der Selbstbestimmung aller Menschen. DIE LINKE fordert deshalb, sämtliche Verhütungsmethoden in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufzunehmen. Ihre Kosten sind vollständig durch die Krankenkassen zu tragen. Auch Frauenhygieneprodukte müssen von öffentlichen Gesundheitsstellen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Als Zwischenschritt sollen sie zumindest mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent belegt werden, anstatt weiter als »Luxusprodukte« mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent zu gelten.

Gesellschaftliche Machtverhältnisse schlagen sich auch in der Prostitution nieder. In der LINKEN werden unterschiedliche Wege diskutiert, mit Prostitution politisch umzugehen. Einigkeit besteht darin: Die in der Prostitution Tätigen müssen geschützt und gestärkt werden. Sie dürfen nicht zu Objekten gemacht werden.

Schutz vor Gewalt

Jeder Mensch ist – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung und Lebensentwurf – effektiv vor Gewalt zu schützen. Dies muss als bundespolitische Pflichtaufgabe anerkannt und rechtlich verbindlich verankert werden. Sicherer, schneller und bedarfsgerechter Schutz und qualifizierte Hilfe, zum Beispiel in Frauenhäusern und anderen Schutzräumen sowie Beratungsstellen, müssen den Betroffenen zugänglich sein – unabhängig von körperlichen Beeinträchtigungen, ihrem Aufenthaltsstatus oder ihrer Lebenssituation. Das muss einheitlich im Bund finanziert werden.

  • Wir wollen ein Gesetz, das den Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz und umfassende Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder regelt – ohne Nachweispflichten, die die Frauen zusätzlich belasten oder ihre Sicherheit gefährden.
  • Schutz- und Hilfseinrichtungen sollen einzelfallunabhängig, pauschal und verlässlich finanziert sowie barrierefrei werden. Die Finanzierung über Tagessätze muss beendet werden. Die Finanzierung der Frauenhäuser ist Bestandteil einer Schutzpflicht und darf nicht länger eine freiwillige Leistung bleiben. Hier muss auch der Bund endlich in die Verantwortung genommen werden und die Kommunen entsprechend finanziell ausstatten.
  • Staatliche Behörden wie Polizei, Gerichte und Ämter sowie die Notaufnahmen von Krankenhäusern müssen für das Thema Gewalt gegen Frauen noch stärker und intensiver durch kontinuierliche Fortbildungen sensibilisiert werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Umgangs- und Sorgerecht, wenn Kinder als Zeugen oder selbst von Gewalt betroffen sind.
  • Alle Formen von Gewalt und Gewaltverherrlichungen gegen Frauen, Kinder und LSBTTIQ*-Menschen – in den unterschiedlichsten Medien – müssen konsequent geahndet werden.
  • Wir wollen Zwangsprostitution als Ausbeutung bekämpfen, ohne die zur Prostitution gezwungenen Menschen zu bekämpfen. DIE LINKE will Opfer von Menschenhandel besser schützen. Solange die Betroffenen keinen sicheren und eigenständigen Aufenthaltsstatus erhalten, sind die Täter durch die Angst der Opfer geschützt. Aufenthaltstitel, Schutz und Entschädigung müssen unabhängig von der Bereitschaft der Opfer, als Zeugin oder Zeuge in einem Strafverfahren auszusagen, gewährt werden. Für die Betroffenen fordern wir Therapiemittel, medizinische sowie psychologische Betreuung, Rechtsbeistand und Rechtshilfe, Zugang zu sozialen Leistungen und Bildungsangebote.
  • Zur Durchsetzung des Verbots der weiblichen Genitalverstümmelung müssen geeignete Maßnahmen entwickelt werden. Zum Schutz der betroffenen Mädchen und Frauen werden Beratungsmöglichkeiten und Schutzräume geschaffen.
  • Eine besondere Rolle spielt Gewalt gegen Frauen in Kriegs- und Krisengebieten. Wenngleich das Zuwanderungsgesetz in Deutschland die geschlechtsspezifische Verfolgung als Asylgrund anerkennt, haben in der Praxis viele betroffene Frauen keine Chance auf Asyl. Insbesondere das vom Ehemann bisher abhängige Aufenthaltsrecht muss aufgehoben und in ein eigenständiges Aufenthaltsrecht umgewandelt werden. Auch der Schutz in Flüchtlingsunterkünften weist noch erhebliche Defizite auf. Damit wird auch die aufnehmende Gesellschaft mitverantwortlich für die Gewalt, die vielen Frauen widerfährt.
  • Wir wollen eine bedürfnisorientierte Unterbringung und ausreichend Schutzräume für geflüchtete Frauen und ihre Kinder sowie für Lesben, Schwule und Trans-Menschen.
  • Das Personal in den Unterkünften muss entsprechend sorgsam geschult werden.

Weltweit kämpfen Frauen nach wie vor um die völlige Gleichstellung. Aber immer noch arbeiten vorwiegend Frauen in Teilzeit, der Gender Pay Gap liegt bei über 20 Prozent. Altersarmut ist weiblich. Alleinerziehende, die das höchste Armutsrisiko tragen, sind fast immer Frauen. Trotzdem werden Frauenrechte seit einiger Zeit wieder in Frage gestellt. Es gilt, sie weiter zu verteidigen und sich nicht zufrieden zurückzulehnen. Bessere Löhne und Gehälter, sichere Arbeitsplätze, Einbeziehung der Haus- und Pflegearbeit in Gehaltsverhandlungen, der Kampf um weitere Verkürzungen der Arbeitszeiten. Um diesen Kämpfen eine besondere Würdigung zu verleihen, aber auch unseren Vorkämpferinnen und Vorkämpfern zu gedenken, wollen wir den 8. März als gesetzlichen Feiertag!

XIII. Queer – Gleichberechtigung für alle Lebensweisen!

DIE LINKE setzt sich für die Gleichberechtigung aller Lebensweisen ein. Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt ist gesellschaftliche Realität. Wir fordern, die gesetzliche Realität der gesellschaftlichen Realität anzupassen und wenden uns gegen jegliche Diskriminierung, sei es privat, in der Schule oder am Arbeitsplatz. Wir unterstützen alle Schritte, die dabei helfen, mit der staatlichen und gesellschaftlichen Heteronormativität, Cisnormativität und der Zweigeschlechtlichkeit als Norm zu brechen. Neben dem Recht auf Selbstbestimmung von Menschen mit Trans*- oder Inter*hintergrund im Personenstandsrecht ohne das entwürdigende Begutachtungswesen streben wir auch eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen im Ehe- und Adoptionsrecht ein.

Es darf keine Ungleichbehandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe mehr geben. Wir fordern die Öffnung der Ehe, um rechtliche Gleichstellung für alle zu ermöglichen. Gleichzeitig fordern wir, dass die Privilegien der Ehe zurückgenommen werden. Das Ehegattensplitting, begünstigt eine klassische Hausfrauenehe oder Zuverdienst-Ehe, besonders von Gutverdienenden. Wir wollen es durch Steuermodelle ersetzen, die der Vielfalt der Lebensweisen mit Kindern gerecht werden und niemanden benachteiligen: nicht Alleinerziehende und Regenbogenfamilien oder allgemein Menschen, die nicht-heteronormativ oder in einer Ehe leben. (vgl. Kapitel IX »Linker Feminismus«)

Gleichberechtigung aller Lebensweisen voranbringen!

Die Gleichberechtigung der Lebensweisen ist mit einer Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft noch nicht erreicht. Sie ist durch ein System der Wahlverwandtschaften zu ergänzen. Hierbei sollen nicht nur monogame Zweierbeziehungen Verantwortung füreinander übernehmen dürfen, sondern jegliche Gemeinschaft, die sich einander verbunden fühlt. Dies kann eine mehr als zwei Personen umfassende Beziehung meinen. Diesen Menschen ist ein umfangreiches Besuchsrecht im Krankheitsfall, Adoptionsrecht und Aussageverweigerungsrecht einzuräumen. Gleichzeitig werden besondere Zuwendungen fällig, wenn ein Angehöriger (nach dem Wahlverwandtschaftsrecht) gepflegt werden muss oder sich Kinder in einer Wahlverwandtschaft befinden. Lebensweisen in allen Formen verdienen Akzeptanz und gesellschaftliche Gleichstellung.

Gewaltprävention und Hilfe für Gewaltopfer

Noch immer sind queere Menschen überproportional von Übergriffen und Gewalttaten betroffen. Dies betrifft sowohl das private bzw. familiäre Umfeld als auch den öffentlichen Raum. Homo- und transfeindliche Übergriffe nehmen seit dem Aufschwung von Rechtspopulisten und anderen radikalen Gruppen sogar zu. Hier kommt dem Staat eine Schutzrolle zu. DIE LINKE setzt sich für die umfassende Unterstützung von Präventionsprojekten und Organisationen ein, die sich mit der Hilfe für Gewaltopfer beschäftigen. Die Strafverfolgung von queerfeindlicher Gewalt muss dementsprechend geahndet und stärker verfolgt werden als bisher.

Inter- und Transsexualität

Die Ordnung der Zweigeschlechtlichkeit – die Anforderung der Gesellschaft, sich unzweifelhaft als Frau oder Mann zu definieren – grenzt aus. Eine geschlechtergerechte Politik muss darauf hinwirken das Frauen, Männer, Menschen mit Trans*hintergrund und Menschen mit Inter*hintergrund gleich zu behandeln und rechtlich gleichzustellen sind, ohne dass ein Geschlecht oder eine Lebensweise als Norm gesetzt wird. Geschlechtergerechtigkeit muss schon im Kindesalter gefördert und dabei Raum für persönliche Entfaltung und geschlechtliche Vielfalt gesichert werden.

Wir unterstützen Menschen mit Trans*hintergrund in ihrem Kampf für das Recht auf Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung. Menschen mit Trans*hintergrund sollen bei ihren eigenen Veränderungen unterstützt werden. Die Eingriffe sollen abgesichert und nicht mehr als Krankheit angesehen werden: Die derzeitige Klassifikation als »psychische Erkrankung« stammt noch aus dem 19 Jahrhundert. Die entsprechenden Sexualforscher diagnostizierten Neurosen bei Menschen mit Trans*hintergrund und stuften sie Menschen als entartet ein. Menschen mit Inter*hintergrund sind gezwungen, ihren Hintergrund verschleiern, damit sie über das Transsexuellengesetz Operationen und Maßnahmen bewilligt und bezahlt bekommen.

  • Begutachtungspflicht, Therapiezwang und das gerichtliche Verfahren müssen abgeschafft werden, wenn es darum geht, Vornamen und Personenstand zu ändern. Stattdessen muss dieses Verfahren in einen Verwaltungsakt überführt und auf Antrag ohne Vorbedingung diskriminierungsfrei geregelt werden.
  • Medizinisch nicht notwendige Operationen an Menschen zum Zwecke der Geschlechtsangleichung dürfen nur durchgeführt werden, wenn diese selbst einwilligungsfähig sind und ihre Zustimmung selbst gegeben haben.
  • Das Transsexuellengesetz muss als Sondergesetz aufgehoben und in bestehendes Recht integriert werden. Im Sinne einer bedürfnisorientierten und präventiven Gesundheitsversorgung brauchen Menschen mit Trans*hintergrund und Inter*hintergrund (auch Geflüchtete) Zugang zu allen spezifischen medizinischen, therapeutischen und beratenden Leistungen (und die damit verbundenen Medikamente) und eine unbürokratische Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Alle benötigten Leistungen müssen im Katalog der Kostenträger enthalten sein. Wir setzen uns für den flächendeckenden Ausbau von Beratungsangeboten in Zusammenarbeit mit Trans*Initiativen ein.
  • Wir fordern Beratungs- und Aufklärungszentren für Betroffene und deren Angehörige sowie einen Entschädigungsfond für Menschen mit Inter*hintergrund, denen durch geschlechtsangleichende Operationen erhebliches Leid widerfahren ist.
  • Wir fordern Reproduktionsmöglichkeiten für Trans*menschen. Sie müssen in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden. Wenn das Recht auf Reproduktion nicht willentlich abgetreten wurde, kann Anspruch auf eine Entschädigung erhoben werden.
  • Wir wollen den Schutz vor Diskriminierungen aufgrund der körperlichen Variation, sexuellen Identität und Lebensweise in Artikel 3 des Grundgesetzes und in das Antidiskriminierungsgesetz aufnehmen. Um dieses erweiterte Grundrecht zu garantieren, braucht es Antidiskriminierungsstellen, ein echtes Klagerecht für Verbände im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz sowie dessen EU-rechtskonforme Ausgestaltung.
  • Die Unrechtsurteile gegen und Verfolgung im Nationalsozialismus von Menschen mit Transhintergrund und Interhintergrund müssen aufgearbeitet werden! Die Betroffenen müssen vollständig rehabilitiert und gewürdigt, wertgeschätzt und entschädigt werden.

Wir wollen mit Angeboten und Maßnahmen einen Wandel im gesellschaftlichen Bewusstsein anstoßen. In den Lehrplänen der Bildungseinrichtungen muss sich die real existierende Vielfalt an Lebensentwürfen und Identitäten ganzheitlich abbilden, statt Klischees und alte Rollenmuster zu bedienen.

Dialog der queeren Community mit allen gesellschaftlichen Gruppen stärken

DIE LINKE setzt sich für die Förderung des Dialogs mit dem Ziele der Verständigung und der Bekämpfung von Vorurteilen ein. Dies betrifft auch den Diskurs mit christlichen Kirchen, jüdischen Gemeinden und nicht-jüdisch-christlichen Glaubensgemeinschaften. Insbesondere von einem Dialog mit den vielfältigen muslimischen Gemeinschaften erhoffen wir uns emanzipatorische Fortschritte auf beiden Seiten sowie ein konfliktärmeres Zusammenleben.

Dieser Dialog ist auch deshalb dringend, weil u.a. rechte Gruppen und Parteien Kapital daraus schlagen wollen, dass sie die queere und die muslimische Community gegeneinander aufhetzen und spalten wollen. Für DIE LINKE ist die Bekämpfung von Rechtsradikalismus, antimuslimischem Rassismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ebenso wichtig wie die von queerfeindlichen Übergriffen.