
Familien und Kinder im Mittelpunkt
Familien und Kinder sind unser großes Glück. Wenn zwei Menschen füreinander da sind und Verantwortung übernehmen, leisten sie einen Beitrag zu einer menschlichen und stabilen Gesellschaft. Wo immer Menschen Verantwortung für Kinder und ihre Erziehung übernehmen, leisten sie einen wertvollen Beitrag für unsere gemeinsame Zukunft. Es ist eine große Ermutigung, dass gerade junge Menschen dazu zunehmend bereit sind und dass die Zahl der Geburten wieder steigt. Ehe und Familien zu fördern, bleibt für uns eine der wichtigsten Aufgaben des Staates. Deshalb stehen Ehe und Familien unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.
Wir schreiben Familien kein bestimmtes Familienmodell vor. Wir respektieren die unterschiedlichen Formen des Zusammenlebens. Menschen sollen selbst entscheiden, wie sie ihr Zusammenleben gestalten und ihren Alltag organisieren. Verantwortung wird auch in anderen Formen des Zusammenlebens, die auf Dauer angelegt sind, übernommen und gelebt: Zum Beispiel durch Alleinerziehende, Patchwork-Familien, nicht-eheliche Lebensgemeinschaften und die bestehenden eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Dem fühlen sich CDU und CSU verpflichtet. Seit 2013 haben wir das ElterngeldPlus eingeführt, das Mutterschutzgesetz reformiert sowie Kindergeld und Kinderfreibeträge an die Steigerung der Lebenshaltungskosten angepasst. Wir haben rund 5,3 Milliarden in den Bau und Betrieb von Kindertagesstätten investiert und helfen finanzschwachen Städten und Gemeinden mit rund 7 Milliarden Euro bei der überfälligen Sanierung von Schulen und Einrichtungen.
Noch stärker als bisher wollen wir in den kommenden vier Jahren unsere Förderung auf Familien und Kinder ausrichten. Wir finden uns nicht mit Kinderarmut ab. Wir wollen, dass alle unsere Kinder die bestmögliche Erziehung, Bildung und Betreuung erhalten, unabhängig von Herkunft und Lebenssituation der Eltern. Wir wollen, dass Familien Zeit füreinander und miteinander haben, damit sie die schönste Zeit ihresLebens bewusst gestalten und erleben können. Und wir wollen, dass junge Familien mehr als bisher Wohneigentum für sich und ihre Kinder erwerben können.
Kinderrechte ins Grundgesetz
- Schon jetzt stellt das Grundgesetz Ehe und Familie unter den besonderenSchutz des Staates. Auch Kinder brauchen einen besonderen Schutz. Der Schutz der Kinder hat für uns Verfassungsrang. Deshalb werden wir ihre Rechte in das Grundgesetz aufnehmen.
Bildung und Betreuung stärken
- Die Wahlfreiheit der Eltern im Hinblick auf Erziehung und Betreuung ihrer Kinder ist uns wichtig. Das setzt voraus, dass Betreuung überall dort, wo sie von Eltern gewünscht oder benötigt wird, auch tatsächlich vorhanden ist. In den vergangenen Jahren wurden unter der Regierungsverantwortung von CDU und CSU bereits ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz eingeführt. Viele tausend Betreuungsplätze sind dadurch neu entstanden.
- Wir werden deshalb in der kommenden Wahlperiode auch einen Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter einführen: So wird Betreuung auch in dieser wichtigen Lebensphase sichergestellt. Dabei werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen und die Vielfalt der bestehenden Betreuungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel Kinderhorte, erhalten. Durch den neuen Rechtsanspruch helfen wir jungen Familien, Arbeit und Familie besser miteinander zu verbinden. Wir wollen auch Anreize für mehr Engagement aufseiten der Unternehmer setzen. Die Steuerbefreiung für Zuschüsse der Arbeitgeber für Betreuungskosten werden wir bis zum Ende der Grundschule ausweiten.
- Parallel zur Erhöhung der Zahl der Betreuungsplätze werden wir dafür sorgen, dass die Qualität von Bildung und Betreuung weiter ausgebaut wird. Eine Schlüsselrolle kommt dabei der Ausstattung von Kindertages- und Betreuungseinrichtungen mit ausreichend und gut ausgebildetem Personal zu.
Familien entlasten
- Wir werden die finanzielle Situation junger Familien spürbar verbessern, indem wir den Kinderfreibetrag in zwei Schritten auf das Niveau des Erwachsenenfreibetrags anheben und das Kindergeld entsprechend erhöhen. In einem ersten Schritt werden wir das Kindergeld um 25 Euro je Kind erhöhen. 300 Euro mehr pro Kind und Jahr sind ein starkes Signal. Gleichzeitig wird der Kinderfreibetrag entsprechend erhöht. Den zweiten Schritt werden wir abhängig von der wirtschaftlichen Lage verwirklichen, aber spätestens in der darauffolgenden Legislaturperiode.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern
- Schon heute gibt es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Teilzeit. Um die Rückkehr in berufliche Vollzeit-Arbeit zu erleichtern, wollen wir künftig in Betrieben ab einer bestimmten Größe auch einen Anspruch auf befristete Teilzeit schaffen. Wir werden zügig mit den Sozialpartnern über Art und Inhalt der Regelung sprechen.
- Wir werden sicherstellen, dass alleinerziehende Mütter und Väter, die nach der Geburt ihrer Kinder auf Berufstätigkeit verzichtet haben, eine regelmäßige Beratung über Möglichkeiten zur beruflichen Wiedereingliederung erhalten.
- Gemeinsam mit den Tarifpartnern werden wir flexible Modelle entwickeln, die es Familien ermöglichen, gemeinsam mehr Zeit miteinander zu verbringen. Wir werden prüfen, ob im Rahmen von Familien- und Lebensarbeitszeitkonten mehr Spielraum für Familienzeit geschaffen werden kann.
Wohneigentum für Familien möglich machen
- Wir wollen jungen Familien beim Erwerb von Wohneigentum mehr helfen als bisher. Dies soll für Bestandsbauten und Neubauten gleichermaßen gelten. Damit der Traum vom eigenen Heim stärker in Reichweite rückt, werden wir ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr neu einführen. Das Baukindergeld soll über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt werden. Dieser Anspruch soll für alle Kaufverträge beziehungsweise Baugenehmigungen gelten, die seit dem 1. Juli 2017 neu abgeschlossen oder erteilt wurden.
- Wir wollen bei der Grunderwerbsteuer Freibeträge für Erwachsene und Kinder einführen. Die Zuständigkeit der Bundesländer bleibt gewahrt. Dies soll für den erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums gelten.
- Vorschriften für Neubauten zum Schutz von Umwelt und Klima sowie zur Reduzierung von Energiekosten amortisieren sich oftmals erst nach Jahrzehnten. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Förderangeboten der KfW werden wir deshalb Lösungen prüfen, die eine Amortisation dieser Kosten über die gesamte Lebensdauer des Gebäudes ermöglichen und so den Kreditrahmen junger Familien entlasten.
Gesellschaftliche Wertschätzung für Familien verbessern
- Wir wollen erreichen, dass die enorme Leistung, die Familien mit Kindern für unser Land erbringen, auch gesellschaftlich stärker anerkannt wird. Die Teilnahme und Teilhabe bei öffentlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen muss problemloser als bisher möglich sein. CDU und CSU stehen für eine gute Familienkultur. Wir wollen mehr als bisher Vorfahrt für Familien und Kinder in Behörden und Einrichtungen, beispielsweise an Flughäfen, Fahrkartenschaltern und Museen. Denn Familien und Kinder sind das Fundament unserer Gesellschaft.
- Wir wollen eine Anlauf- und Auskunftsstelle für alle Familienangelegenheiten schaffen, damit junge Familien bestmöglich die Vielfalt der staatlichen Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen können.

Vielfältige Lebensrealitäten anerkennen
Menschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben könne – mit gleichen Rechten und Pflichten. Die Gleichheitsrechte in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz müssen um die sexuelle Identität erweitert werden. Initiativen gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie werden wir verstärken. Wir werden die Lage von trans- und intergeschlechtlichen Menschen verbessern und gewährleisten, dass sie selbst über ihr Leben bestimmen können. Das betrifft medizinische, gesundheitliche, soziale und rechtliche Aspekte. Wir werden daher das Transsexuellengesetz und weitere Gesetze reformieren.
Wir unterstützen Familien in ihrer Vielfalt. Das Verständnis von Familie in Deutschland wird breiter: Familie ist dort, wo Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. Wir werden daher die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnenund wollen die Ehe für alle. Das schließt das Adoptionsrecht ausdrücklich mit ein. Wir wollen ein modernes Familienrecht, das die Vielfalt von Familien widerspiegelt. Familien mit verheirateten, unverheirateten oder gleichgeschlechtlichen Paaren; getrennt, gemeinsam oder allein Erziehende; Stieffamilien, Regenbogenfamilien, Patchworkfamilien oder Pflegefamilien. Wir sorgen für Klarheit in all diesen Konstellationen, indem Rechte und Pflichten eindeutig definiert werden. Das Wohl der Kinder muss dabei immer im Mittelpunkt stehen.
Wir setzen uns für mehr Partnerschaftlichkeit in der Betreuung von Kindern ein. Wir wollen es deshalb Eltern erleichtern, sich auch nach einer Trennung oder Scheidung gemeinsam um ihre Kinder zu kümmern. Die Vielfalt der heutigen Familienkonstellationen und der wissenschaftliche Fortschritt in der Reproduktionsmedizin führen dazu, dass die biologischen Eltern immer häufiger nicht die sozialen Eltern sind. Deshalb setzen wir unsfür ein modernes Abstammungsrecht ein, das diesen neuen Konstellationen Rechnung trägt.
Auch das Vormundschaftsrecht muss reformiert werden. Das Wohl des Kindes muss im Vordergrund stehen. Wo in der Vergangenheit die Vermögenssorge überbetont wurde, soll – im Interesse der betroffenen Kinder – die Verantwortung des Vormunds für die Erziehung, Fürsorge und Entwicklung des Kindes stärker hervorgehoben werden. Wir werden die Rechte von Pflegekindern stärken. Denn für Kinder, die in einer Pflegefamilie leben, sind Kontinuität und Sicherheit besonders wichtig.
Menschen können durch Krankheit, Unfall oder Behinderung handlungs- und entscheidungsunfähig werden. Eine moderne Gesellschaft braucht für diesen Fall verlässliche Regelungen. Dazu wollen wir die Vorsorgevollmacht stärker ins Bewusstsein bringen. Denn mit ihr können Bürgerinnen und Bürger selbst bestimmen, wer im Notfall stellvertretend für sie ihre Angelegenheiten regeln darf. Die Anordnung einer Betreuung muss immer das letzte Mittel bleiben. Deshalb werden wir den Grundsatz der Erforderlichkeit im Betreuungsrecht stärken. Betreute müssen sich darauf verlassen können, dass für sie ein guter Betreuer bestellt wird, der ihr Selbstbestimmungsrecht respektiert.

V. Wir holen Kinder aus der Armut und fördern Familien
Familien geben vielen Menschen hat. In Familien stehen Menschen sich nahe, sie lernen voneinander. Kinder können geborgen zu selbstbewussten Persönlichkeiten heranwachsen. Familien begleiten alte Menschen in der letzten Phase ihres Lebens. Für uns GRÜNE ist Familie überall da, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Familien leisten viel: füreinander, aber auch für die Gesellschaft insgesamt. Doch viele tun das unter oft schwierigen Bedingungen: In Alleinerziehendenfamilien muss eine Person die Aufgaben allein schultern; in manch einer Familie reicht das Geld hinten und vorne nicht. Immer noch übernehmen Frauen im Durchschnitt fast doppelt so viele Stunden der unbezahlten häuslichen Arbeit wie Männer. Doch immer mehr Paare wollen sich die Erziehung partnerschaftlich teilen, ohne dass dies zulasten der beruflichen Perspektiven geht. Wir GRÜNE stehen für eine zeitgemäße Familienpolitik, die diese Lücke zwischen Wunsch und Wirklichkeit schließt. Fürsorge für andere kann das Leben bereichern. Und gleichzeitig funktioniert auch unsere Gesellschaft nur, wenn Menschen zusammenhalten.
Familien sind inzwischen so vielfältig wie das Leben selbst: Es gibt verheiratete Paare mit Kindern, Alleinerziehende, Patchworkfamilien, nichteheliche Familien, Regenbogenfamilien, Pflegefamilien oder Familien ohne Kinder. Wir GRÜNE machen eine Politik, die Familien in allen Formen und Modellen unterstützt. Deshalb sorgen wir dafür, dass die finanzielle Absicherung von Kindern und Familien nicht länger vom Lebensmodell der Eltern abhängt. Den sozialen Eltern, also Menschen, die wie in vielen Patchworkfamilien langfristig Verantwortung für ein Kind übernehmen, ohne dessen leibliche Eltern zu sein, fehlt ein rechtlicher Rahmen für ihre Familienform. Und das, obwohl sie feste Wegbegleiter*innen ihrer Kinder sind. Wir wollen Pflegekinder und Pflegefamilien unterstützen und ihre rechtliche Situation verbessern. Auch Pflegekinder haben ein Bedürfnis nach und ein Recht auf dauerhafte und stabile Lebens-verhältnisse.
Darüber hinaus wollen wir mit dem Pakt für das Zusammenleben eine neue Rechtsform schaffen, die das Zusammenleben zweier Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen, unabhängig von der Ehe rechtlich absichert.
1. Mehr Unterstützung für Familien
Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ist heute eine der größten Herausforderungen für Familien, nach wie vor vor allem für Frauen. Wir wollen dafür sorgen, dass Eltern nicht die Puste ausgeht. Beweglichkeit und ein Abschiednehmen von überholten Mustern sind gefragt, um die Anforderungen der Arbeitswelt mit den Bedürfnissen der Beschäftigten mehr in Einklang zu bringen und dafür zu sorgen, dass Arbeit, Aus- und Weiterbildung sowie Studium besser ins Leben passen. Viele Unternehmen haben dies erkannt und angefangen, Arbeitszeit neu zu denken und innovative Konzepte für ihre Belegschaften zu entwickeln. Solche Wege wollen wir unterstützen: mit einer flexiblen Vollzeit, die es Beschäftigten ermöglicht, freier zu entscheiden, wie innerhalb eines Korridors von 30 bis 40 Stunden ihre persönliche Vollzeit aussieht; mit einem Rückkehrrecht auf die ursprüngliche Stundenzahl nach einer Phase der Teilzeit; mit einem Recht auf Homeoffice als Ergänzung zum festen Arbeitsplatz sowie mit einer Pflegezeit, die hilft, die Sorge für einen nahestehenden Menschen mit dem Beruf besser zu vereinbaren. Vor allem aber mit einer gezielten Förderung von Familien durch unser Konzept KinderZeit Plus. Die KinderZeit Plus löst das Elterngeld ab und macht es rechtlich möglich, auch nach dem ersten Geburtstag des Kindes phasenweise die Arbeitszeit zu reduzieren. Familien bekommen damit mehr Beweglichkeit.
Familien brauchen eine sie unterstützende Infrastruktur. Frauen und Männer können ihre Arbeit und ihr Leben mit Kindern nur dann gut verbinden, wenn es gute Betreuungsangebote gibt. Neben einem Rechtsanspruch auf eine ganztägige Kinderbetreuung gehört dazu ganz zentral der flächendeckende Ausbau von Ganztagsschulen, mindestens aber ein Rechtsanspruch auf Hortbetreuung. Andernfalls brechen in vielen Familien alle Arrangements zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit der Einschulung des Kindes weg. Zur Entlastung pflegender Angehöriger sollen ambulante Unterstützungsangebote flächendeckend ausgebaut werden. So ist ein selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen möglich. Ältere Menschen haben viel beizutragen. Sie engagieren sich ehrenamtlich in Projekten. Sie tun das freiwillig, selbstbestimmt und mutig. Sie bauen Netzwerke auf und gründen Organisationen, mit denen sie wirkungsvoller handeln können.
Die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt junge Menschen auf dem Weg ins Erwachsenenleben. Ob Kinderbetreuung, Jugendarbeit, Hortbetreuung oder Hilfen bei der Erziehung: Fast alle nutzen im Laufe ihres Lebens einmal diese Angebote. Und die Aufgaben wachsen. Junge Menschen und ihre Familien brauchen eine gut ausgestattete Kinder- und Jugendhilfe und eine Jugendarbeit, welche die Jugendlichen – so verschieden sie auch sind – erreicht. Entscheidend für ein Ende der Hilfe darf nicht der 18. Geburtstag, sondern muss der tatsächliche Bedarf sein. Notwendig sind auch eine Zusammenführung der Leistungs- und Unterstützungssysteme für Kinder mit und ohne Behinderung im Jugendhilferecht sowie der Erhalt des individuellen Rechtsanspruchs auf Hilfen zur Erziehung. Das Aufwachsen von Kindern muss bestmöglich unterstützt werden. Hier darf es auch keine unterschiedlichen Standards für einheimische und geflüchtete Kinder geben. Alle Kinder und Jugendlichen sollen bestmöglich vor Vernachlässigung, emotionaler und körperlicher Misshandlung oder sexuellem Missbrauch geschützt werden. Deshalb: Wir brauchen mehr Präventionsangebote, damit es erst gar nicht so weit kommt, sowie ausreichend Hilfs-, Beratungs- und Therapieangebote für Kinder, denen etwas zugestoßen ist.
Dafür muss die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und dem Gesundheitswesen verbindlich geregelt werden. Hierzu gehören klare Qualitätsvorgaben und eine entsprechende Finanzierung. Die ausreichende finanzielle Unterstützung des „Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ wollen wir gewährleisten sowie die Arbeit des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs dauerhaft absichern.
2. Familien entlasten und Kinder fördern – mit dem grünen Familien-Budget
Kinder leben bei uns sehr unterschiedlich. Sie haben alle die gleichen Rechte, kommen aber nicht alle gleichermaßen zu ihrem Recht. Um viele Kinder muss sich die Gesellschaft glücklicherweise keine Sorgen machen. Doch aktuell leben auch fast drei Millionen Kinder in Deutschland in Armut oder sind von Armut bedroht. Besonders gefährdet sind Alleinerziehende und ihre Kinder sowie Familien mit drei und mehr Kindern. Armut schmerzt und grenzt aus.
Mit dem grünen Familien-Budget schnüren wir ein großes Reformpaket, das zahlreiche Schwachstellen bei der Familienförderung angeht. Mit zwölf Milliarden Euro wollen wir Familien entlasten. Für uns ist die Bekämpfung von Kinderarmut ein prioritäres Ziel. Wir stärken Alleinerziehende durch eine echte Existenzsicherung für Kinder. Wir entlasten so Familien mit geringem und mittlerem Einkommen und beenden endlich die ungleiche Unterstützung von Kindern entlang des Einkommens ihrer Eltern.
Das Familien-Budget besteht aus drei Reformteilen. Die Regelsätze für Kinder und Erwachsene in der Grundsicherung müssen so ermittelt werden, dass sie das Existenzminimum verlässlich und in ausreichender Höhe absichern. Die Bedarfe müssen tatsächlich gedeckt werden, auch die zur Teilhabe am sozialen Leben, an Bildung, Kultur und Mobilität, soweit diese nicht durch Infrastruktur-Angebote gedeckt werden.
Eltern mit geringen Einkommen erhalten einen einkommensabhängigen KindergeldBonus, der ihren Bedarf (sächliches Existenzminimum) unbürokratisch und ohne Antrag garantiert. Eltern mit geringen Einkommen erhalten den KindergeldBonus in voller Höhe. Bei höheren Einkommen der Eltern wird der Betrag abgeschmolzen. Als Basis für alle wollen wir eine einkommensunabhängige Kindergrundsicherung einführen, die das Kindergeld und die Kinderfreibeträge ersetzt. Dadurch erhalten Eltern mit kleinen und mittleren Einkommen für ihre Kinder endlich die gleiche Unterstützung wie Eltern mit hohen Einkommen. Diese neue Kindergrundsicherung soll mit der Einführung einer Individualbesteuerung mit einem übertragbaren Grundfreibetrag verknüpft werden. Für bereits Verheiratete und Verpartnerte gilt: Sie können entscheiden, ob sie das alte Recht mit Ehegattensplitting, Kindergeld und Kinderfreibeträgen behalten oder in die neue Regelung mit Kindergrundsicherung und Individualbesteuerung wechseln. So stellen wir sicher, dass von unserer Reform alle profitieren.
Mit dem Familien-Budget werden Kinderfreibetrag, Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderregelsatz zu einer unbürokratischen Leistung zusammengeführt. Außerdem braucht es neben guter Bildung auch echte Teilhabe von Kindern an zentralen gesellschaftlichen Gütern wie Sport, Musik und Kultur. Das heutige Bildungs- und Teilhabepaket erreicht dieses Ziel nicht und soll deswegen abgeschafft werden. Wir wollen stattdessen die bisherigen Leistungen für die betroffenen Kinder zum Teil durch einen vom Bund finanzierten kostenfreien Zugang zu den entsprechenden Angeboten und zum Teil im Regelsatz gewähren.
Das beste Mittel gegen Kinderarmut bleibt nach wie vor die Erwerbstätigkeit der Eltern. Deshalb ist es besonders für Mütter ganz zentral, dass sie endlich eine angemessene Bezahlung in Jobs, die zum Leben reicht, eine bessere soziale Absicherung sowie gute Betreuungsangebote für ihre Kinder erhalten. Es ist wichtig, dafür zu sorgen, dass Beruf und Familie vereinbar sind.
3. Kinder und Jugendliche sollen mitbestimmen, wie ihre Welt aussieht
Wir GRÜNE machen Politik für ein kinderfreundliches Land. Darin kommen alle Kinder zu ihrem Recht, die aus den akademischen Haushalten genauso wie die aus den Arbeiterfamilien; die, deren Familien immer schon am gleichen Ort wohnen, genauso wie die, deren Eltern nach Deutschland eingewandert oder erst vor Kurzem zu uns gekommen sind; die mit Behinderung genauso wie die ohne; Mädchen genauso wie Jungs. Ganz vorn steht deshalb für uns die Festschreibung der Kinderrechte im Grundgesetz. Kinder und Jugendliche sollen mitbestimmen, wer ihre Welt gestaltet. Deshalb wollen wir das Wahlalter bei allen Wahlen auf 16 Jahre senken. Wer in der Kindheit ernst genommen wird und spürt, dass man Dinge selbst verändern kann, geht als Erwachsener sicherer durchs Leben.
Wer GRÜN wählt, stimmt für diese drei Projekte:
Für ein modernes Familienrecht – alle Familienformen anerkennen und schützen
Familie ist da, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Über 30 Prozent aller Familien, in denen minderjährige Kinder leben, sind keine Ehen, sondern: nichteheliche Familien, Alleinerziehende mit Kind, Patchworkfamilien oder Regenbogenfamilien. Für viele dieser heute selbstverständlichen Familienkonstellationen gibt es keinen klaren Rahmen, der ihre Rechte benennt und ihre Familienform absichert. Wir wollen das Familienrecht weiterentwickeln und für diese Familien ein Angebot schaffen, das sie in ihrer Verantwortung als Eltern rechtlich stärkt (Rechtsinstitut der elterlichen Mitverantwortung). Damit wollen wir klar regeln, welche Rechte und Pflichten, beispielsweise in der Schule, beim Arztbesuch oder im Alltag, aber auch welche Verantwortung für das Kind die leiblichen und die nicht leiblichen, aber miterziehenden Eltern haben.
KinderZeit Plus – damit Eltern mehr für ihre Kinder da sein können
Eltern müssen vieles gleichzeitig schaffen: die Arbeit, den Haushalt, Zeit für die Kinder, die Freunde – und sie wollen möglichst auch ein wenig Zeit für sich selbst haben. Dabei ist es ihnen wichtig, Erwerbsarbeit und Kindererziehung partnerschaftlich untereinander aufzuteilen. Diese Ziele unterstützen wir durch unsere grüne Zeitpolitik: Mit der KinderZeit Plus lösen wir das Elterngeld ab. Denn es sind nicht nur die Kleinsten, die ihre Eltern brauchen. Die grüne KinderZeit Plus ermöglicht es, die Arbeitszeit für bestimmte Phasen zu reduzieren. Die KinderZeit Plus kann genommen werden, bis die Kinder 14 Jahre alt sind. Damit unterstützen wir Eltern auch nach dem ersten Geburtstag des Kindes. So bekommen auch Eltern mit geringem Einkommen mehr Spielraum, um sich Zeit für ihre schon etwas größeren Kinder zu nehmen. In der KinderZeit Plus erhält jeder Elternteil acht Monate finanzielle Unterstützung – weitere acht Monate können frei zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Wir unterstützen Eltern insgesamt also zwei Jahre lang.
Familien entlasten, Kinder fördern – mit dem grünen Familien-Budget
Mit dem grünen Familien-Budget schnüren wir ein Zwölf-Milliarden-Euro-Entlastungspaket, das zahlreiche Schwachstellen bei der Familienförderung angeht. Denn derzeit ist die Kinder- und Familienförderung trotz ihrer Vielzahl von Leistungen weder gerecht noch wirksam. Jedes fünfte Kind in Deutschland lebt in einer Familie, die arm oder von Armut bedroht ist. Das wollen wir ändern. Dazu wollen wir endlich die ungleiche Unterstützung von Kindern entlang des Einkommens ihrer Eltern beenden. Denn heute steht die Familienförderung kopf. Eltern mit hohem Einkommen erhalten für ihre Kinder mehr Unterstützung vom Staat als Eltern mit kleinem oder mittlerem Einkommen. Alleinerziehende werden durch dieses System besonders benachteiligt. Mit dem grünen Familien-Budget werden wir alle Kinder gleich gut unterstützen und Familien in erheblichem Maße entlasten. Zukünftig werden Paare individuell besteuert und profitieren vom grünen Familien-Budget. Bereits Verheiratete und Verpartnerte können entscheiden, ob sie das alte Recht mit Ehegattensplitting, Kinderfreibeträgen und Kindergeld behalten wollen oder ob für sie die neue Regelung mit Individualbesteuerung und grünem Familien-Budget günstiger ist. So stellen wir sicher, dass von unserer Reform alle profitieren.

Modernes Recht für Ehe und Familie
Die wichtigsten Entscheidungen sind oft die persönlichsten. Wen wir lieben, wie wir lieben, wie wir leben, wie wir Kinder erziehen und aufziehen – darin müssen wir alle frei sein. Der Staat und die Gesellschaft können Glück nicht verordnen. Glück kann nur jeder und jede für sich selber finden. Lassen wir jedem diese Freiheit!
Öffnung der Ehe
Wir Freie Demokraten fordern die Öffnung der Ehe für alle. In der halben EU, den USA, Kanada, Südafrika und selbst in Teilen Mittel- und Südamerikas wurde die gleichgeschlechtliche Ehe bereits anerkannt. In Deutschland stellt man sich jedoch immer noch gegen ein Stück Fortschritt, der für viele gar nichts, aber für manche alles ändert. Wir Freie Demokraten wollen das Prinzip „Gleiche Pflichten, gleiche Rechte“ für alle Paare umsetzen – einschließlich vollem Adoptionsrecht und freiem Zugang zur Reproduktionsmedizin. Der Rechtsrahmen für Regenbogenfamilien muss verbessert werden. Elternschaftsvereinbarungen sollen bereits vor der Empfängnis wirksam geschlossen werden können. Mehreltern-Familien sind Realität und müssen auch bei der rechtlichen Elternschaft abgebildet werden. Wird das Kind mit Hilfe einer Samenbank gezeugt, so soll die eingetragene Lebenspartnerin der Mutter von Geburt an auch rechtlich zweite Mutter sein können.
Kindergeld 2.0
Wir Freie Demokraten wollen Kinderarmut bekämpfen und deshalb Kinder in den Mittelpunkt der familienpolitischen Förderung rücken. Dazu wollen wir die bisher den Eltern zustehenden, kindesbezogenen Leistungen zu einem „Kindergeld 2.0“ zusammenfassen und damit einen eigenständigen Anspruch des Kindes schaffen. Denn Chancengerechtigkeit und Bildungszugang sind die Grundlage für das persönliche Vorankommen und ein selbstbestimmtes Leben. Heute haben Kinder in Deutschland aber noch ungleiche Startchancen im Leben. Ein Grund dafür ist, dass die familienbezogenen Leistungen wegen der zahlreichen Bedingungen, Berechtigungen, Anrechenbarkeiten zu kompliziert geregelt sind und Kinderarmut nicht ausreichend entgegenwirken. So werden zum Beispiel familienbezogene Leistungen wie Kindergeld, Betreuungsgeld oder Unterhaltsvorschuss auf Leistungen nachdem SGB II angerechnet. Das wollen wir ändern: Der Strauß der kindesbezogenen Leistungen wird zu einem Leistungspaket gebündelt und von einer zentralen Stelle ausbezahlt. Dieses „Kindergeld 2.0“ besteht aus folgenden Komponenten: Dem einkommensunabhängigen Grundbetrag, dem einkommensabhängigen Kinder-Bürgergeld (Flexibetrag), das die wirtschaftliche Situation der Eltern berücksichtigt, und den Gutscheinen für Leistungen für Bildung und Teilhabe. Darüber soll zum Beispiel die Mitgliedschaft im Sportverein oder das Erlernen eines Musikinstrumentes in einer Musikschule unbürokratisch möglich sein. Diese Neuregelung des Kindergeldes soll sicherstellen, dass die Leistungen auch bei den Kindern ankommen. Falls Erziehungsberechtigte hier Geld zweckentfremden, ermöglicht der eigenständige Anspruch des Kindes, das Geld anderweitig verwalten zu lassen, zum Beispiel von Verwandten oder dem Jugendamt. Zudem fallen durch die Bündelung der Leistungen unnötige bürokratische Hemmnisse weg.
Wechselmodell
Wir Freie Demokraten wollen das sogenannte „Wechselmodell“ als Modell zur Regelung der Betreuung minderjähriger Kinder nach Trennung und Scheidung der Eltern zum Regelfall machen. Dies bedeutet eine gemeinsame Betreuung der Kinder mit zeitlicher Verteilung zwischen ein Drittel / zwei Drittel bis hin zur hälftigen Teilung. Falls die Eltern sich bei einer Trennung nicht über den gewöhnlichen Aufenthalt ihrer Kinder einigen können, so entscheidet ein Familiengericht. Wir sind der Ansicht, dass das Wechselmodell dem Kindeswohl besser Rechnung trägt und wollen daher, dass die Gerichte dieses künftig als Regelmodell anwenden. Deshalb fordern wir im Einklang mit der Wissenschaft, internationalen Rechtsnormen und den Empfehlungen des Ausschusses für Antidiskriminierung und Gleichstellung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates eine neue Rechtsgrundlage: Zukünftig ist im Streitfall durch die Familiengerichte grundsätzlich anzunehmen, dass die gemeinsame elterliche Betreuung von Trennungskindern in der Regel dem Kindeswohl am besten entspricht (Vorrang des Prinzips der Doppelresidenz, analog zur elterlichen Sorge). Im Einzelfall kann diese Annahme Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung sein. Andere Gestaltungen zum Wohle des Kindes können notwendig sein. Entsprechend wollen wir auch das Unterhaltsrecht, das Recht der rechtlichen Vertretung des Kindes, das Sozialrecht, das Steuerrecht und das Rentenrecht überprüfen und dort anpassen, wo individuelle Lösungen von elterlicher Betreuung und Kindesaufenthalt dieser fordern. Großeltern vermitteln Scheidungskindern mit regelmäßigen Begegnungen den notwendigen Halt. Wir wollen auch ihre Rechte im Umgang mit den Enkeln stärken.
Einführung der Verantwortungsgemeinschaft
Wir Freie Demokraten setzen uns für die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft als Rechtsinstitut neben der Ehe ein. In einer Zeit, in der traditionelle Familienstrukturen gerade im Alter nicht immer tragen, wächst der Bedarf an neuen Formen gegenseitiger Absicherung – jenseits von Verwandtschaft oder Liebesbeziehungen. Deshalb wollen wir im Bürgerlichen Gesetzbuch neben der Ehe das Rechtsinstitut der Verantwortungsgemeinschaft mit flexiblen Bausteinen der Verantwortungsübernahme zwischen zwei oder mehreren Personen einführen. Um Rechtsklarheit gegenüber anderen Verpflichtungen zu wahren, dürfen diese Personen weder verheiratet, verpartnert oder in gerader Linie miteinander verwandt sein. Begünstigungen durch den Staat im Steuer- und Sozialrecht, aber auch im Erbrecht, sind nur gerechtfertigt, wenn die Partner volle Unterhalts- und Einstandspflichten wie Ehepaare übernehmen.

XII. Für einen linken Feminismus – sozial gerecht, sexuell selbstbestimmt und aktiv gegen Gewalt
Die feministischen Bewegungen und viele mutige Menschen haben in den vergangenen Jahrzehnten so manchen Fortschritt erkämpft – auch gegen heftige Widerstände: stereotype Rollenbilder wurden aufgeweicht, und es sind mehr Frauen erwerbstätig als noch eine Generation zuvor.
Doch die Revolution der Geschlechterverhältnisse ist unvollendet. Noch immer sind die Tätigkeiten zwischen den Geschlechtern ungerecht verteilt. Noch immer verdienen Frauen im Schnitt 21 Prozent weniger als Männer, in vielen Bereichen trotz gleicher Qualifikation und gleicher oder gleichwertiger Arbeit. In den Familien übernehmen im Durchschnitt immer noch die Frauen den größeren Teil der Haus- und Pflegearbeit. Und Berufe, in denen überproportional viele Frauen arbeiten, sind in der Regel die schlechter bezahlten. Die Führungsetagen sind überwiegend von Männern besetzt. Der Kampf gegen den alltäglichen Sexismus stößt noch immer auf erbitterten Widerstand von Verteidigern des Patriarchats.
Der Niedriglohnsektor wächst, in dem besonders viele Frauen sich z.B. als Verkäuferinnen, Friseurinnen, Masseurinnen oder Gebäudereinigerinnen abrackern und mit dem Geld kaum über die Runden kommen. Frauen arbeiten häufiger in unfreiwilliger Teilzeit, insbesondere Alleinerziehende. Das führt dazu, dass vor allem Frauen von Altersarmut betroffen sind. Frauen erleben Sexismus zu Hause, am Arbeitsplatz und in der Öffentlichkeit – bis hin zu sexueller Belästigung oder Gewalt. Migrantinnen werden durch Rassismus doppelt diskriminiert und in der Folge besonders stigmatisiert und ausgebeutet.
Von rechts wird die heteronormative Kleinfamilie – Vater, Mutter, Kind – als vermeintlich sicherer Hafen in unsicheren Zeiten verkauft. Die rechtspopulistische Bewegung macht Stimmung gegen Menschen und deren Forderungen nach Gleichstellung, die nicht in ihr reaktionäres Weltbild passen. Und sie instrumentalisiert feministische Kritik für ihre rassistischen Parolen. Wichtige emanzipatorische Erfolge und Forderungen werden ins Gegenteil verkehrt und sollen wieder dem Weltbild des 19. Jahrhunderts angepasst werden. Diesem Kulturkampf von rechts stellt DIE LINKE einen solidarischen und freiheitlich-emanzipatorischen Entwurf einer Gesellschaft entgegen, in der alle selbstbestimmt leben können. Wir kämpfen für eine Gesellschaft, in der Menschen sich frei von Existenzangst und Diskriminierung entfalten können. Wir streiten für die Gleichwertigkeit aller Lebensentwürfe, sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen und ethnischen Identitäten.
Wir wollen die Gleichstellung von Frauen und Männern. Doch Gleichstellung ist nur ein Etappenziel. Es geht nicht darum, dass Frauen das gleiche Recht bekommen sollen, sich im Hamsterrad bis zur Erschöpfung abzustrampeln, ihre Arbeit unter Zeitstress zu erledigen und schlecht bezahlt zu werden – so wie viele Männer auch. Es geht nicht nur um die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, damit Frauen Kinder und Karriere noch schneller jonglieren können. Wir brauchen neue Arbeitszeitmodelle – und zwar für alle! Wir streiten deshalb für eine revolutionäre Veränderung der Gesellschaft, in der alle Tätigkeiten und Bedürfnisse zu ihrem Recht kommen, und nicht die Erwerbsarbeit allein den Takt vorgibt. Eine solche Gesellschaft muss verschiedene Lebensentwürfe absichern und Selbstbestimmung in Solidarität fördern, statt Ich-AGs in Konkurrenz.
Geschlechtergerechtigkeit heißt Emanzipation für die ganze Gesellschaft. Es geht um soziale Gerechtigkeit und Solidarität statt individuellem Durchschlagen gegen Männerdominanz und Konkurrenz. Das ist linker Feminismus.
Zeit für eine radikale Umverteilung von Erwerbsarbeit und Sorge-Arbeit
Dass wir die notwendigen Güter mit weniger Arbeit herstellen, könnte ein Glück sein: Wenn die Arbeit gerecht verteilt wird. Stattdessen müssen die einen Überstunden machen, während andere gar keine Arbeit finden. Um selbstbestimmt zu leben, müssen wir über die Zeit anders verfügen können. Vier Bestandteile gehören zusammen: Zeit für Erwerbsarbeit, für Familie und Freundinnen und Freunde, für gesellschaftliches Engagement, Bildung und Kultur sowie ausreichend Erholung und Zeit für sich selbst. Wir wollen
- eine Arbeitszeitverkürzung, die um 30 Wochenstunden oder einen Sechs-Stunden-Tag kreist, bei vollem Lohn- und notwendigem Personalausgleich. In diesem neuen Normalarbeitsverhältnis werden die individuellen Bedürfnisse in der Arbeitszeit stärker berücksichtigt.
- ein individuelles Recht auf Teilzeit sowie das Rückkehrrecht auf die vorherige Arbeitszeit, die Einführung von Auszeiten-Regelungen und die stärkere Kontrolle von Überstunden und Arbeitszeitgesetzen durch Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen.
- die Stärkung sozialer Dienstleistungen und der öffentlichen Daseinsvorsorge, hin zu einer bedarfsgerechten Versorgung, durch bessere Finanzierung und mehr Personal.
- Alle Menschen sollen gleichermaßen freie Zeit genießen können und Zugang zu unterschiedlichen Freizeit- und Kulturangeboten haben. Doch nicht nur die Zeit, auch Arbeit und Löhne sind ungerecht verteilt zwischen Frauen und Männern. Deshalb fordern wir:
- Gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit! Dafür brauchen wir ein verbindliches Entgeltgleichheitsgesetz samt Verbandsklagerecht, damit Frauen nicht mehr allein vor Gericht ziehen müssen.
- Die gerechte Verteilung von Erwerbsarbeit, unbezahlter Hausarbeit, Kindererziehung und Betreuung sowie von Pflege innerhalb der Gesellschaft und zwischen den Geschlechtern. Das heißt auch, eine Umverteilung der gut bezahlten Erwerbsarbeit hin zu Frauen. Wir wissen: Mehr Männer wollen und würden sich mehr an der Familienarbeit beteiligen, wenn die ökonomischen Verhältnisse es zuließen. Dass sie das genauso gut können wie Frauen, beweisen täglich viele Männer, die erziehen und pflegen.
- Ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft, das nicht nur die 101 Dax-notierten Unternehmen und nicht nur die Aufsichtsräte betrifft.
- Weg mit der unverbindlichen Flexi-Quote! Wir brauchen eine verbindliche Frauenquote von 50 Prozent für alle Aufsichtsräte sowie für die Vorstände aller Unternehmen.
Noch immer leisten Frauen den Löwinnen-Anteil der sogenannten Sorge-Arbeit. Dabei steht die Sorge um sich und andere im Zentrum einer solidarischen Gesellschaft. Wer sich professionell um andere sorgt, seien es Kinder, Alte oder Kranke, verdient ein hohes Maß gesellschaftlicher Anerkennung – nicht nur, aber auch finanziell. Viele werden zwischen Sorgeverpflichtung und eigener Erwerbsarbeit zerrieben, häufig bleibt Hartz IV als einziger Ausweg. Meist trifft es Frauen. Zudem sind immer mehr Frauen erwerbstätig, nicht selten sind sie Familienernährerinnen. Familien leben räumlich oft nicht mehr nah beieinander. Öffentliche Angebote fehlen, professionelle Rund-um-die-Uhr-Pflege können sich nur wenige leisten.
Wir brauchen ein revolutionäres Umdenken, wie Sorge- und Pflegearbeit (= Care) verteilt und anerkannt wird. Deshalb fordern wir im Sinne einer »Care Revolution«:
- Eine solidarische Pflegevollversicherung (vgl. Kapitel IV »Solidarische Gesundheitsversorgung«).
- Einen Rechtsanspruch für Beschäftigte auf regulär und durch den Arbeitgeber bezahlte Freistellung von bis zu sechs Wochen für die akut notwendige Pflegeversorgung. Menschen übernehmen heute in sehr unterschiedlichen Lebensmodellen Verantwortung füreinander. Der Rechtsanspruch auf Pflegezeit muss daher auch für Angehörige ohne verwandtschaftliche Beziehung gelten.
- Die volle Anrechnung von Kindererziehung und eine bessere Anrechnung von Pflegezeiten bei der Rentenberechnung. So wirken wir Altersarmut entgegen, von der vor allem Frauen betroffen sind.
- Eine Neubewertung aller gesellschaftlich erforderlichen Tätigkeiten und eine neue Verteilung aller bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen Männern und Frauen. Nur so kann Sorge-Arbeit langfristig aufgewertet werden.
Die Erkämpfung des Frauenwahlrechts war ein Meilenstein auf dem Weg der Gleichberechtigung. Dass die tatsächliche Geschlechtergleichstellung immer noch in weiter Ferne ist, liegt auch an der mangelnden Vertretung von Frauen bei den Wahlämtern.
- Wir fordern ein Parité-Gesetz, das – wie in verschiedenen Ländern bereits üblich – die Parteien verpflichtet, ihre Wahllisten und Wahlkreise geschlechterparitätisch aufzustellen.
Ohne Angst verschieden sein können
Vielfalt ist für uns kein Lippenbekenntnis, sondern eine Selbstverständlichkeit, ein Zeichen von Lebensqualität und Humanismus. Dafür müssen wir gegen Diskriminierung vorgehen. Wir stehen an der Seite derjenigen, die von prekärer Arbeit und Niedriglohn, ungleichen Bildungschancen, Rassismus, Sexismus, Behindertenfeindlichkeit und Altersdiskriminierung, Homo- und Transfeindlichkeit betroffen sind. Von Diskriminierung betroffene Menschen müssen aber nicht nur geschützt werden. Zugleich ist notwendig, ihre (Selbst-)Organisationen finanziell und politisch zu stärken.
Wir wollen, dass die vielfältigen Lebensweisen rechtlich gleichgestellt werden und setzen uns für ihre gesellschaftliche Akzeptanz ein. Dazu gehört, die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften zu überwinden. Bisher sind Ehe und Lebenspartnerschaft in den Pflichten gleichgestellt (z.B. gegenseitige Unterhaltspflichten). Doch gleiche Rechte, wie z.B. ein gemeinsames Adoptionsrecht, haben sie nicht.
Die Anerkennung aller Familienformen und Lebensentwürfe ist für uns leitendes Prinzip. Überkommene Privilegien der Ehe sollen überwunden werden. Deswegen sollen der besondere Schutz und die Förderung durch Staat und Gesellschaft in Zukunft nicht Ehepaaren, sondern denjenigen zu Gute kommen, die mit Kindern oder Pflegebedürftigen leben und Kompensation für daraus erwachsende Nachteile benötigen.
- Die staatliche Subventionierung eines überholten Alleinernährer- oder Zuverdienerinnen-Modells wollen wir beenden. Stattdessen sollen die tatsächlichen Betreuungs- und Pflegeleistungen sowie das Zusammenleben mit Kindern gefördert und im Rentenrecht ausgeglichen werden. Das Ehegattensplitting wird durch familienfreundliche Steuermodelle ersetzt. Dabei muss das nicht ausgeschöpfte steuerliche Existenzminimum zwischen den Eheleuten bzw. Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern frei übertragbar sein.
- Wir wollen als ersten Schritt die Öffnung der Ehe und das Adoptionsrecht für alle. Die Ehe soll perspektivisch durch ein System der Wahlverwandtschaften ergänzt werden (vgl. Kapitel XIII »Queer«).
- Reproduktionsmedizin muss auch nicht-verheirateten, lesbischen und Single-Frauen durch Kostenübernahme der Krankenkasse zur Verfügung stehen.
- Kinder brauchen Erwachsene, die sich liebevoll und verbindlich um sie kümmern. Eltern und Sorgeberechtigte sind nicht unbedingt dieselben Personen. Wir setzen uns dafür ein, dass auch (bis zu) vier Personen Eltern für ein Kind sein können, also in Co-Elternschaft das gemeinsame Sorgerecht innehaben. Neben den Pflichten betrifft das auch Rechte wie Kinderfreibeträge und Rentenansprüche. Diese vertraglich zu regelnde Verbindlichkeit betrifft umgekehrt auch Rechte des Kindes gegenüber allen Elternteilen, wie Unterhaltsanspruch und Erbe.
- Jede Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen, queeren und asexuellen Menschen (LSBTTIQA) muss aufhören. Das gilt auch für Kirchen und Religionsgemeinschaften als Arbeitgeber. Ebenso müssen Geschiedene, von ihren Partner*innen getrennt oder unverheiratet in Beziehungen Lebende vor Diskriminierung und Kündigung durch Kirchen und Religionsgemeinschaften aufgrund Ihres Beziehungsstatus’ geschützt werden.
- Die Unrechtsurteile der nach § 175 StGB in der BRD und DDR verfolgten Homosexuellen und Menschen mit Trans*hintergund müssen aufgehoben werden! Die Betroffenen müssen vollständig rehabilitiert und entschädigt werden.
Frauen müssen Zugang zu gesellschaftlichen Positionen haben, ohne dass ihnen Lebensformen aufgedrängt werden. Sowohl das Verbot von Kopftüchern wie der Zwang dazu wären eine Einschränkung der Entfaltungsmöglichkeiten von Frauen. Es gilt, Frauen in ihrer persönlichen Entscheidung, wie sie sich kleiden, nicht zu bevormunden und keinen Druck auf sie auszuüben – weder in die eine noch die andere Richtung.
- Wir wollen mehr und ausfinanzierte Hilfs- und Beratungsangebote für unter Druck gesetzte Frauen schaffen, kostenlos und in ihrer Sprache. Das Personal dafür benötigt gute Arbeitsbedingungen.
Rechte von Frauen stärken
Wir setzen uns ein für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und Selbstbestimmung über den eigenen Körper und treten jeglichem Sexismus energisch entgegen.
- In diesem Sinne sind wir für die Streichung der Paragraphen 218 und 219 aus dem Strafgesetzbuch, die Schwangerschaftsabbruch weiterhin als Straftatbestand aufführen und nur unter der Bedingung einer Zwangsberatung in den ersten drei Monaten straffrei lässt. Wir wollen stattdessen eine gesetzliche Regelung, die das Recht auf und den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen wohnortnah und barrierefrei garantiert. Wir wollen eine dichte Beratungsstellenlandschaft, damit Frauen im Falle gewollter und ungewollter Schwangerschaften professionelle Unterstützung erfahren. Plankrankenhäuser müssen verpflichtet werden, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.
- Verhütung ist Teil der Selbstbestimmung aller Menschen. DIE LINKE fordert deshalb, sämtliche Verhütungsmethoden in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufzunehmen. Ihre Kosten sind vollständig durch die Krankenkassen zu tragen. Auch Frauenhygieneprodukte müssen von öffentlichen Gesundheitsstellen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Als Zwischenschritt sollen sie zumindest mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent belegt werden, anstatt weiter als »Luxusprodukte« mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent zu gelten.
Gesellschaftliche Machtverhältnisse schlagen sich auch in der Prostitution nieder. In der LINKEN werden unterschiedliche Wege diskutiert, mit Prostitution politisch umzugehen. Einigkeit besteht darin: Die in der Prostitution Tätigen müssen geschützt und gestärkt werden. Sie dürfen nicht zu Objekten gemacht werden.
Schutz vor Gewalt
Jeder Mensch ist – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung und Lebensentwurf – effektiv vor Gewalt zu schützen. Dies muss als bundespolitische Pflichtaufgabe anerkannt und rechtlich verbindlich verankert werden. Sicherer, schneller und bedarfsgerechter Schutz und qualifizierte Hilfe, zum Beispiel in Frauenhäusern und anderen Schutzräumen sowie Beratungsstellen, müssen den Betroffenen zugänglich sein – unabhängig von körperlichen Beeinträchtigungen, ihrem Aufenthaltsstatus oder ihrer Lebenssituation. Das muss einheitlich im Bund finanziert werden.
- Wir wollen ein Gesetz, das den Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz und umfassende Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder regelt – ohne Nachweispflichten, die die Frauen zusätzlich belasten oder ihre Sicherheit gefährden.
- Schutz- und Hilfseinrichtungen sollen einzelfallunabhängig, pauschal und verlässlich finanziert sowie barrierefrei werden. Die Finanzierung über Tagessätze muss beendet werden. Die Finanzierung der Frauenhäuser ist Bestandteil einer Schutzpflicht und darf nicht länger eine freiwillige Leistung bleiben. Hier muss auch der Bund endlich in die Verantwortung genommen werden und die Kommunen entsprechend finanziell ausstatten.
- Staatliche Behörden wie Polizei, Gerichte und Ämter sowie die Notaufnahmen von Krankenhäusern müssen für das Thema Gewalt gegen Frauen noch stärker und intensiver durch kontinuierliche Fortbildungen sensibilisiert werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Umgangs- und Sorgerecht, wenn Kinder als Zeugen oder selbst von Gewalt betroffen sind.
- Alle Formen von Gewalt und Gewaltverherrlichungen gegen Frauen, Kinder und LSBTTIQ*-Menschen – in den unterschiedlichsten Medien – müssen konsequent geahndet werden.
- Wir wollen Zwangsprostitution als Ausbeutung bekämpfen, ohne die zur Prostitution gezwungenen Menschen zu bekämpfen. DIE LINKE will Opfer von Menschenhandel besser schützen. Solange die Betroffenen keinen sicheren und eigenständigen Aufenthaltsstatus erhalten, sind die Täter durch die Angst der Opfer geschützt. Aufenthaltstitel, Schutz und Entschädigung müssen unabhängig von der Bereitschaft der Opfer, als Zeugin oder Zeuge in einem Strafverfahren auszusagen, gewährt werden. Für die Betroffenen fordern wir Therapiemittel, medizinische sowie psychologische Betreuung, Rechtsbeistand und Rechtshilfe, Zugang zu sozialen Leistungen und Bildungsangebote.
- Zur Durchsetzung des Verbots der weiblichen Genitalverstümmelung müssen geeignete Maßnahmen entwickelt werden. Zum Schutz der betroffenen Mädchen und Frauen werden Beratungsmöglichkeiten und Schutzräume geschaffen.
- Eine besondere Rolle spielt Gewalt gegen Frauen in Kriegs- und Krisengebieten. Wenngleich das Zuwanderungsgesetz in Deutschland die geschlechtsspezifische Verfolgung als Asylgrund anerkennt, haben in der Praxis viele betroffene Frauen keine Chance auf Asyl. Insbesondere das vom Ehemann bisher abhängige Aufenthaltsrecht muss aufgehoben und in ein eigenständiges Aufenthaltsrecht umgewandelt werden. Auch der Schutz in Flüchtlingsunterkünften weist noch erhebliche Defizite auf. Damit wird auch die aufnehmende Gesellschaft mitverantwortlich für die Gewalt, die vielen Frauen widerfährt.
- Wir wollen eine bedürfnisorientierte Unterbringung und ausreichend Schutzräume für geflüchtete Frauen und ihre Kinder sowie für Lesben, Schwule und Trans-Menschen.
- Das Personal in den Unterkünften muss entsprechend sorgsam geschult werden.
Weltweit kämpfen Frauen nach wie vor um die völlige Gleichstellung. Aber immer noch arbeiten vorwiegend Frauen in Teilzeit, der Gender Pay Gap liegt bei über 20 Prozent. Altersarmut ist weiblich. Alleinerziehende, die das höchste Armutsrisiko tragen, sind fast immer Frauen. Trotzdem werden Frauenrechte seit einiger Zeit wieder in Frage gestellt. Es gilt, sie weiter zu verteidigen und sich nicht zufrieden zurückzulehnen. Bessere Löhne und Gehälter, sichere Arbeitsplätze, Einbeziehung der Haus- und Pflegearbeit in Gehaltsverhandlungen, der Kampf um weitere Verkürzungen der Arbeitszeiten. Um diesen Kämpfen eine besondere Würdigung zu verleihen, aber auch unseren Vorkämpferinnen und Vorkämpfern zu gedenken, wollen wir den 8. März als gesetzlichen Feiertag!
XIII. Queer – Gleichberechtigung für alle Lebensweisen!
DIE LINKE setzt sich für die Gleichberechtigung aller Lebensweisen ein. Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt ist gesellschaftliche Realität. Wir fordern, die gesetzliche Realität der gesellschaftlichen Realität anzupassen und wenden uns gegen jegliche Diskriminierung, sei es privat, in der Schule oder am Arbeitsplatz. Wir unterstützen alle Schritte, die dabei helfen, mit der staatlichen und gesellschaftlichen Heteronormativität, Cisnormativität und der Zweigeschlechtlichkeit als Norm zu brechen. Neben dem Recht auf Selbstbestimmung von Menschen mit Trans*- oder Inter*hintergrund im Personenstandsrecht ohne das entwürdigende Begutachtungswesen streben wir auch eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen im Ehe- und Adoptionsrecht ein.
Es darf keine Ungleichbehandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe mehr geben. Wir fordern die Öffnung der Ehe, um rechtliche Gleichstellung für alle zu ermöglichen. Gleichzeitig fordern wir, dass die Privilegien der Ehe zurückgenommen werden. Das Ehegattensplitting, begünstigt eine klassische Hausfrauenehe oder Zuverdienst-Ehe, besonders von Gutverdienenden. Wir wollen es durch Steuermodelle ersetzen, die der Vielfalt der Lebensweisen mit Kindern gerecht werden und niemanden benachteiligen: nicht Alleinerziehende und Regenbogenfamilien oder allgemein Menschen, die nicht-heteronormativ oder in einer Ehe leben. (vgl. Kapitel IX »Linker Feminismus«)
Gleichberechtigung aller Lebensweisen voranbringen!
Die Gleichberechtigung der Lebensweisen ist mit einer Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft noch nicht erreicht. Sie ist durch ein System der Wahlverwandtschaften zu ergänzen. Hierbei sollen nicht nur monogame Zweierbeziehungen Verantwortung füreinander übernehmen dürfen, sondern jegliche Gemeinschaft, die sich einander verbunden fühlt. Dies kann eine mehr als zwei Personen umfassende Beziehung meinen. Diesen Menschen ist ein umfangreiches Besuchsrecht im Krankheitsfall, Adoptionsrecht und Aussageverweigerungsrecht einzuräumen. Gleichzeitig werden besondere Zuwendungen fällig, wenn ein Angehöriger (nach dem Wahlverwandtschaftsrecht) gepflegt werden muss oder sich Kinder in einer Wahlverwandtschaft befinden. Lebensweisen in allen Formen verdienen Akzeptanz und gesellschaftliche Gleichstellung.
Gewaltprävention und Hilfe für Gewaltopfer
Noch immer sind queere Menschen überproportional von Übergriffen und Gewalttaten betroffen. Dies betrifft sowohl das private bzw. familiäre Umfeld als auch den öffentlichen Raum. Homo- und transfeindliche Übergriffe nehmen seit dem Aufschwung von Rechtspopulisten und anderen radikalen Gruppen sogar zu. Hier kommt dem Staat eine Schutzrolle zu. DIE LINKE setzt sich für die umfassende Unterstützung von Präventionsprojekten und Organisationen ein, die sich mit der Hilfe für Gewaltopfer beschäftigen. Die Strafverfolgung von queerfeindlicher Gewalt muss dementsprechend geahndet und stärker verfolgt werden als bisher.
Inter- und Transsexualität
Die Ordnung der Zweigeschlechtlichkeit – die Anforderung der Gesellschaft, sich unzweifelhaft als Frau oder Mann zu definieren – grenzt aus. Eine geschlechtergerechte Politik muss darauf hinwirken das Frauen, Männer, Menschen mit Trans*hintergrund und Menschen mit Inter*hintergrund gleich zu behandeln und rechtlich gleichzustellen sind, ohne dass ein Geschlecht oder eine Lebensweise als Norm gesetzt wird. Geschlechtergerechtigkeit muss schon im Kindesalter gefördert und dabei Raum für persönliche Entfaltung und geschlechtliche Vielfalt gesichert werden.
Wir unterstützen Menschen mit Trans*hintergrund in ihrem Kampf für das Recht auf Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung. Menschen mit Trans*hintergrund sollen bei ihren eigenen Veränderungen unterstützt werden. Die Eingriffe sollen abgesichert und nicht mehr als Krankheit angesehen werden: Die derzeitige Klassifikation als »psychische Erkrankung« stammt noch aus dem 19 Jahrhundert. Die entsprechenden Sexualforscher diagnostizierten Neurosen bei Menschen mit Trans*hintergrund und stuften sie Menschen als entartet ein. Menschen mit Inter*hintergrund sind gezwungen, ihren Hintergrund verschleiern, damit sie über das Transsexuellengesetz Operationen und Maßnahmen bewilligt und bezahlt bekommen.
- Begutachtungspflicht, Therapiezwang und das gerichtliche Verfahren müssen abgeschafft werden, wenn es darum geht, Vornamen und Personenstand zu ändern. Stattdessen muss dieses Verfahren in einen Verwaltungsakt überführt und auf Antrag ohne Vorbedingung diskriminierungsfrei geregelt werden.
- Medizinisch nicht notwendige Operationen an Menschen zum Zwecke der Geschlechtsangleichung dürfen nur durchgeführt werden, wenn diese selbst einwilligungsfähig sind und ihre Zustimmung selbst gegeben haben.
- Das Transsexuellengesetz muss als Sondergesetz aufgehoben und in bestehendes Recht integriert werden. Im Sinne einer bedürfnisorientierten und präventiven Gesundheitsversorgung brauchen Menschen mit Trans*hintergrund und Inter*hintergrund (auch Geflüchtete) Zugang zu allen spezifischen medizinischen, therapeutischen und beratenden Leistungen (und die damit verbundenen Medikamente) und eine unbürokratische Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Alle benötigten Leistungen müssen im Katalog der Kostenträger enthalten sein. Wir setzen uns für den flächendeckenden Ausbau von Beratungsangeboten in Zusammenarbeit mit Trans*Initiativen ein.
- Wir fordern Beratungs- und Aufklärungszentren für Betroffene und deren Angehörige sowie einen Entschädigungsfond für Menschen mit Inter*hintergrund, denen durch geschlechtsangleichende Operationen erhebliches Leid widerfahren ist.
- Wir fordern Reproduktionsmöglichkeiten für Trans*menschen. Sie müssen in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden. Wenn das Recht auf Reproduktion nicht willentlich abgetreten wurde, kann Anspruch auf eine Entschädigung erhoben werden.
- Wir wollen den Schutz vor Diskriminierungen aufgrund der körperlichen Variation, sexuellen Identität und Lebensweise in Artikel 3 des Grundgesetzes und in das Antidiskriminierungsgesetz aufnehmen. Um dieses erweiterte Grundrecht zu garantieren, braucht es Antidiskriminierungsstellen, ein echtes Klagerecht für Verbände im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz sowie dessen EU-rechtskonforme Ausgestaltung.
- Die Unrechtsurteile gegen und Verfolgung im Nationalsozialismus von Menschen mit Transhintergrund und Interhintergrund müssen aufgearbeitet werden! Die Betroffenen müssen vollständig rehabilitiert und gewürdigt, wertgeschätzt und entschädigt werden.
Wir wollen mit Angeboten und Maßnahmen einen Wandel im gesellschaftlichen Bewusstsein anstoßen. In den Lehrplänen der Bildungseinrichtungen muss sich die real existierende Vielfalt an Lebensentwürfen und Identitäten ganzheitlich abbilden, statt Klischees und alte Rollenmuster zu bedienen.
Dialog der queeren Community mit allen gesellschaftlichen Gruppen stärken
DIE LINKE setzt sich für die Förderung des Dialogs mit dem Ziele der Verständigung und der Bekämpfung von Vorurteilen ein. Dies betrifft auch den Diskurs mit christlichen Kirchen, jüdischen Gemeinden und nicht-jüdisch-christlichen Glaubensgemeinschaften. Insbesondere von einem Dialog mit den vielfältigen muslimischen Gemeinschaften erhoffen wir uns emanzipatorische Fortschritte auf beiden Seiten sowie ein konfliktärmeres Zusammenleben.
Dieser Dialog ist auch deshalb dringend, weil u.a. rechte Gruppen und Parteien Kapital daraus schlagen wollen, dass sie die queere und die muslimische Community gegeneinander aufhetzen und spalten wollen. Für DIE LINKE ist die Bekämpfung von Rechtsradikalismus, antimuslimischem Rassismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ebenso wichtig wie die von queerfeindlichen Übergriffen.

Kapitel 7 – Willkommenskultur für Kinder: Familienförderung und Bevölkerungsentwicklung
Die dramatische Zunahme der Ehe- und Kinderlosigkeit und das Verschwinden normaler mittelgroßer Familien – von den etablierten Parteien längst als alternativlos hingenommen – sorgen für eine Schrumpfung unserer angestammten Bevölkerung um mehr als 250.000 Personen pro Jahr, mit stark steigender Tendenz. Die AfD stemmt sich gegen diesen Trend zur Selbstabschaffung und will Deutschlands Gesellschaft von Grund auf familien- und kinderfreundlicher gestalten. Wir wollen das Land unserer Väter und Mütter nicht irgendjemandem hinterlassen, der dieses Erbe verschleudert oder ausplündert, sondern unseren Nachkommen, denen wir unsere Werte vorgelebt und mitgegeben haben. Stabile Familien sind die Mitte und Grundlage jeder sich selbst erhaltenden Gesellschaft, in der Wohlstand und sozialer Frieden herrschen und Werte weitergegeben werden.
Deutschland braucht einen Paradigmenwechsel hin zu einer nationalen Bevölkerungspolitik. Familienpolitik soll deshalb den Maßstab für alle mit ihr verbundenen Politikfelder setzen, insbesondere für die Sozial-, Steuer- und Bildungspolitik.
7.1 Deutschland nicht abschaffen
Der Erhalt des eigenen Staatsvolks ist vorrangige Aufgabe der Politik und jeder Regierung. Dies kann in der derzeitigen demografischen Lage Deutschlands nur mit einer aktivierenden Familienpolitik gelingen.
Deutschland braucht mehr stabile Familien mit mehr Kindern. Ohne ausgeglichene Geburtenbilanz ist der soziale Friede gefährdet, soweit er auf unserem Sozial-, Renten- und Gesundheitssystem beruht. Daher sind Maßnahmen zur mittelfristigen Erhöhung der Geburtenrate der einheimischen Bevölkerung unverzichtbar, auch um unsere Sozialversicherungssysteme zu stabilisieren.
Das „Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend“ ist in ein „Bundesministerium für Familie und Bevölkerungsentwicklung“ umzuwandeln, das Bevölkerungsentwicklung nach wissenschaftlichen Kriterien koordiniert und fördert.
Eine kinderfreundliche Gesellschaft und der Erhalt des Staatsvolks sind daher als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen.
7.2 Ehe und Familie stärken
Die AfD will das vom Grundgesetz geschützte und bewährte Leitbild der Ehe und traditionellen Familie mit Kindern bewahren und stärken.
Durch Aufklärung und Hilfen wollen wir junge Menschen ermutigen und in die Lage versetzen, eine Familie zugründen und zu erhalten. Wir wollen unnötige Hemmnisse beseitigen, damit stabile Ehen und Familien entstehen und bestehen bleiben. Hiermit wollen wir schon früh beginnen, indem anerkannte Regeln zu Partnerschaft und Familie, Haushaltsführung, Lebensschutz und Kindererziehung in Lehrplänen und Schulbüchern aller allgemeinbildenden Schulen wieder fester Bestandteil werden.
7.3 Kinder brauchen beide Eltern: Allein erziehen ist kein Idealfall
Die Anzahl traditioneller Familien in Deutschland ist seit vielen Jahren rückläufig – die Zahl sogenannter „Alleinerziehender“ hat in den letzten Jahren dagegen stark zugenommen. Für Alleinerziehende und Kinder bedeutet diese Lebenssituation ein überdurchschnittliches Risiko, in relativer Armut zu leben. Trotz alarmierender Erkenntnisse über die Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung sprechen sich nahezu alle Parteien für eine bedingungslose Förderung Alleinerziehender aus. Eine Differenzierung, ob diese Lebenssituation schicksalhaft, durch Selbstverschulden oder auf Grund eigener Entscheidungen zustande gekommen ist, findet nicht statt. Die Entscheidung für die Lebensform „alleinerziehend“ ist Privatsache – für eine daraus resultierende Bedürftigkeit haftet jedoch die Solidargemeinschaft.
Die AfD möchte Alleinerziehenden helfen, ein eigenverantwortliches Leben zu führen. Sie ist jedoch gegen jede finanzielle Unterstützung von Organisationen, die „Einelternfamilien“ als normalen, fortschrittlichen oder gar erstrebenswerten Lebensentwurf propagieren. Der Vorteil einer besonderen Unterstützung durch die Solidargemeinschaft sollte nur denjenigen Alleinerziehenden gewährt werden, die den anderen Elternteil nicht aus der Teilhabe an der Erziehungsverantwortung und praktischen Erziehungsleistung hinausdrängen.
7.3.1 Mehr Gerechtigkeit bei Scheidungen
Die Reform des Familienrechts von 1977 führte dazu, dass selbst Straftaten und schwerwiegendes Fehlverhalten gegen den Ehepartner bei der Bemessung finanzieller Ansprüche nach Trennung und Scheidung oft ohne Auswirkung bleiben. Eine derartige Rechtsprechung ist nicht geeignet, die Partner zu ehelicher Solidarität anzuhalten und beeinträchtigt die Stabilität bestehender Ehen.
Schwerwiegendes Fehlverhalten gegen die eheliche Solidarität muss bei den Scheidungsfolgen wieder berücksichtigt werden.
7.3.2 Väter stärken
Einer gezielten Politik für Männer und Väter, hat sich bislang keine Partei angenommen. Bei vielen getrennt lebenden Paaren leiden viele Väter unter den familienrechtlichen Bestimmungen, wünschen sich beispielsweise mehr Umgang mit ihren Kindern haben zu können.
Wir wollen uns deshalb für die Rechte von Vätern stark machen.
7.4 Familiennahe Betreuung würdigen
Kinder unter drei Jahren fühlen sich am wohlsten, wenn sie durch die eigenen Eltern betreut werden. Es muss wieder möglich sein, dass eine Familie mit kleinen Kindern von einem Gehalt leben kann, so dass die Eltern frei zwischen Berufstätigkeit oder Erwerbspause entscheiden können.
Der Staat muss dafür die elterliche Betreuung genauso finanziell unterstützen wie Kitas und Tagesmütter.
Eltern, die ihre Kleinkinder selbst betreuen, erleben die Entwicklung ihrer Kinder unmittelbar, vermitteln Ihnen Herzensbildung und erhalten damit die körperliche und seelische Gesundheit ihrer Kinder. Sie leisten insofern einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft und verdienen dafür Anerkennung. Im Anschluss an die Betreuungspause muss es ihnen ohne große Hürden möglich sein, ihren Beruf wieder aufzunehmen.
Die AfD will auch die Fürsorge für pflegebedürftige Angehörige besser unterstützen. Diese Familienarbeit ist gleichwertig und muss anerkannt werden wie jede andere berufliche Tätigkeit.
7.5 Schutz des ungeborenen Lebens
Auch ungeborene Kinder haben ein Recht auf Leben. Viel zu oft wird dieses Recht der Selbstverwirklichung oder sozialen Zukunftsängsten untergeordnet. Solchen Ängsten will die AfD durch konkrete Hilfen für Familien in allen Lebenslagen vorbeugen, insbesondere den lebensrettenden Ausweg der Adoption erleichtern und fördern.
Bereits vorher muss aber die Gesellschaft in Familien, Schule und Medien den Respekt vor dem Leben und ein positives Bild von Ehe und Elternschaft vermitteln. Die Schwangerschaftskonfliktberatung muss tatsächlich dem Schutz des Lebens dienen. Wie vom Bundesverfassungsgericht zur Bedingung gestellt, ist regelmäßig die Wirksamkeit der Beratungsscheinregelung zu überprüfen. Gegebenenfalls ist durch gesetzliche Korrekturen ein wirksamer Lebensschutz zu gewährleisten.
Um realistische Abtreibungszahlen erheben zu können, muss die Meldepflicht für Abtreibungen verbessert werden. Eine Unterlassung der Meldung seitens des ausführenden Arztes muss spürbare Sanktionen nach sich ziehen. Die Anonymität der Schwangeren ist dabei zu gewährleisten.
Wir lehnen alle Bestrebungen ab, die Tötung Ungeborener zu einem Menschenrecht zu erklären.
7.6 Kinder willkommen heißen
Eine Willkommenskultur für Kinder muss sich auch in konkreten Maßnahmen zeigen, mit denen wir vor allem Familien mit unterdurchschnittlichem Einkommen finanziell entlasten und so Mut zu Kindern machen wollen:
- Ehe-Start-Kredite mit Teilerlassen für Kinder sollen Ehepaare motivieren, eher mit der Familienplanung zu beginnen.
- Fahrtkosten und Zuzahlungen bei medizinisch notwendigen Arztbesuchen für bedürftige Familien mit Kindern und werdende Eltern soll der Staat übernehmen.
- Leistungen zur Teilhabe (Schulbus, Schulausstattung, Klassenfahrten,…) sollen leichter zugänglich werden.
- Anerkannte Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, BFD, IJFD u.a.), die einen wertvollen Beitrag zur Praxisbildung von Jugendlichen leisten, wollen wir großzügig fördern, so dass diese auch Kindern zugänglich werden, deren Eltern ein geringes Einkommen haben.
- Eltern soll ein längerer Anspruch auf Arbeitslosengeld I zustehen und ihre Neueinstellung durch Wiedereingliederungshilfen an den Arbeitgeber gefördert werden.
- Studenten und Auszubildenden, die während ihres Studiums bzw. ihrer Ausbildung oder kurz danach Elternwerden, wollen wir bei gutem Berufs- oder Studienabschluss die BaFöG-Rückzahlung erlassen.
- Jugendliche in Ausbildung sollen einen Ausgleich für die von Kommunen erhobene Zweitwohnungssteuer erhalten.
Familien, in denen Kinder erzogen werden, leisten einen ebenso wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme wie aktive Beitragszahler. Daher will die AfD durch einen umfassenden Leistungsausgleich eine Steuer- und Beitragsgerechtigkeit für Familien herstellen.
Dazu gehört ein Familiensplitting, das über angemessene Freibeträge pro Familienmitglied zu einer spürbaren Entlastung von Familien führen soll.
Kinder dürfen nicht länger ein Armutsrisiko sein.
7.7 Für ein klares Familienbild – Gender-Ideologie ist verfassungsfeindlich
Gender-Ideologie marginalisiert naturgegebene Unterschiede zwischen den Geschlechtern und stellt geschlechtliche Identität in Frage. Sie will die klassische Familie als Lebensmodell und Rollenbild abschaffen. Damit steht sie in klarem Widerspruch zum Grundgesetz, das die (klassisch verstandene) Ehe und Familie als staatstragendes Institut schützt, weil nur dieses das Staatsvolk als Träger der Souveränität hervorbringen kann. Die Gender-Ideologie widerspricht sowohl den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Biologie und der Entwicklungspsychologie als auch der lebenspraktischen Alltagserfahrung vieler Generationen.
Wir lehnen daher Bestrebungen auf nationaler wie internationaler Ebene ab, diese Ideologie durch Instrumente wie Gender-Studies, Quotenregelungen z.B. für Frauen, Propagandaaktionen wie den „Equal Pay Day“ oder die „geschlechterneutrale Sprache“ umzusetzen.
Die AfD will, dass sich die Familienpolitik des Bundes und der Länder am Bild der Familie aus Vater, Mutter und Kindern orientiert. Wir lehnen alle Versuche ab, den Sinn des Wortes „Familie“ in Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz auf andere Gemeinschaften auszudehnen und der Familie auf diesem Wege den besonderen staatlichen Schutz zu entziehen.
7.7.1 Gender-Ideologie raus aus den Schulen – Frühsexualisierung stoppen
Eine einseitige Hervorhebung der Homo- und Transsexualität im Unterricht, wie sie die sogenannte „Sexualpädagogik der Vielfalt“ praktiziert, stellt einen unzulässigen Eingriff in die natürliche Entwicklung unserer Kinder und in das vom Grundgesetz garantierte Elternrecht auf Erziehung dar. Dadurch werden Kinder und Jugendliche – oft von schulfremden Personen und meist gegen den Willen ihrer Eltern – in Bezug auf ihre sexuelle Identität verunsichert, überfordert und in ihren Schamgefühlen verletzt.
Die AfD stellt sich allen Versuchen klar entgegen, durchstaatlich geförderte Umerziehungsprogramme in Kindergärten und Schulen das bewährte, traditionelle Familienbild zu beseitigen.
Unsere Kinder dürfen nicht zum Spielball der sexuellen Neigungen einer lauten Minderheit werden. Das ideologische Experiment der Frühsexualisierung ist sofort zu beenden.
7.7.2 Steuerverschwendung durch „Gender-Forschung“ beenden
Die „Gender-Forschung“ ist keine seriöse Wissenschaft, sondern folgt der ideologischen Vorgabe, dass das natürliche Geschlecht (Sex) und das soziale Geschlecht (Gender) voneinander völlig unabhängig seien. Ziel ist letztlich die Abschaffung der natürlichen Geschlechterpolarität.
Bund und Länder dürfen keine Mittel für die „Gender-Forschung“mehr bereitstellen und keine „Gender-Professuren“mehr besetzen.
Bestehende Förderlinien sollen beendet werden, die der „Gender-Ideologie“ verpflichteten „Gleichstellungsbeauftragten“ an den Universitäten sind abzuschaffen