Gute Arbeit statt prekärer Jobs

Arbeit muss gerecht bezahlt werden. Der allgemeine Mindestlohn ist ein Meilenstein dorthin. Er muss aber für alle Angestellten gelten. Eine Erhöhung des Mindestlohns begrüßen wir. Die Höhe des Mindestlohns sollte sich nicht nur an der Tarifentwicklung orientieren. Sie soll ermöglichen, von der Arbeit in Würde leben zu können. Der Schutz vor Lohndumping, fairer Wettbewerb und Beschäftigungssicherung müssen ebenfalls bei der Ermittlung der Höhe eine Rolle spielen. Auch sollte die Wissenschaft in der Mindestlohnkommission ein Stimmrecht bekommen. Außerdem brauchen wir mehr branchenspezifische Lohnuntergrenzen oberhalb des Mindestlohns, damit der unternehmerische Konkurrenzkampf nicht zulasten der Beschäftigten geht.

Durch die Digitalisierung unserer Gesellschaft und neue Geschäftsmodelle der Unternehmen arbeiten immer mehr Arbeitnehmer*innen auch an Sonn- und Feiertagen, oft ohne für den Verzicht auf arbeitsfreie Sonn- und Feiertage besonders entschädigt zu werden. Das wird dem hohen Wert des arbeitsfreien Sonn- und Feiertags nicht gerecht. Für einen gerechteren Ausgleich wollen wir einen verbindlichen Flexibilitätszuschlag für alle, die an Sonn- oder Feiertagen arbeiten müssen. Dieser soll im Rahmen der bestehenden Zuschlagsregelungen steuer- und sozialabgabenfrei sein.

Gute Arbeit braucht gute Arbeitsbedingungen, insbesondere in Bereichen, in denen Überlastung und prekäre Arbeit häufig vorkommen. Flexibilität ist gut – es muss aber auf die richtige Balance mit Blick auf die soziale Absicherung und die Mitsprachemöglichkeiten der Arbeitnehmer*innen geachtet werden. Leiharbeiter*innen sollen vom ersten Tag an mindestens die gleiche Entlohnung erhalten wie Stammbeschäftigte – plus Flexibilitätsprämie. Von Werk- oder Dienstverträgen muss die Leiharbeit klar abgegrenzt werden. Scheinselbständigkeit wollen wir mit rechtssicheren Kriterien unterbinden. Arbeit auf Abruf soll dann nicht mehr möglich sein, wenn die Tätigkeiten mit normalen Arbeitsverhältnissen erledigt werden können, etwa über die Nutzung von Arbeitszeitkonten. Ohne sachlichen Grund sollten Jobs nicht mehr befristet werden können. Gute Arbeit darf nicht krank machen. Wir werden den Arbeitsschutz stärken, damit er wirksam vor Stress, Burn-out, Mobbing und Entgrenzung der Arbeit schützt.

Immer weniger Jobs sind heute durch Tarifverträge abgedeckt. Das muss sich wieder ändern. Tarifverträge sollen leichter allgemein verbindlich gemacht werden können und für alle Betriebe einer Branche gelten. Wir brauchen starke Betriebsräte. Wir wollen sie besser schützen, ihre Mitbestimmungsrechte ausbauen und den Schwellenwert für die paritätische Unternehmensmitbestimmung auf 1.000 Beschäftigte absenken. Denn Partizipation und Demokratie sind auch im Wirtschaftsleben wichtig. Das soll ebenso für die Kirchen, einen der größten Arbeitgeber im Land gelten: Auch für ihre Beschäftigten wollen wir Koalitionsfreiheit und Streikrecht gewährleisten. Zudem halten wir die persönlichen Loyalitätspflichten von Mitarbeiter*innen bei kirchlichen Trägern außerhalb des religiösen Verkündigungsbereiches für unverhältnismäßig. Wir wollen deshalb die Rechte der kirchlichen Arbeitnehmer*innen stärken und Ausnahmeregelungen beschränken.

Minijobs scheinen eine gute Gelegenheit, etwas dazuzuverdienen. Aber sie haben zu keiner Zeit das Ziel erreicht, Brücken in reguläre Beschäftigung zu bauen. Stattdessen haben sie sich als berufliche Sackgasse und Armutsrisiko erwiesen, insbesondere für viele Frauen. Minijobs wollen wir deshalb in sozialversicherungspflichtige Jobs umwandeln und dafür sorgen, dass die Beiträge durch Steuern und Abgaben und soziale Leistungen so aufeinander abgestimmt werden, dass sich Erwerbsarbeit immer rechnet. Dabei darf die Belastung mit Steuern und Abgaben nicht sprunghaft steigen. So wird es attraktiver, mehr als geringfügig zu arbeiten.