
- Wir finden uns mit der hohen Zahl von Langzeitarbeitslosen nicht ab. Wir werden ihre Qualifizierung, Vermittlung und Re-Integration in den Arbeitsmarkt deutlich verbessern.
- Langzeitarbeitslosen, die aufgrund der besonderen Umstände auf dem regulären Arbeitsmarkt keine Chance haben, werden wir verstärkt die Möglichkeit geben, sinnvolle und gesellschaftlich wertige Tätigkeiten auszuüben. Das ist ein starker Beitrag für den Zusammenhalt in unserem Land.
- Wir werden finanzielle Mittel bereitstellen, damit jungen Menschen, deren Eltern von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind, in ganz Deutschland der Weg in Ausbildung und Arbeit geebnet wird.
Qualität von Arbeit ist uns wichtig
- Leistung muss sich lohnen. Wer sich anstrengt, muss mehr haben als derjenige, der dies nicht tut. CDU und CSU stehen für Leistungsfreude und Fairness. Deutschlands Beschäftigte sollen an der guten wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes teilhaben. Zur Zeit der rot-grünen Regierung sind die Löhne kaum gestiegen. In der Regierungszeit der Union hat sich dies zum Besseren gewendet: Weil wir Garant sind für eine gute Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik.
- Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland hat sich grundsätzlich bewährt. Jeder soll von seiner Arbeit leben können. Deshalb halten wir daran fest. In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, dass viele Regelungen zu bürokratisch und wenig alltagstauglich sind. Dies trifft insbesondere unsere Landwirtschaft und die Gastronomie sowie weitere Betriebe. Unser erklärtes Ziel ist daher der Abbau unnötiger Bürokratie gleich zu Beginn der neuen Wahlperiode.
- Geringfügig Beschäftigte sollen an der allgemeinen Lohnsteigerung teilhaben. Wir realisieren den mitwachsenden Minijob.
- Auf einem modernen, fortschrittlichen Arbeitsmarkt sind die Flexibilität und Mobilität von Arbeitskräften wichtig. Gleichzeitig ist es unser erklärtes Ziel, dass Menschen in allen Teilen Deutschlands Arbeit und Ausbildung verstärkt in der Nähe ihres Heimatortes finden können. Wir wollen erreichen, dass Arbeitsplätze nicht nur in Ballungsräumen entstehen. Dafür sorgen wir mit einer gezielten Strukturpolitik, die auch ländlichen Räumen neue Perspektiven eröffnet.
- Wir wollen, dass Männer und Frauen gleiches Geld für gleiche Arbeit bekommen. Mit dem Entgelttransparenz-Gesetz haben wir dazu einen wichtigen ersten Schritt gemacht. Wir werden die Wirkung dieses Gesetzes überprüfen und gegebenenfalls in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern weitere Schritte unternehmen.
- Wir wollen, dass Arbeitnehmer am Erfolg ihres Unternehmens besser teilhaben können. Dazu werden wir die Rahmenbedingungen zur Mitarbeiterbeteiligung attraktiver gestalten.
- Eine Behinderung darf kein Armutsrisiko für den Betroffenen oder sein Umfeld darstellen. Mit dem Bundesteilhabegesetz haben wir grundlegende Verbesserungen erreicht. Durch Arbeit zum eigenen Lebensunterhalt beitragen zu können, hat für Menschen mit Behinderung eine besondere Bedeutung. Es braucht mehr Offenheit bei der Einstellung von Mitarbeitern mit Behinderung.
- Wir werden das Arbeitszeitrecht so modernisieren, dass die Tarifpartner zusätzliche Spielräume zur Flexibilisierung, wie sie die europäische Arbeitszeitrichtlinie eröffnet, im Rahmen von Tarifverträgen nutzen können. Die Gesamt-Wochenarbeitszeit erhöht sich dadurch nicht.
- Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt ist wichtig und hat dazu beigetragen, hunderttausende neue Arbeitsplätze zu schaffen. Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen unbefristete Arbeitsverhältnisse nicht einfach ersetzen. Deshalb werden wir offenkundige Missbräuche abstellen. Gerade Berufsanfänger, die eine Familie haben oder gründen wollen, brauchen eine verlässliche Perspektive. Durch die Neuregelung von Zeit-, Leiharbeit und Werkverträgen haben wir bereits wichtige Verbesserungen für die Arbeitnehmer erzielt.

Sichere Arbeit und gute Löhne:
Wir wollen einen funktionierenden Arbeitsmarkt, der den Wert der Arbeit anerkennt. Zugleich müssen die Rahmenbedingungen so geändert werden, dass die Menschen mit mehr Zuversicht in die Zukunft blicken können. Deshalb werden wir die sachgrundlose Befristung abschaffen, um insbesondere jungen Menschen Perspektiven und mehr Planbarkeit für ihr berufliches und privates Leben zu ermöglichen. Die Sachgründe für Befristungen werden wir einschränken und die Möglichkeit von Kettenbefristungen begrenzen. Den öffentlichen Arbeitgebern kommt hier eine besondere Verantwortung zu.
Wir wollen existenzsichernde Arbeit anstelle prekärer Beschäftigung ermöglichen. Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter und Werkvertragsnehmerinnen und -nehmer brauchen besseren Schutz. Mit der Einführung einer Höchstüberlassungsdauer und dem Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ haben wir bereits viel erreicht. Diesen Weg werden wir weitergehen. Unser Ziel ist, dass Leiharbeit vom ersten Tag an genauso vergütet wird, wie in der Stammbelegschaft. Davon darf nur durch repräsentative Tarifverträge abgewichen werden. Die Koppelung eines Leiharbeitsverhältnisses an einen Arbeitseinsatz (Synchronisation) soll unzulässig sein. Wir werden die Mitbestimmung der Betriebsräte beim Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen deutlich ausbauen. Den Missbrauch von Werkverträgen werden wir bekämpfen.
Die arbeitnehmerfeindliche und immer weiter ausufernde Verbreitung von "Arbeiten auf Abruf" werden wir eindämmen. Auch geringfügige Beschäftigung wollen wir abbauen, den Missbrauch bekämpfen und Beschäftigten den Weg aus Minijobs in sozialversicherungspflichtige Arbeit öffnen.
Die Ausnahmen beim Mindestlohn für Langzeitarbeitslose werden wir abschaffen. Wo reguläre Arbeit geleistet wird, muss auch regulär bezahlt werden. Die Ausnahmen für die unter 18-Jährigen werden wir auf ihre Auswirkungen evaluieren und streben, wo möglich, ihre Aufhebung an.
Wir wollen einen Pakt für anständige Löhne und eine stärkere Tarifbindung. Voraussetzung für gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen in allen Branchen sind starke Gewerkschaften und eine hohe Tarifbindung. Deshalb werden wir den eingeschlagenen Weg der gesetzlichen Privilegierung von Tarifpartnerschaft fortsetzen. Tarifgebundenen Betrieben geben wir mehr Gestaltungsmöglichkeiten als Betrieben ohne Tarifbindung. Die Möglichkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen werden wir weiter verbessern und die Voraussetzungen präzisieren. Die Rechtssicherheit der allgemeinen Verbindlichkeit von Tarifverträgen muss gegebenenfalls auch rückwirkend gewährleistet sein. Wir wollen die kollektive Nachwirkung von Tarifverträgen, etwa im Falle der Auslagerung von Betrieben oder Betriebsteilen, bis zur Ablösung durch einen neuen Tarifvertrag. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge müssen Tariftreue-Regelungen verstärkt zum Einsatz kommen. Um die Rechte der Beschäftigten besser zu schützen, werden wir ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften einführen.

Gute Arbeit statt prekärer Jobs
Arbeit muss gerecht bezahlt werden. Der allgemeine Mindestlohn ist ein Meilenstein dorthin. Er muss aber für alle Angestellten gelten. Eine Erhöhung des Mindestlohns begrüßen wir. Die Höhe des Mindestlohns sollte sich nicht nur an der Tarifentwicklung orientieren. Sie soll ermöglichen, von der Arbeit in Würde leben zu können. Der Schutz vor Lohndumping, fairer Wettbewerb und Beschäftigungssicherung müssen ebenfalls bei der Ermittlung der Höhe eine Rolle spielen. Auch sollte die Wissenschaft in der Mindestlohnkommission ein Stimmrecht bekommen. Außerdem brauchen wir mehr branchenspezifische Lohnuntergrenzen oberhalb des Mindestlohns, damit der unternehmerische Konkurrenzkampf nicht zulasten der Beschäftigten geht.
Durch die Digitalisierung unserer Gesellschaft und neue Geschäftsmodelle der Unternehmen arbeiten immer mehr Arbeitnehmer*innen auch an Sonn- und Feiertagen, oft ohne für den Verzicht auf arbeitsfreie Sonn- und Feiertage besonders entschädigt zu werden. Das wird dem hohen Wert des arbeitsfreien Sonn- und Feiertags nicht gerecht. Für einen gerechteren Ausgleich wollen wir einen verbindlichen Flexibilitätszuschlag für alle, die an Sonn- oder Feiertagen arbeiten müssen. Dieser soll im Rahmen der bestehenden Zuschlagsregelungen steuer- und sozialabgabenfrei sein.
Gute Arbeit braucht gute Arbeitsbedingungen, insbesondere in Bereichen, in denen Überlastung und prekäre Arbeit häufig vorkommen. Flexibilität ist gut – es muss aber auf die richtige Balance mit Blick auf die soziale Absicherung und die Mitsprachemöglichkeiten der Arbeitnehmer*innen geachtet werden. Leiharbeiter*innen sollen vom ersten Tag an mindestens die gleiche Entlohnung erhalten wie Stammbeschäftigte – plus Flexibilitätsprämie. Von Werk- oder Dienstverträgen muss die Leiharbeit klar abgegrenzt werden. Scheinselbständigkeit wollen wir mit rechtssicheren Kriterien unterbinden. Arbeit auf Abruf soll dann nicht mehr möglich sein, wenn die Tätigkeiten mit normalen Arbeitsverhältnissen erledigt werden können, etwa über die Nutzung von Arbeitszeitkonten. Ohne sachlichen Grund sollten Jobs nicht mehr befristet werden können. Gute Arbeit darf nicht krank machen. Wir werden den Arbeitsschutz stärken, damit er wirksam vor Stress, Burn-out, Mobbing und Entgrenzung der Arbeit schützt.
Immer weniger Jobs sind heute durch Tarifverträge abgedeckt. Das muss sich wieder ändern. Tarifverträge sollen leichter allgemein verbindlich gemacht werden können und für alle Betriebe einer Branche gelten. Wir brauchen starke Betriebsräte. Wir wollen sie besser schützen, ihre Mitbestimmungsrechte ausbauen und den Schwellenwert für die paritätische Unternehmensmitbestimmung auf 1.000 Beschäftigte absenken. Denn Partizipation und Demokratie sind auch im Wirtschaftsleben wichtig. Das soll ebenso für die Kirchen, einen der größten Arbeitgeber im Land gelten: Auch für ihre Beschäftigten wollen wir Koalitionsfreiheit und Streikrecht gewährleisten. Zudem halten wir die persönlichen Loyalitätspflichten von Mitarbeiter*innen bei kirchlichen Trägern außerhalb des religiösen Verkündigungsbereiches für unverhältnismäßig. Wir wollen deshalb die Rechte der kirchlichen Arbeitnehmer*innen stärken und Ausnahmeregelungen beschränken.
Minijobs scheinen eine gute Gelegenheit, etwas dazuzuverdienen. Aber sie haben zu keiner Zeit das Ziel erreicht, Brücken in reguläre Beschäftigung zu bauen. Stattdessen haben sie sich als berufliche Sackgasse und Armutsrisiko erwiesen, insbesondere für viele Frauen. Minijobs wollen wir deshalb in sozialversicherungspflichtige Jobs umwandeln und dafür sorgen, dass die Beiträge durch Steuern und Abgaben und soziale Leistungen so aufeinander abgestimmt werden, dass sich Erwerbsarbeit immer rechnet. Dabei darf die Belastung mit Steuern und Abgaben nicht sprunghaft steigen. So wird es attraktiver, mehr als geringfügig zu arbeiten.

Keine Aussage

I. Gute Arbeit für alle statt Niedriglohn, Dauerstress und Abstiegsangst
Millionen Menschen in Deutschland wünschen sich bessere Löhne, sichere Arbeitsplätze, weniger Stress und Arbeitszeiten, die mit dem Leben mit Kindern, Familie und Freundschaften vereinbar sind. Aber diese berechtigten Ansprüche werden für viele Beschäftigte und Selbständige nicht eingelöst. Viele arbeiten bis zur Erschöpfung und kommen doch mit ihrem Lohn kaum bis zum Monatsende über die Runden. Ein Viertel der Beschäftigten arbeitet in unsicheren Arbeitsverhältnissen wie Leiharbeit, Werkverträgen, befristeter Beschäftigung, Minijobs, Solo- und Scheinselbständigkeit. Prekär Beschäftigte können das eigene Leben kaum planen und sich kaum eine berufliche Perspektive aufbauen. DIE LINKE vertritt genauso die Interessen der vielen Beschäftigten, die mit auskömmlichem Gehalt und unbefristeten Arbeitsverhältnissen arbeiten. Sorgen um den Arbeitsplatz und die berufliche Zukunft, Dauerstress und belastende Arbeitszeiten machen krank. Wir stellen uns den Versuchen der Arbeitgeber entgegen, die Belegschaften spalten: in Beschäftige in unsicheren Arbeitsverhältnissen und Beschäftigte, die nicht direkt davon betroffen sind.
DIE LINKE kämpft für einen grundlegenden Kurswechsel in der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik und für ein neues Normalarbeitsverhältnis. Das alte Normalarbeitsverhältnis, das nach dem Zweiten Weltkrieg von Beschäftigten und Gewerkschaften erkämpft wurde, bedeutete Sicherheit gegen das Risiko von sozialem Abstieg. Es erlaubte, die Zukunft zu planen und die Grundlagen dafür zu legen, dass es den Kindern einmal besser geht. Wir wollen ein neues Normalarbeitsverhältnis, das für alle Menschen soziale Sicherheit ermöglicht und auf individuelle Lebenslagen Rücksicht nimmt: Die Löhne müssen für ein gutes Leben und für eine Rente reichen, die den Lebensstandard im Alter sichert. Arbeit darf nicht krank machen, sie muss planbar und mit dem Leben mit Kindern vereinbar sein. Arbeit muss für alle Menschen sicher und unbefristet, tariflich bezahlt, sozial abgesichert und demokratisch mitgestaltet sein. Das gilt, egal ob die Arbeit mit Laptop oder Wischmopp, im Pflegekittel oder Blaumann geleistet wird. In einem reichen Land wie Deutschland fängt sozial gerechte Politik damit an, dass Armut trotz Arbeit, sozialer Abstieg und permanente Unsicherheit in prekären Jobs sofort gestoppt werden. DIE LINKE will als Sofortmaßnahmen durchsetzen:
- Der gesetzliche Mindestlohn wird auf 12 Euro erhöht.Der Mindestlohn von 8,84 Euro, den die Große Koalition auf Druck der Gewerkschaften, Sozialverbände und der LINKEN endlich eingeführt hat, ist zu niedrig. Der gesetzliche Mindestlohn muss jährlich angehoben werden, dabei ist mindestens die Produktivitäts- und Preisentwicklung zu berücksichtigen. Er muss so bemessen und fortlaufend angepasst werden, dass er wirksam vor Altersarmut schützt. Und er muss flächendeckend gelten: Alle Ausnahmeregelungen wollen wir streichen. Um die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns zu kontrollieren, müssen dringend mehr staatliche Kontrolleure und Kontrolleurinnen eingestellt werden.
- Befristungen stoppen! Immer mehr Menschen hangeln sich jahrelang von einem befristeten Job zum nächsten. Jeder zweite neu abgeschlossene Arbeitsvertrag ist befristet. DIE LINKE fordert daher die ersatzlose Streichung der »sachgrundlosen Befristung« aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Sachgründe müssen strikt beschränkt, Kettenbefristungen verboten werden: Der zweite Arbeitsvertrag beim gleichen Arbeitgeber muss unbefristet sein, Befristungen sollen auf längstens ein Jahr beschränkt werden. Auch im Öffentlichen Dienst arbeiten Beschäftigte immer öfter und länger befristet – vor allem junge Berufseinsteiger. Der Öffentliche Dienst muss Vorbild sein: Sachgrundlose Befristungen müssen ausgeschlossen werden.
- Lohndumping durch Leiharbeit und Werkverträge verhindern! Leiharbeit schafft im gleichen Betrieb Beschäftigte zweiter Klasse. Beschäftigte in Leiharbeit verdienten 2015 nur knapp 60 Prozent des Durchschnittslohns. Wir wollen die Leiharbeit abschaffen. Bis dahin kämpfen wir um bessere Bedingungen für die Beschäftigten! Lohndumping muss sofort unterbunden werden: Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen müssen den gleichen Lohn wie Festangestellte plus eine Flexibilitätszulage von 10 Prozent erhalten! Kein Einsatz von Leiharbeitsbeschäftigten darf länger als drei Monate dauern. Leiharbeiter müssen nach drei Monaten im Betrieb übernommen werden und dürfen nicht gegen andere Leiharbeiter ausgetauscht werden. Der Einsatz von Leiharbeit und die Vergabe von Werkverträgen müssen an die Zustimmung des Betriebsrates und die Einhaltung der im Kernbetrieb gültigen Tarifverträge gebunden werden. Der Missbrauch von Werkverträgen durch Scheinwerkverträge muss wirksam unterbunden werden, indem die Beweislast umgekehrt wird und zukünftig beim Arbeitgeber liegt.
- Immer mehr Beschäftigte, mehrheitlich Frauen und Alleinerziehende, werden in unfreiwillige Teilzeit, Mini- und Midi-Jobs und damit in Altersarmut abgedrängt. DIE LINKE fordert soziale Absicherung: Ab dem ersten Euro muss eine volle Pflicht zur Sozialversicherung gelten.DIE LINKE setzt sich für die Ersetzung von Mini- und Midi-Jobs durch unbefristete Arbeitsverträge und existenzsichernde Einkommen ein. Dazu wollen wir einen Rechtsanspruch auf eine Mindeststundenzahl im Arbeitsvertrag von 22 Stunden pro Woche einführen. Dieser soll für alle Beschäftigten gelten. Ausnahmen darf es nur aus schwerwiegenden wirtschaftlichen Gründen geben. Die Beweispflicht hierfür muss beim Unternehmen liegen. Zudem müssen Arbeitgeber verpflichtet werden, den Abschluss von Teilzeitverträgen unter 22 Stunden mit dem Betriebsrat zu erörtern, der Betriebsrat muss ein Vetorechterhalten.
- Beschäftigte in Privathaushalten brauchen Einkommen, die zum Leben reichen, und eine Stärkung ihrer Arbeitsrechte, alle Beteiligten brauchen Planungssicherheit. Um informelle Arbeit zurückzudrängen und zu gewährleisten, dass Beschäftigte nicht weiterhin auf mehrere prekäre Jobs angewiesen sind, wollen wir Beschäftigung im Bereich häuslicher Dienstleistungen (u.a. Reinigung, Pflege, Kinderbetreuung) regulieren. Bevorzugt soll Arbeit in Privathaushalten über zertifizierte Agenturen, gemeinwohlorientierte oder kommunale Träger organisiert werden. Die zertifizierten Dienstleistungsplattformen müssen Tarifverträge, unbefristete Beschäftigung, das Recht auf eine vertragliche Mindeststundenzahl und die Bezahlung nach dem Mindestlohn garantieren. Zudem müssen Beratungs- und Weiterbildungsangebote für Beschäftigte in Privathaushalten ausgebaut werden. Um Überausbeutung zurückzudrängen, müssen Beschäftigte in Privathaushalten ohne Arbeits- und Aufenthaltsrechte die Möglichkeit einer Legalisierung erhalten.
- Die Regelungen im Arbeitsschutzgesetz, dass die Verhütung psychischer Belastung zum gesetzlich verpflichtenden Arbeitsschutz gehört, muss mit Leben erfüllt werden. Das gesetzliche Instrument der Gefährdungsbeurteilung ist deshalb schärfer durchzusetzen, zu kontrollieren und offensichtliche Mängel sind zu sanktionieren. Die Arbeitsschutzämter sind finanziell und personell besser auszustatten.
- Um die gleichberechtigte Teilhabe der Beschäftigten zu verbessern, müssen entsprechende Strategien entwickelt und umgesetzt werden (Diversity-Strategien). Auch entsprechende Dienstvereinbarungen müssen abgeschlossen werden. Diskriminierungen und Mobbing sind zu ahnden. Für alle Beschäftigtengruppen, die von Diskriminierung betroffen sind oder sein könnten, müssen Gleichstellungspläne erstellt werden.
Höhere Löhne statt steigender Rendite
Die Einführung der Agenda 2010-Reformen durch die Regierung von SPD und Grünen – mit Zustimmung von Union und FDP – bereitete Niedriglöhnen, prekärer Beschäftigung und Tarifflucht den Weg. In den vergangenen Jahren sind die Löhne kaum gestiegen. Tarifverträge gelten nur noch für eine Minderheit der Beschäftigten. Wo Unternehmen Tarifflucht begehen, sinken häufig die Löhne; prekäre Arbeit, Stress und die Erpressbarkeit der Belegschaften nehmen zu. DIE LINKE kämpft für eine Umverteilung des Reichtums von den Profiten zu den Löhnen. Die Löhne für Gering- und Normalverdienende müssen deutlich steigen!
Die Bundesregierung hat nichts gegen die Tarifflucht der Unternehmen getan. Wir wollen die Verhandlungsposition von Beschäftigten und Gewerkschaften verbessern. Die Arbeitgeberseite kann gegen die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ein Veto einlegen. Das wollen wir abschaffen.
- Ein Tarifvertrag muss auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklärt werden, z. B. wenn ein Drittel der Beschäftigten der jeweiligen Branche von diesem Tarifvertrag erfasst werden. Ein Tarifvertrag ist ferner im öffentlichen Interesse auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich zu erklären, wenn die Absicherung des Tarifvertrages gegen die Folgen wirtschaftlicher oder sozialer Fehlentwicklungen erforderlich ist. Es muss als »öffentliches Interesse« angesehen werden, Tarifverträge in ihrer Reichweite zu stärken und einen Unterbietungswettbewerb zu Lasten von Löhnen und Arbeitsbedingungen zu verhindern. Bei Betriebsübergängen in nicht tarifgebundene Unternehmen und Auslagerungen müssen die bisherigen Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung unbefristet geschützt bleiben und auch für neu Eingestellte gelten.
- Einige Unternehmen verstoßen systematisch gegen den Mindestlohn, das Arbeitsrecht und das Betriebsverfassungsgesetz. Recht muss durchgesetzt werden: In der Arbeitswelt gibt es aber häufig einen Freifahrtschein, der Rechtstaat versagt häufig. DIE LINKE fordert die Einrichtung einer staatlichen Beschwerdestelle unter Einbeziehung des DGB. Wir wollen Staatsanwaltschaften für Straftatbestände aus dem Arbeitsrecht schaffen und mehr Personal für die Aufsichtsbehörden einrichten.
- Der Staat muss eine Vorreiterrolle für gute Löhne einnehmen: Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen wollen wir daran knüpfen, dass Tarifverträge eingehalten werden und an Kriterien der Gewerkschaften für gute Arbeit gebunden sind. Die Löhne in den unteren und mittleren Einkommensgruppen des Öffentlichen Dienstes müssen deutlich steigen.
DIE LINKE will gute Löhne für alle Beschäftigten. Wir wollen verbindliche Obergrenzen für Manager- und Vorstandsgehälter: Sie dürfen nicht mehr als das Zwanzigfache des niedrigsten Gehalts im Unternehmen betragen. Die Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der Schweiz hatten ein Verhältnis von 1 zu 12 gefordert – das ist der nächste Schritt. Jahresgehälter über einer halben Million Euro dürfen nicht mehr steuerlich abzugsfähig sein. Wir wollen Wege prüfen, wie sie in Portland (USA) gegangen werden: Dort wird für Unternehmen eine Strafsteuer erhoben, deren Löhne zu weit auseinander gehen. Wir fordern verbindliche Regeln für alle öffentlichen Unternehmen. Obergrenzen für Gehälter in Unternehmen sollen dazu beitragen, die Einkommen in der Gesellschaft gerechter zu machen. Wir schlagen vor, dass niemand mehr als 40 Mal so viel verdienen sollte wie das gesellschaftliche Minimum. Das sind derzeit knapp eine halbe Million Euro im Jahr.

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