Bundesebene

Kooperationsvereinbarung unterzeichnet

Im Rahmen der Bundesversammlung wurde die bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) und dem Kolpingwerk Deutschland erneuert.

Bereits seit mehreren Jahren kooperieren der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) und das Kolpingwerk Deutschland. Zahlreiche der dort engagierten Anwälte sind Kolpingmitglieder. Unter dem Motto „Guter Rat muss nicht teuer sein“ bieten die Anwälte des BKR seither Kolpingmitgliedern eine günstige Erstberatung an und stehen auch darüber hinaus bei rechtlichen Fragestellungen zur Verfügung.

Diese Kooperation wurde nun erneuert und wird in einigen Teilen sogar erweitert. Im Wesentlichen kommen zwei neue Bausteine hinzu: Künftig soll jedem Diözesanverband mindestens ein Kolping-Rechtsanwalt zugeordnet werden. Sie sind Ansprechpartner vor Ort und können auch weitervermitteln. Der zweite Baustein ist eine gemeinsame Hotline, die Kolpingmitglieder zu einer günstigen Erstberatung durch die Anwälte des BKR vermitteln wird.

Wenn es soweit ist – wahrscheinlich im Frühjahr 2017 – werden das Kolpingmagazin sowie Idee & Tat berichten und die neuen Instrumente erläutern. Zu diesem Anlass wird dann auch ein aktualisierter Flyer herausgegeben.

Vorne im Bild: Der Vorsitzende des Bundes Katholischer Rechtsanwälte, Roger Zörb (l.), und der Vorsitzende des Kolpingwerkes Deutschland, Thomas Dörflinger (r.) bei der Unterzeichnung der neuen Kooperationsvereinbarung.