Statt eines jährlichen Mitgliedsbeitrages, hast Du als Kolpingmitglied die Möglichkeit, den Einmalbetrag zu leisten. Beim Einmalbetrag wird einmalig ein Beitrag in Höhe von 1.500 Euro (bei Ehepaaren 2.250 Euro) gezahlt. Vom regulären Mitgliedsbeitrag ist das Mitglied dann anschließend befreit, die Mitgliedschaft an sich ändert sich nicht. Die Einmalbeträge leisten einen großen Beitrag zur Absicherung der finanziellen Zukunft des Kolpingwerkes Deutschland. Durch die Aufstockung des Stiftungskapitals kann eine Grundlage geschaffen werden, die die Zukunft des Verbandes und dessen Arbeit sicherstellt. Ein ausführlicher Infoflyer informiert über den Einmalbetrag. Im Anhang dieser News findest Du ihn zum Download.
Bei Fragen wende Dich gerne an Svenja Thomas, Spendenkommunikation, (0221) 20701-205 oder svenja.thomas[at]kolping.de
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