Die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich gehören seit jeher zu den tragenden Säulen des deutschen Wohlfahrtsstaates. Im Zuge der Corona-Pandemie ist ihnen besondere Aufmerksamkeit zuteilgeworden. So stößt die Forderung nach einer höheren Entlohnung und einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf breite gesellschaftliche Zustimmung. Die Bundesregierung hatte dies zum Anlass genommen und die Sozialpartner im Pflegebereich ermutigt, sich auf einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag zu einigen. Dieses Vorhaben war im Februar an einer Ablehnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes gescheitert.
Das Kolpingwerk Deutschland begrüßt daher den kürzlich gefassten Beschluss der Bundesregierung für eine schnelle und solidarische Lösung. Die Mitarbeitenden und ihre Leistungen dürfen nicht aus dem Blickfeld geraten.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Mit der nun durch die Bundesregierung beschlossenen Regelung werden die Pflegeanbieter dazu verpflichtet, sich ab September 2022 an einen Tarifvertrag zu binden oder zumindest ihre Vergütung daran auszurichten, wenn sie Zuweisungen aus der Pflegeversicherung erhalten wollen. Dies würde die Tarifbindung im Bereich der Altenpflege deutlich erhöhen und könnte in der Folge dazu beitragen, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern. Dieses Prinzip sollte nach Überzeugung des Kolpingwerkes entsprechend dem Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ auch auf andere Bereiche der Sozialversicherung sowie bei staatlicher Förderung und Auftragsvergaben konsequent angewendet werden.
Zielsetzung muss dennoch bleiben, die Tarifpartnerschaft und damit auch die Tarifautonomie zu stärken. Dies bedingt, dass sich alle Sozialpartner ihrer Verantwortung bewusst sind, sowohl in der Pflege als auch in anderen Branchen. Eine politische Intervention, wie sie nun von Seiten der Bundesregierung getroffen wurde, darf nur eine Ausnahme sein.
Allgemeinverbindlichkeit stärkt die Solidarität
Ein wichtiges Instrument, um allgemein verbindliche Standards für Löhne und Arbeitsbedingungen in einer Branche zu verankern, stellt die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen dar. Damit kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen geltenden Tarifvertrag für eine ganze Branche als allgemein verbindlichen Rahmen festlegen, sofern hieran ein öffentliches Interesse und Einvernehmen zwischen den Sozialpartnern besteht. Sozialpartner sind Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften.
Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag in der Pflege sollte ein Mindestniveau an Gehältern und Arbeitsbedingungen für alle Pflegekräfte garantieren. Dies ist nicht erst infolge der Corona-Pandemie dringend geboten: So sind in der Altenpflege aktuell nur 20 Prozent aller Beschäftigten zu den Bedingungen eines Tarifvertrags beschäftigt. Dies ist im Vergleich zur allgemeinen Tarifbindung in Deutschland ein äußerst niedriger Wert. Deutschlandweit sind etwa 50 Prozent aller abhängig Beschäftigten in einem tarifvertraglich geregelten Arbeitsverhältnis tätig. Vor allem bei privaten Pflegeanbietern unterliegen die bestehenden Arbeitsverhältnisse nur selten einer Tarifbindung.
Bundesvorstand Kolpingwerk Deutschland
Köln, 02. Juni 2021
Bild: Truthseeker08/Pixabay