
Einfach mal eine Zeitung verlegen – das war zu Zeiten Kolpings nicht möglich. Schließlich fürchtete die Obrigkeit Umsturzversuche. Deshalb brauchte man eine behördliche Genehmigung. So schrieb es das Gesetz vor. Zudem musste eine Kaution hinterlegt werden. Dem kam Kolping nach, wie die abgebildete Verkaufskonzession für die „Rheinischen Volksblätter“ vom 19. Februar 1854 belegt. Damit wurde der Grundstock gelegt für unsere Verbandspresse. Dieses eindrucksvolle Original mit dem Siegelder königlich-preußischen Regierung zu Köln und dem Poststempel klebt in einer verlängerten Prospekthülle fest. Deswegen muss sie, wie ähnliche Fälle, restauriert werden.