Engagement mit Tradition
In der Tradition Adolph Kolpings setzt sich das Kolpingwerk für die Belange der Handwerkerinnen und Handwerker ein. Zahlreiche Kolpingmitglieder engagieren sich ehrenamtlich in den Gremien des Handwerks, um den Wirtschaftszweig und die Arbeitswelt im Handwerk gezielt zu gestalten.
Handwerkerinnen und Handwerker haben durch zahlreiche Gremien die Möglichkeit, Handwerkspolitik aktiv mitzugestalten. Gleich um welche Fragestellungen es auch immer geht, wie die Fragen nach:
- der beruflichen Bildung,
- der Lage und Situation in den Handwerksbetrieben,
- der Finanzen der Kammern,
- der Aufsicht über die Innungen,
- der Interessenvertretung gegenüber Politik und Wirtschaft,
- der Öffentlichkeitsarbeit,
- der Fortentwicklung der handwerklichen Techniken,
- oder des Einsatzes von neuen Technologien.
Immer ist die Mitbestimmung und Mitwirkung wichtig, um die besten Antworten zu finden. Mit den Erfahrungen, die Handwerkerinnen und Handwerker in der täglichen Arbeit in den Handwerksbetrieben sammeln, bereichern sie die Diskussion in den Gremien des Handwerks.
Seit 1953 bildet die Handwerksordnung (HWO) dafür den gesetzlichen Rahmen. Sie stellt ein verbindliches Regelwerk dar, welches die Berufsausbildung, das Prüfungswesen und die Ausübung der Handwerksberufe regelt. Für die Einhaltung und Umsetzung dieses Regelwerkes sind neben den Innungen und Kreishandwerkerschaften vor allem die 53 Handwerkskammern in Deutschland zuständig.
Mehr als 2.000 Arbeitnehmende wirken in den Gremien des Handwerks mit, im Prüfungswesen sind es weitere 10.000. Alle fünf Jahre finden Handwerkskammerwahlen statt, um die Gremien neu zu besetzen. Im Handwerk gibt es auf der Arbeitnehmerseite zwei Organisationen, die sich intensiv um die Suche und Benennung von Kandidatinnen und Kandidaten bemühen: Kolping und die Gewerkschaften.