Wir bestätigen, dass Ihre Spende zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, von Bildung und Erziehung, des Wohlfahrtswesens sowie der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe verwendet wird. Ihre Spende kommt direkt bei den Projekten an und wird dort für die beschriebenen Maßnahmen eingesetzt. Wir sind wegen der Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe und der Förderung des Wohlfahrtswesens nach dem letzten uns zugegangenem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Köln-Mitte, Steuer-Nr. 215/5863/2362 vom 19.03.2018 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.