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Dein Testament für KOLPING
Spuren hinterlassen – zu Lebzeiten und darüber hinaus
Ein Testament gibt Dir die Möglichkeit, weiterzugeben, was Dir wichtig ist.
Wenn Kolping Dich geprägt oder begleitet hat, kannst Du diese Verbundenheit weitertragen.
Mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft zugunsten der Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland sorgst Du dafür, dass Deine Werte weiterwirken – für Menschen, für Gemeinschaft, für Zukunft.
So kannst Du KOLPING in Deinem Testament bedenken
Was Dir wichtig ist – bleibt behütet
Du kannst in Deinem Testament Wünsche festhalten, zum Beispiel:
- Grabpflege
- Gedenkgottesdienste oder Messintentionen
- Weitergabe persönlicher Gegenstände
- Versorgung von Haustieren
Wir nehmen diese Aufgaben zuverlässig und sorgfältig wahr.
Und wir handeln treu Deinem Willen.
So einfach kann der Weg sein
1. Gedanken sammeln
Was ist mir wichtig? Wen möchte ich bedenken?
2. Unverbindliches Gespräch
Wir hören zu. Wir erklären. Wir begleiten.
3. Testament erstellen
Handschriftlich oder beim Notar – wir unterstützen Dich.
Du musst diesen Weg nicht alleine gehen
Ein Gespräch kann helfen
Ich nehme mir Zeit und höre zu. Ganz in Ruhe und ohne jede Verpflichtung.
- Telefon
- 0221 20701-205
- svenja.thomas@kolping.de
In Ruhe weiterdenken
Wenn Du möchtest, kannst Du Dir unseren Ratgeber herunterladen. Er erklärt die wichtigsten Schritte verständlich und in Ruhe.
Ratgeber „Spuren hinterlassen – zu Lebzeiten und darüber hinaus“ (PDF)
Was Dir wichtig ist, bleibt behütet.
Es ist nie zu spät seinen Nachlass zu regeln. Es ist jedoch ratsam, diese Entscheidung frühzeitig und ohne Druck zu treffen. Danach kannst Du dich wieder beruhigt den schönen Dingen des Lebens widmen.
Du kannst Dich mit allen Fragen an uns wenden. Wir behandeln Deine Fragen und Wünsche vertraulich. Gerne gehen wir auch in einem persönlichen Gespräch alle Deine persönlichen Fragen und Anliegen durch, die Du rund um deine Nachlassabwicklung hast. Wir nehmen Deine Wünsche ernst und bemühen uns, sie entsprechend Deiner Vorstellungen umzusetzen – Dein letzter Wille ist für uns binden.
Zur Klärung rechtlicher Fragen, leiten wir Dich an einen erfahrenen Juristen weiter.
Wenn Du keine Testamentsvollstreckung angeordnet und die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland als Alleinerben eingesetzt hast, dann kümmern wir uns selbstverständlich um alle Angelegenheiten. In diesem Fall bitten wir Dich, uns frühzeitig zu kontaktieren, damit wir sichterstellen können, dass Deine Wünsche umgesetzt werden.
Wenn Du für Deine Beerdigung spezielle Vorstellungen hast, vermerke sie in einem separaten Schriftstück.
Nein, die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland wurde vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und ist daher von der Erbschaftssteuer befreit. Das hat für Dich den Vorteil, dass dein Erbe in voller Höhe, ohne Abzüge, an uns geht und wir es in Deinem Sinne vollumfänglich nutzen können.
Ja, Du entscheidest, was Du vererben oder vermachen möchtest. Wertgegenstände wie Münz- oder Briefmarkensammlungen, Schmuck oder Antiquitäten werden fachkundig bewertet, verkauft oder versteigert.
Ja, selbstverständlich kannst Du uns auch außerhalb einer letztwilligen Verfügung unterstützen. Dies ist zum Beispiel durch Spenden und Zustiftungen möglich, aber auch durch die Schenkung von Immobilien, Grundstücken und anderen Vermögenswerten. Wir beraten Dich hierzu gern.


