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Sprich uns an!

Dein Testament für KOLPING

Spuren hinterlassen – zu Lebzeiten und darüber hinaus

Ein Testament gibt Dir die Möglichkeit, weiterzugeben, was Dir wichtig ist.
Wenn Kolping Dich geprägt oder begleitet hat, kannst Du diese Verbundenheit weitertragen.

Mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft zugunsten der Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland sorgst Du dafür, dass Deine Werte weiterwirken – für Menschen, für Gemeinschaft, für Zukunft.

So kannst Du KOLPING in Deinem Testament bedenken

Kranz- und Blumenspende

Wenn Du möchtest, können Deine Angehörigen anstelle von Blumen eine Spende geben. So wird aus Abschied Verbundenheit.

Vermächtnis

Mit einem Vermächtnis gibst Du etwas weiter, das Dir am Herzen lag – damit es weiterwirkt.

KOLPING als Erbin

Du kannst die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland als Erbin einsetzen – allein oder gemeinsam mit Menschen, die Dir am Herzen liegen.
So bleibt Dein Lebenswerk in guten Händen.

Was Dir wichtig ist – bleibt behütet

Du kannst in Deinem Testament Wünsche festhalten, zum Beispiel:

  • Grabpflege
  • Gedenkgottesdienste oder Messintentionen
  • Weitergabe persönlicher Gegenstände
  • Versorgung von Haustieren

Wir nehmen diese Aufgaben zuverlässig und sorgfältig wahr.
Und wir handeln treu Deinem Willen.

Worum wir uns kümmern – verlässlich und vollständig

So einfach kann der Weg sein

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1. Gedanken sammeln

Was ist mir wichtig? Wen möchte ich bedenken?

💻

2. Unverbindliches Gespräch

Wir hören zu. Wir erklären. Wir begleiten.

🙏

3. Testament erstellen

Handschriftlich oder beim Notar – wir unterstützen Dich.

Du musst diesen Weg nicht alleine gehen

Ein Gespräch kann helfen

Porträtfoto von Svenja Thomas
Ansprechpartnerin
Svenja Thomas

Ich nehme mir Zeit und höre zu. Ganz in Ruhe und ohne jede Verpflichtung.

Telefon
0221 20701-205
Email

In Ruhe weiterdenken

Wenn Du möchtest, kannst Du Dir unseren Ratgeber herunterladen. Er erklärt die wichtigsten Schritte verständlich und in Ruhe.

Ratgeber „Spuren hinterlassen – zu Lebzeiten und darüber hinaus“ (PDF)

Was Dir wichtig ist, bleibt behütet.

Häufige Fragen an uns

Es ist nie zu spät seinen Nachlass zu regeln. Es ist jedoch ratsam, diese Entscheidung frühzeitig und ohne Druck zu treffen. Danach kannst Du dich wieder beruhigt den schönen Dingen des Lebens widmen.

Du kannst Dich mit allen Fragen an uns wenden. Wir behandeln Deine Fragen und Wünsche vertraulich. Gerne gehen wir auch in einem persönlichen Gespräch alle Deine persönlichen Fragen und Anliegen durch, die Du rund um deine Nachlassabwicklung hast. Wir nehmen Deine Wünsche ernst und bemühen uns, sie entsprechend Deiner Vorstellungen umzusetzen – Dein letzter Wille ist für uns binden.

 

Zur Klärung rechtlicher Fragen, leiten wir Dich an einen erfahrenen Juristen weiter.

Wenn Du keine Testamentsvollstreckung angeordnet und die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland als Alleinerben eingesetzt hast, dann kümmern wir uns selbstverständlich um alle Angelegenheiten. In diesem Fall bitten wir Dich, uns frühzeitig zu kontaktieren, damit wir sichterstellen können, dass Deine Wünsche umgesetzt werden.

 

Wenn Du für Deine Beerdigung spezielle Vorstellungen hast, vermerke sie in einem separaten Schriftstück.

Nein, die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland wurde vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und ist daher von der Erbschaftssteuer befreit. Das hat für Dich den Vorteil, dass dein Erbe in voller Höhe, ohne Abzüge, an uns geht und wir es in Deinem Sinne vollumfänglich nutzen können.

Ja, Du entscheidest, was Du vererben oder vermachen möchtest. Wertgegenstände wie Münz- oder Briefmarkensammlungen, Schmuck oder Antiquitäten werden fachkundig bewertet, verkauft oder versteigert. 

Ja, selbstverständlich kannst Du uns auch außerhalb einer letztwilligen Verfügung unterstützen. Dies ist zum Beispiel durch Spenden und Zustiftungen möglich, aber auch durch die Schenkung von Immobilien, Grundstücken und anderen Vermögenswerten. Wir beraten Dich hierzu gern.