Die Folgen der Klimakrise betreffen junge Generationen besonders stark. Eine aktive Mitgestaltung des gesellschaftlichen Wandels ist zwingend erforderlich. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 unterstreicht diese Perspektive und macht deutlich, dass Klimaschutz dem Schutz vor zukünftigen Einschränkungen der Freiheitsrechte junger Menschen dient und Verfassungsrang hat.
Aus diesem Grund hat sich die Kolpingjugend Deutschland gemeinsam mit 15 weiteren Jugendverbänden und -organisationen mit einem Beitrag an der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung beteiligt. Der Beitrag wurde im Rahmen der Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung in Klimafragen jugendverbandsübergreifend erarbeitet und bündelt zentrale junge Perspektiven auf Klimaschutzmaßnahmen.
