Mit einem geplanten Bundestariftreugesetz greift die rot-grüne Minderheitsregierung kurz vor dem voraussichtlichen Ende der Legislaturperiode ein wichtiges politisches Vorhaben auf. Das Gesetz sieht eine Bindung öffentlicher Aufträge des Bundes an jene Unternehmen vor, die ihre Beschäftigten mindestens nach den Bedingungen eines branchenüblichen Tarifvertrages vergüten. Infolge des vorzeitigen Scheiterns der Ampel-Koalition war das Vorhaben zeitweise ins Stocken geraten.
Aus Sicht des Kolpingwerkes besteht noch vor Ablauf der aktuellen Sitzungsperiode des Bundestages die Gelegenheit, fraktionsübergreifend eine Entscheidung zu Gunsten fairer Bezahlung und besserer Arbeitsbedingungen zu treffen. Es gilt nun, pragmatisch und unideologisch eine Entscheidung zu treffen.
Der Beschluss des Bundesvorstandes findet sich in vollem Wortlaut hier.