Sprich uns an!
Bundesebene

KOLPING fordert Umsetzung von EU-Mindestlohn-Richtlinie in nationales Recht

Der gesetzliche Mindestlohn ist inzwischen weithin akzeptiert. Seine Höhe bietet jedoch regelmäßig Anlass zu Diskussionen. Die fristgerechte Umsetzung einer EU-Richtlinie könnte Abhilfe schaffen. KOLPING sieht dringenden Handlungsbedarf.

KOLPING fordert die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode eine Reform des Mindestlohngesetzes anzustoßen, die auf Basis der aktuellen EU-Richtlinie einen ausgewogenen Kriterienkatalog zur jährlichen Anpassung der gesetzlichen Lohnuntergrenze definiert. Preissteigerungen müssen neben der Lohnentwicklung genauso Berücksichtigung finden wie auch die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Produktivität. Die Richtlinie sieht eine Umsetzung in nationales Recht bis zum 15. November 2024 vor.

Mit seinem starren Blick auf die Entwicklung der Tariflöhne wird das deutsche Mindestlohngesetz einem ausgewogenen Bewertungsansatz nicht gerecht. Inzwischen verfügt Deutschland zwar über ein höheres Mindestlohnniveau. Dies geht allerdings im Wesentlichen auf eine Entscheidung des Bundestages vom Sommer 2022 zurück. Damals wurde eine außerordentliche Anhebung auf 12 Euro beschlossen, um sich der international anerkannten Schwelle zur Vermeidung von Armutsgefährdung anzunähern. Ohne eine Reform des Mindestlohngesetzes besteht die Gefahr, dass die Höhe der gesetzlichen Lohnuntergrenze regelmäßig zum Gegenstand von Wahlkämpfen und damit zum Spielball der Politik wird. Faktisch ist die Mindestlohnkommission auf Basis des aktuellen Gesetzes kaum noch arbeitsfähig, wie die Uneinigkeit von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften bei der letzten Mindestlohnerhöhung verdeutlicht hat.

Eine Reform des Mindestlohngesetzes kann die Basis dafür schaffen, ein dauerhaft armutsfestes Mindestlohnniveau zu erreichen. Es kann der Mindestlohnkommission darüber hinaus den nötigen Spielraum eröffnen, um die jährlichen Erhöhungen des Mindestlohns wieder in gutem Einvernehmen zu beschließen. Darüber hinaus könnte die Reform zum Ziel haben, die Besetzung der Kommission neben Vertreter*innen aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft um Expert*innen aus Sozialverbänden zu erweitern, so der Bundesvorstand des Kolpingwerkes in der bereits am 30. August verabschiedeten Erklärung.

Die Erklärung im Wortlaut