Mit der Verabschiedung des Altersvorsorgereformgesetzes hat der Bundestag eine weitreichende Änderung der staatlich geförderten Altersvorsorge beschlossen. Angesichts der umstrittenen Riester-Rente war dies lange überfällig. „Die Vereinfachung des Förderwesens ist ein wichtiger Schritt. Auch die Lockerung der Anlagevorgaben ist sinnvoll“, erklärt Klaudia Rudersdorf, Bundesvorsitzende von Kolping Deutschland.
Die bisherige staatlich geförderte Riester-Rente war über die vergangenen Jahre zunehmend in Verruf geraten. Neben hohen Abschluss- und Verwaltungsgebühren stand die sogenannte Beitragsgarantie im Zentrum der Kritik. Diese hatte bislang zur Folge, dass eingezahlte Sparguthaben nur eine geringe Rendite mit sich bringen. Ungünstig wirkte sich zudem über viele Jahre eine anhaltende Niedrigzinsphase aus.
„Im Sinne der persönlichen Eigenverantwortung sollten die Versicherten selbst entscheiden, ob ihre Beiträge eher in konservative oder renditeorientierte Anlagen fließen“, ergänzt Rudersdorf. Dies sei mit der Aussicht auf höhere Auszahlungen im Alter verbunden. Die schwedische Prämienrente beweise seit fast 30 Jahren, dass innerhalb des staatlichen Rentensystems effizient und renditeorientiert im Sinne der Versicherten gewirtschaftet werden kann.
Geplant ist auch die Einrichtung eines staatlich verwalteten Depots. Wichtige Details zur Umsetzung sind bislang allerdings nicht öffentlich. Die Einführung eines allgemeinen Altersvorsorgeprodukts wäre aus Sicht von Kolping ein wesentlicher Baustein, um die Versorgungslücke im Alter zu schließen. Dieses sollte, wie im Kolping-Rentenmodell vorgeschlagen, direkt von der Deutschen Rentenversicherung verwaltet werden. Die Aufsicht könnte unmittelbar durch die ehrenamtlich Engagierten in den Organen und Gremien der sozialen Selbstverwaltung wahrgenommen werden. Ein staatlich verwalteter Fonds könnte Abschluss- und Verwaltungsgebühren auf niedrigem Niveau halten und unterläge keiner privatwirtschaftlichen Gewinnorientierung.
Dennoch darf die Reform der privaten Alterssicherung nicht die Verantwortung des Staates für eine auskömmliche Altersversorgung aus dem Blick verlieren. Ein staatlich verwaltetes Standardprodukt zur privaten Altersvorsorge sollte Teil einer umfassenden Rentenreform sein, an deren Ende die Einführung einer garantierten Alterssicherung (GA) für alle gesetzlich Versicherten steht. Die im Rentenmodell von Kolping entwickelte Idee einer GA sieht ein existenzsicherndes Alterseinkommen für all jene vor, die mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt und ausreichend lange in Deutschland gelebt haben. Nach aktuellen Berechnungen entspricht die GA einem monatlichen Alterseinkommen von etwa 1.000 Euro für Alleinstehende bzw. 1.650 Euro für Paare. Darauf bauen die individuell erworbenen Ansprüche aus der gesetzlichen Rente auf. Finanziert wird die GA aus Steuermitteln.
Weitere Infos zu den Herausforderungen in der Alterssicherung und zum Rentenmodell von Kolping finden sich im aktuellen Kolping-Magazin.
