Kolpingmitglieder, die eine Leitungsposition innehaben oder Veranstaltungen, Gruppenstunden, Ferienfreizeiten, Bildungsmaßnahmen, Jugendtreffs, etc. durchführen, an denen Minderjährige teilnehmen, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Darüber hinaus können Kolpingsfamilien individuelle Regelungen treffen.
Um die Beantragung eines solchen Führungszeugnisses zu erleichtern, können Kolpingmitglieder bei Bedarf hier eine Bescheinigung anfordern. Damit erhalten sie das Dokument vom zuständigen Einwohnermeldeamt – aufgrund ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit (siehe auch Merkblatt Gebührenbefreiung) – kostenfrei. Das Führungszeugnis muss drei Monate nach Ausstellung eingesehen, kann in der VEWA dokumentiert werden und ist für fünf Jahre gültig.