Vorgesehen ist ein Anstieg von aktuell 12,82 Euro auf 13,90 Euro zum 1. Juli 2026, für das darauffolgende Jahr ist für die gesetzliche Lohnuntergrenze eine Höhe von 14,60 Euro vorgesehen.
KOLPING begrüßt, dass sich die Vertreter*innen aus Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften auf eine zukünftige Höhe für den Mindestlohn verständigen konnten. Dies wird als Ausdruck eines starken sozialpartnerschaftlichen Miteinanders gewertet, nachdem dies in der Mindestlohnkommission in den vergangenen Jahren nicht immer der Fall war. Bei der letzten Mindestlohnerhöhung wurde die Arbeitnehmerseite unter Zustimmung der Kommissionsvorsitzenden überstimmt. Dieses Vorgehen wurde von Gewerkschaften und KOLPING deutlich kritisiert.
Trotz der nun beschlossenen Erhöhung wird darauf hingewiesen, dass der Anstieg für die nächsten beiden Jahre hinter den Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie zurückbleibt. Diese sieht einen Wert von 60 Prozent des mittleren Einkommens vor. Umgerechnet müsste der gesetzliche Mindestlohn damit schon in diesem Jahr bei annähernd 15 Euro pro Stunde liegen.
Der nun erfolgte Beschluss trägt nach Ansicht von KOLPING auch nicht den erweiterten Vorgaben Rechnung, die sich die Mindestlohnkommission erst kürzlich gegeben hat. So hatte die Kommission Anfang des Jahres ihre Geschäftsordnung an die Vorgaben der EU-Richtlinie angepasst. KOLPING hatte dies ausdrücklich begrüßt und damit die Erwartung verbunden, dass der gesetzliche Mindestlohn mittelfristig auf den Referenzwert von 60 Prozent angehoben würde.
Mit Blick auf den nun festgelegten Anstieg für die Jahre 2025 und 2026 wird die gesetzliche Lohnuntergrenze auf absehbare Zeit hinter den Erwartungen zurückbleiben. Im gemeinsamen Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD die Erwartung geäußert, dass ein Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde für das kommende Jahr erreichbar sei.