Vier Monate nach ihrer Wahl zur Bundesvorsitzenden von Kolping Deutschland hat Klaudia Rudersdorf den Bundesbeauftragten für die Sozialwahlen, Peter Weiß, zum gemeinsamen Austausch nach Köln eingeladen. Ebenfalls dabei war Alexander Suchomsky, Bundesgeschäftsführer der ACA.
Peter Weiß, der bis 2021 dem Deutschen Bundestag angehörte und auch Kolping-Mitglied ist, betonte im gemeinsamen Gespräch die Bedeutung christlicher Arbeitnehmerorganisationen für die soziale Selbstverwaltung. Im Unterschied zu anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren positioniere sich Kolping nicht nur zu sozialpolitischen Fragestellungen. Der Verband gestalte über seine ehrenamtlich Engagierten die Sozialversicherung konkret mit.
Mit Blick auf die Sozialwahlen 2029 wurde erörtert, wie sich die Wahlbeteiligung langfristig steigern ließe. Einig ist man sich darin, dass dies eine Modernisierung der Sozialwahlen voraussetzt, ebenso wie eine Ausweitung der Kompetenzen der ehrenamtlich Engagierten in der sozialen Selbstverwaltung. Beides könnte Aufmerksamkeit für und Interesse an der Selbstverwaltung der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung stärken. Die Bundesversammlung von Kolping Deutschland hatte im vergangenen November einen Beschluss gefasst, der sich mit konkreten Forderungen an die Bundesregierung richtet.
Dabei fällt eine mögliche Reform der Sozialwahlen und der sozialen Selbstverwaltung in eine herausfordernde Zeit: Seit Amtsantritt der neuen Bundesregierung wird vermehrt über die langfristige Tragfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme diskutiert. Dem Beitragsanstieg in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steht zunehmend die Forderung nach Leistungskürzungen gegenüber.
Aus Sicht von Kolping dürfe die von CDU/CSU und SPD geplante Reform der Sozialwahlen trotz dieser Herausforderungen keinesfalls aus dem Blick geraten. „Die Selbstverwaltung von Renten-, Kranken- und Unfallversicherung ist gelebte Demokratie, an der sich mehrere hundert Kolping-Mitglieder ehrenamtlich beteiligen“, betonte Klaudia Rudersdorf während des Gesprächs. Deshalb unterstütze man auch das Anliegen des Bundeswahlbeauftragten, der sozialen Selbstverwaltung durch Aufnahme in das Grundgesetz Verfassungsrang zu verleihen.
Zu den Sozialwahlen tritt Kolping regelmäßig mit weiteren christlichen Verbänden an. Koordiniert wird dieses Engagement im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisationen (ACA). Mit fast 200.000 Mitgliedern ist Kolping der größte Verband in der ACA.
