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ACA kritisiert unzureichende Entlastung für Versicherte

Mit Blick auf den Koalitionsvertrag der geplanten schwarz-roten Bundesregierung kommt der Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisationen (ACA) zu einer kritischen Bewertung.

Nach mehrwöchigen Verhandlungen haben CDU/CSU und SPD ein gemeinsames Regierungsprogramm vorgelegt. Mit Blick auf die finanzielle Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme zeichnet sich eine unzureichende Entlastung für die Versicherten ab. Die soziale Selbstverwaltung soll gestärkt und die Sozialwahl modernisiert werden. 

Entgegen ersten Überlegungen aus der Arbeitsgruppe „Gesundheit und Pflege“ ist keine Dynamisierung des Bundeszuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgesehen. 

„Angesichts der aktuellen Beitragsdynamik in der GKV wäre eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen dringend geboten“, erklärt der ACA-Bundesvorsitzende Andreas Luttmer-Bensmann. Der jährliche Bundeszuschuss liegt seit 2017 fix bei 14,5 Milliarden Euro und wurde weder an die allgemeinen Preissteigerungen noch hinsichtlich deutlich gestiegener Ausgaben in der stationären Versorgung sowie bei Arzneimitteln angepasst. „Die Rechnung durften in den vergangenen Jahren die Versicherten und Arbeitgeber*innen mittels steigender Zusatzbeiträge begleichen. Dies setzt sich offenbar so fort“, kritisiert der stellvertretende ACA-Bundesvorsitzende Hans-Jürgen Hopf.

Die Delegiertenversammlung der ACA hatte im vergangenen Jahr einen Beschluss gefasst, der weitreichende Reformen für eine verlässliche und nachhaltige Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme fordert. So sollte die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nachkommen, GKV-Beiträge für Bürgergeldempfangende in Gänze zu tragen. Letzteres habe das Potential, die Versichertengemeinschaft zu entlasten. Auch für die soziale Pflegeversicherung ist eine dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes vorerst nicht vorgesehen, sondern es wird eine Kommission eingesetzt, die noch in diesem Jahr Reformvorschläge vorlegen soll. Auch hier hätte die ACA konkrete Schritte erwartet, insbesondere durch die Übernahme versicherungsfremder Leistungen. So sollten die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige aus Steuermitteln gedeckt werden.

Eine Reform der sozialen Selbstverwaltung und der Sozialwahlen

Daneben sieht der Koalitionsvertrag eine Stärkung der sozialen Selbstverwaltung vor. „Die Selbstverwaltung der Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungsträger ist ein Grundpfeiler unserer demokratischen Ordnung“, betont Andreas Luttmer-Bensmann. Die geringe öffentliche Aufmerksamkeit für das, was in den Aufsichtsgremien passiere, werde nicht ihrer Bedeutung gerecht. Denn durch das sozialpartnerschaftliche Miteinander von Versicherten und Arbeitgeber*innen in den Vorständen und Verwaltungsräten, Vertreterversammlungen und Widerspruchausschüssen findet gelebte Demokratie statt, der Wert dieser Arbeit sollte deutlicher sichtbar werden. Umso mehr wird von Seiten des ACA-Bundesvorstandes die geplante Stärkung der sozialen Selbstverwaltung begrüßt, welche allerdings noch inhaltlich unterfüttert werden muss. Wichtig wäre aus Sicht der ACA, die Friedenswahlen in den einzelnen Sozialversicherungsträgern weiter zu unterstützen, da sich dieses System bewährt hat. Darüber hinaus ist eine Stärkung der Aufgaben und Kompetenzen der sozialen Selbstverwaltung in einzelnen Sozialversicherungsträgern nötig. 

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