Sprich uns an!

Organe und Gremien des Kolpingwerkes Deutschland

Hier werden alle wichtigen, den Verband betreffenden Angelegenheiten behandelt:

  • Programm / Leitbild des Kolpingwerkes Deutschland, 
  • Satzung des Kolpingwerkes Deutschland,
  • Satzung der Kolpingsfamilien im Kolpingwerk Deutschland
  • Verbandsbeitrag, Zustiftungsbetrag und Einmalbetrag
  • Beitragsordnung

Die Bundesversammlung wählt in freier und geheimer Wahl für die Dauer von vier Jahren die / den Bundesvorsitzende/n, zwei stellvertretende Bundesvorsitzende, den Bundespräses, die Geistliche Leiterin / den Geistlichen Leiter sowie weitere zehn Bundesvorstandsmitglieder und die Mitglieder des Finanzausschusses. 

Der Bundeshauptausschuss ist das zwischen den Bundesversammlungen tagende Kontroll- und Beschlussorgan. Er berät das Kolpingwerk Deutschland und seine Einrichtungen in allen wichtigen Fragen.

Der Bundesvorstand ist das Leitungsorgan des Kolpingwerkes Deutschland. Er führt die Beschlüsse der Bundesversammlung und des Bundeshauptausschusses durch und ist der Bundesversammlung und dem Bundeshauptausschuss rechenschaftspflichtig. Die stimmberechtigten Mitglieder des Bundesvorstandes sind zugleich Mitglieder bzw. Gesellschafter der Rechtsträger des Kolpingwerkes Deutschland.

Mitglieder des Bundesvorstandes

Die Aufgaben der Bundespräsidiumsmitglieder regelt gemäß der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland ein Geschäftsverteilungsplan, der vom Bundesvorstand beschlossen wird. Dabei geht es um spezifische Aufgaben der einzelnen Mitglieder des Bundespräsidiums, die über die gemeinsame Wahrnehmung der Leitungsverantwortung in den Organen des Bundesverbandes hinausgehen. Die Mitglieder des Bundespräsidiums sind: Ursula Groden-Kranich, Klaudia Rudersdorf, Manuel Hörmeyer, Rosalia Walter, Michaela Brönner, Alexandra Hoster, Hans-Joachim Wahl und Peter Kube; und mit beratender Stimme Guido Mensger.

Kontakte siehe Bundesvorstand

Bundesfachausschüsse und Kommissionen dienen der kontinuierlichen, inhaltlichen und organisatorischen Koordination verbandlicher Aufgaben. Dazu gehört auch die Beratung des Bundesvorstandes und des Bundeshauptausschusses. Die Bundesfachausschüsse werden durch den Bundeshauptausschuss eingesetzt. Die Mitglieder werden durch den Bundesvorstand berufen. Vorschlagsberechtigt sind die Diözesan- und Landesverbände / Regionen, die Bundesleitung der Kolpingjugend und der Bundesvorstand. 

Für die Arbeit der Bundesfachausschüsse gilt eine vom Bundeshauptausschuss beschlossene Geschäftsordnung. Zur inhaltlichen Aufbereitung und Begleitung aktueller Themen und Aufgabenschwerpunkte können der Bundesvorstand und der Bundeshauptausschuss befristet tätige Arbeitsgruppen einsetzen. Zusammensetzung und Arbeitsweise regelt der Bundesvorstand.

Grundlagen der Arbeit der Bundesfachausschüsse sind das Leitbild des Kolpingwerkes Deutschland, die durch den Bundeshauptausschuss beschlossenen Grundlagenpapiere sowie die vorliegenden Positionierungen des Bundesvorstandes u. a. zu sozial- und gesellschaftspolitischen sowie kirchlichen und pastoralen Fragestellungen. Entsprechend der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland obliegen den Bundesfachausschüssen die Aufgaben der Meinungsbildung und Positionierung sowie der Vernetzung und Austausch.

Folgende Komissionen und Fachausschüsse gibt es:

  1. Ständige Kommission „Arbeitswelt und Soziales“ bestehend aus der Fachgruppe "Mitwirkung in der Arbeitswelt", der Fachgruppe "Handwerk", der Fachgruppe "Sozialpolitik / Soziale Selbstverwaltung"
  2. Bundesfachausschuss – "Ehe, Familie, Lebenswege"
  3. Bundesfachausschuss – "Kirche mitgestalten"
  4. Bundesfachausschuss – "Gesellschaft im Wandel"
  5. Bundesfachausschuss – "Verantwortung für die Eine Welt"

Die Bundesleitung der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland vertritt diese nach innen und außen. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden durch die Bundeskonferenz für drei Jahre gewählt. Der Bundesleitung gehören an: Michaela Brönner, Katharina Diedrich und Max Hanigk sowie der hauptamtliche Bundesjugendsekretär Peter Kube. Mehr dazu

Die Aufgaben der Bundesversammlung, des Bundeshauptausschusses und des Bundesvorstandes ergeben sich im Einzelnen aus der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland.