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Die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland

Mit Spenden und Zustiftungen sichert die Kolping Gemeinschaftsstiftung die Arbeit des Kolpingverbandes langfristig finanziell ab.

Alle Spenden und Zustiftungen kommen zu 100% den wohltätigen Projekten des Kolpingverbandes zugute und sind steuerlich absetzbar.

Arbeitswelt

Die ehrenamtliche Arbeit und die Familienarbeit stehen gleichwertig neben der Erwerbsarbeit. Kolping fördert Projekte zur beruflichen Integration und Kompetenztrainings für Ehrenamtler.

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Junge Menschen

Kolping unterstützt Projekte, die Jugendliche begleiten und fördern, ihnen Werte vermitteln und zur aktiven Gestaltung ihres eigenen Lebens und ihres Engagements in Kirche und Gesellschaft befähigen.

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Familie

Familienleben ist bereichernd, aber auch anspruchsvoll. Deswegen unterstützt Kolping Familien mit generationsübergreifenden Projekten bei Herausforderungen des Alltags.

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Eine Welt

Das Thema Eine Welt umfasst sehr viel mehr als Entwicklungshilfe-Projekte. Nachhaltiger Konsum und interkulturelles Lernen, gehören auch zu den Themenfeldern, die aus dem Fonds Eine Welt gefördert werden.

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Der Einmalbetrag: Eine dauerhaft wirksame Zustiftung
  • "Der Einmalbeitrag ist für mich eine Möglichkeit zu zeigen, dass ich das Engagement des Verbandes großartig finde und dieses auch langfristig unterstützen möchte."

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  • "Wir leben Kolping in der fünften Generation. Als gelernte Bankkaufleute wissen wir, dass sich der Einmalbetrag dauerhaft für unsere Kolpingsfamilie auszahlt."

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  • "Der Einmalbetrag ist für uns eine nachhaltige Möglichkeit die vielfältige und lebendige Jugendarbeit in unserer Kolpingsfamilie langfristig abzusichern."

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Die Erbschaft
Unterstützung, die über das eigene Leben hinaus geht.

Ein vorrausschauend gestaltetes Testament bietet die einzigartige Chance, auch über den Tod hinaus einen dauerhaften Impuls für die eigenen Ziele zu geben und mit dem Erbe eine nachhaltige Zukunft zu gestalten.

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Die Treuhänderfunktion

Die Kolping Gemeinschaftsstiftung fördert die Gründung unselbstständiger Stiftungen innerhalb des Kolpingwerkes und übernimmt deren treuhänderische Verwaltung. Voraussetzung dafür ist, dass der Stiftungszweck in der Unterstützung des Kolpingwerkes und seiner Einrichtungen einschließlich der Kolpingsfamilien liegt. 

Eine treuhänderische Stiftung bietet dem Stifter die Möglichkeit, ohne großen Verwaltungsaufwand und schnell eine Stiftung zu gründen. Dazu braucht der Stifter einen Treuhänder, der für ihn die Rechtsgeschäfte vornimmt, die Stiftung nach außen vertritt und alle Verwaltungsaufgaben gewährleistet. 

Die treuhänderische Stiftung gilt als gegründet, wenn eine Satzung und ein Treuhandvertrag zwischen Stifter und Treuhänder vorliegen. Im Gegensatz dazu braucht eine selbständige Stiftung die Anerkennung der Bezirksregierung oder der jeweiligen bischöflichen Behörde und zumeist ein Mindestkapital in Höhe von 50.000 Euro. 

Eine gemeinnützige treuhänderische Stiftung bedarf einer eigenen Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt. Dies erledigt der Treuhänder für die treuhänderische Stiftung. 

Die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland bietet Kolpingsfamilien, Diözesanverbänden und Einrichtungen optimale Möglichkeiten zur Gründung einer treuhänderischen Stiftung.

Die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland unterstützt Kolpingsfamilien, Kolping Diözesanverbänden, andern Kolping Einrichtungen, sowie Privatpersonen bei der Gründung einer treuhänderischen Stiftung und gegebenenfalls bei der Öffentlichkeitsarbeit. Sie gewährleistet eine gemeinsame Geldanlage mit hoher Rendite. Mit viel Erfahrung übernimmt sie Verwaltungstätigkeiten wie Buchhaltung, Jahresabschluss und Zuwendungsbestätigungen. Dabei entscheiden die Verantwortlichen vor Ort über die jährliche Verwendung der Mittel.

Zurzeit ist die Gemeinschaftsstiftung Treuhänderin für 17 treuhänderische Stiftungen:

  • Kolping Stiftung Diözesanverband Aachen
  • Stiftung Kolping im Erzbistum Bamberg
  • Kolping-Stiftung Diözesanverband Berlin
  • Kolping-Stiftung Diözesanverband Essen
  • Kolping Stiftung im Erzbistum Freiburg
  • Kolping Stiftung Diözesanverband Hamburg
  • Stiftung Kolpinghäuser
  • Kolping-Stiftung im Erzbistum Köln
  • Kolping Stiftung im Bistum Magdeburg
  • Kolping-Stiftung Diözesanverband Mainz
  • Kolping-Stiftung Diözesanverband Dresden-Meißen
  • Kolping-Stiftung Land Oldenburg
  • Kolping-Stiftung für das Leben im Bistum Passau
  • Adolph Kolping-Stiftung Rietberg
  • Kolping-Stiftung Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart
  • Kolping-Stiftung in der Diözese-Trier
  • Kolping Stiftung Ulm
  • Adolph Kolping-Stiftung Wiedenbrück

Privatpersonen, Firmen oder auch gemeinnützige Organisationen, Einrichtungen oder Vereine können eine treuhänderische Stiftung gründen. 

Beispiele:
Du möchtest einen Teil Deines Vermögens einem gemeinnützigen Zweck des Kolpingwerkes oder Deiner Kolpingsfamilie dauerhaft zur Verfügung stellen?
Du möchtest aber auch, dass Dein Name als Gönner*in und Wohltäter*in dauerhaft erhalten bleibt? Dann hast Du die Möglichkeit, einen von Dir bestimmten Vermögensteil in eine treuhänderische Stiftung einzubringen, da diese einen gemeinnützigen Förderzweck verfolgt. Die Stiftung könnte Deinen Namen tragen. Die treuhänderische Verwaltung, die diese Stiftung zwingend benötigt, übernähme die Kolping Gemeinschaftsstiftung.

Deine Kolpingsfamilie erhält zum Beispiel eine Erbschaft und möchte diese dauerhaft für die Finanzierung der Arbeit der Kolpingsfamilie erhalten wissen. Oder Dein Kolpinghaus-Verein veräußert das Kolpinghaus und will mit dem Ertrag die Arbeit der Kolpingsfamilie vor Ort unterstützen.
Hier besteht die Möglichkeit, einen gewünschten Betrag in eine treuhänderische Stiftung einzubringen, die den Zweck hat, die gemeinnützige Arbeit der Kolpingsfamilie dauerhaft zu unterstützen. Wie gehabt könnte diese Stiftung den Namen der Kolpingsfamilie in ihren Stiftungsnamen aufnehmen und würde von der Gemeinschaftsstiftung treuhänderisch verwaltet. 

 

Die Verwaltungsstruktur und Kapitalentwicklung

Die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland wurde am 26. Januar 2002 gegründet und vom Regierungspräsidenten von Köln als gemeinnützige, selbstständige Stiftung privaten Rechts anerkannt.

Das Kuratorium beruft den Vorstand und legt die Grundlinie der Arbeit fest. Es überwacht die Geschäftsführung und die Vermögensverwaltung. Das Kuratorium ist das Beratungs- und Kontrollorgan, es kann bis zu 30 Personen umfassen. 17 davon werden vom Bundesvorstand entsandt, weitere 12 Vertreter*innen aus den Landesverbänden und Regionen wurden ins Kuratorium berufen. 

Vorsitzende des Kuratoriums:

  • Thomas Dörflinger – Kuratoriumsvorsitzender
  • Antonia Bäumler – Stellvertretende Kuratoriumsvorsitzende

Vom Bundesvorstand entsandte Mitglieder: 

  • Herbert Barthelmes
  • Johannes Paul Bergmann 
  • Andreas Blümel 
  • Michaela Brönner
  • Katharina Diedrich
  • Walter Fehle 
  • Max Hanigk 
  • Mathis Heineke
  • Peter Kube 
  • Sven-Marco Meng 
  • Harold Ries 
  • Martin Rose 
  • Andreas W. Stellmann 
  • Stephan Stickeler 
  • Rosalia Walter 
  • Dr. Martin Weber 
  • Kathrin Zellner

Ins Kuratorium berufene Mitglieder: 

  • Johannes Baum – Landesverband Baden-Württemberg
  • Hans-Georg Anders – Landesverband Bayern
  • Eva Ehard – Landesverband Bayern
  • Heribert Knollmann – Landesverband Nordrhein-Westfalen
  • Wolfgang Gelhard – Landesverband Nordrhein-Westfalen
  • Elke Grün – Region Mitte
  • Harald Reisel – Region Mitte
  • Norbert Frische – Region Nord (beratendes Mitglied)
  • Andreas Bulitta – Region Nord
  • Matthias Kretschmer – Region Ost

Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Er verwaltet das Stiftungsvermögen, entscheidet über die Verwendung der Erträge auf Basis der Beschlüsse des Kuratoriums und legt Rechenschaft ab gegenüber dem Kuratorium.
Der Vorstand besteht aus sieben Mitgliedern:

  • Ursula Groden‐Kranich (Vorstandsvorsitzende)
  • Hans-Joachim Wahl (stellvertretender Vorsitzender)
  • Guido Mensger (Geschäftsführung)
  • Silke Schönenborn (Geschäftsführung)
  • Klaudia Rudersdorf
  • Manuel Hörmeyer
  • Alexandra Horster

Der Aufsichtsrat besteht aus sieben Mitgliedern, die vom Kuratorium der Stiftung gewählt werden.
Ihre Aufgabe ist es, die Tätigkeit des Vorstandes der Stiftung zu überwachen und ihn in seiner Arbeit zu beraten und zu begleiten.

Dies sind seine Mitglieder:

  • Herbert Barthelmes (Kolpingwerk Deutschland, Vorsitzender des Aufsichtsrates)
  • Wolfgang Vorwerk (Region Nord)
  • Bernhard Kehl (Landesverband Baden‐Württemberg)
  • Harald Binder (Landesverband Bayern)
  • Daniel Fissenewert (Landesverband NRW)
  • Jens Oberbüscher (Region Ost)
  • Bernd Geisen (Region Mitte, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates)

Seit 2006 zahlen die Mitglieder des Kolpingwerkes ab 23 Jahren sechs Euro und Ehepaare neun Euro jährlich als Zustiftung in den Kapitalstock "Zustiftungsbeträge" der Gemeinschaftsstiftung ein. Mit den Erträgen dieses Kapitalstockes wird die Arbeit der Diözesanverbände und des Kolpingwerkes Deutschland gefördert.

Gemäß der Beschlussfassung der Bundesversammlung 2004 gehen 40 Prozent der Erträge an die Diözesanverbände und 60 Prozent an das Kolpingwerk Deutschland. Bei der Verteilung der Erträge wird berücksichtigt, in welcher Höhe und in welchem Quartal Zustiftungsbeträge gezahlt wurden.

Nach Prüfung und Testat des Jahresabschlusses der Gemeinschaftsstiftung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft werden die Erträge des Kapitalstocks "Zustiftungsbeträge" einmal jährlich im Juli des Jahres ausgezahlt. Der Kapitalstock "Zustiftungsbeträge" beträgt zum Stichtag 31.12.2022 18.903.713,88 € Euro.

Kontakt

Guido Mensger

Geschäftsführer

Telefon
0221 20701 800
Email
Silke Schönenborn

Geschäftsführerin

Telefon
0221 20701 800
Email
Svenja Thomas

Spendenkommunikation
Erbschaften und Fonds

Telefon
0221 20701-205
Email
Nora Hochhausen-Welti

Spendenkommunikation
Einmalbetrag

Telefon
0221 20701-116
Email
Spendenkonto

Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland
IBAN: DE13 3705 0299 0000 1268 61